Hallo,

und beschäftigt zur Zeit ebenfalls das Thema Kurzarbeit.
Wir sind auch bereits in Verhandlung zu einer BV getreten. Nur bei einem Punkt kommen wir nicht weiter.

Es handelt sich um die Frage der Rufbereitschaft innerhalb der Kurzarbeit. Um genau zu sein z.B. an den Tagen die "arbeitsfrei" sind.

Wie kann das in einer BV sauber geregelt werden?

Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen in der Facility Management Branche, d.h. sehr grob Anlagenbau/Kundendienst, Gebäudebetrieb.
Unsere Kunden gehen in die Kurzarbeit (z.B. Daimler) und das wirkt sich natürlich auch auf unser Vertragsverhältnis aus. Wenn Daimler nicht produziert, kommen keine/kaum Tickets/Aufträge die abgearbeitet werden müssen. Unsere Mitarbeiter arbeiten aktuell in 3 Schichten, 5 Tage vor Ort (von 05.30-22.30) Jetzt soll von 07.00 bis 15.00 Uhr und nur Mo-Do gerarbeitet werden. Die Rufbereitschaft soll allerding für 7 Tage auffrecht erhalten werden. Wie regelt man das in einer Betriebsvereinbarung?

Hat hier einer von Euch schon Erfahrung oder noch besser einen Lösungsansatz?

Viele Grüße