Durch Erhöhung der Altenheimplätze wird jetzt ein geringfügiger (400€) Arbeitsplatz in der Verwaltung neu geschaffen. In der Verwaltung gibt es aber eine Kraft, die nur eine 1/2 Stelle hat und sich deshalb auf die neue Stelle bewerben will. Meiner Meinung hat die Kraft nach § 9 TzBfG ein Anspruch auf die Verlängerung Ihrer Arbeitszeit. Auch nach § 99 Abs 3 hat der Betriebsrat die Möglichkeit einen anderen Bewerber von auserhalb die Zustimmung zu verweigern. Der Heimleiter möchte aber ein Bewerber von Außerhalb, meiner Vermutung nach, als 400€ Kraft um Geld zu sparen, weil durch die Bewerberin aus der Verwaltung eine Aufstockung ihrer Arbeitszeit teurer wirde. Der Heimleiter hat der Bewerberin auch schon mündlich(ohne Zeugen) gesagt, sie brauche sich nicht auf die Stelle bewerben, da die Stelle von außen besetzt werde.