Anspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit?
Durch Erhöhung der Altenheimplätze wird jetzt ein geringfügiger (400€) Arbeitsplatz in der Verwaltung neu geschaffen. In der Verwaltung gibt es aber eine Kraft, die nur eine 1/2 Stelle hat und sich deshalb auf die neue Stelle bewerben will. Meiner Meinung hat die Kraft nach § 9 TzBfG ein Anspruch auf die Verlängerung Ihrer Arbeitszeit. Auch nach § 99 Abs 3 hat der Betriebsrat die Möglichkeit einen anderen Bewerber von auserhalb die Zustimmung zu verweigern. Der Heimleiter möchte aber ein Bewerber von Außerhalb, meiner Vermutung nach, als 400€ Kraft um Geld zu sparen, weil durch die Bewerberin aus der Verwaltung eine Aufstockung ihrer Arbeitszeit teurer wirde. Der Heimleiter hat der Bewerberin auch schon mündlich(ohne Zeugen) gesagt, sie brauche sich nicht auf die Stelle bewerben, da die Stelle von außen besetzt werde.
Community-Antworten (2)
14.05.2009 um 12:51 Uhr
Hallo Frank,
existiert bei euch eine Betriebsvereinbarung zu Stellenausschreibungen die alles regelt?? wenn nicht, dann habt ihr meiner Meinung nach schlechte Karten dem Arbeitgeber zu zwingen jemand anders einzustellen/Arbeitszeit aufzustocken. Gemäß § 99 BetrVG kann der Betriebsrat nur unter gewisse Voraussetzungen eine Einstellung widersprechen.
14.05.2009 um 13:17 Uhr
§ 9 TzbfG ist der richtige Weg, denn ein Arbeitnehemr der TZ arbeitet ist vorrangig zu behandeln wenn er der Antrag gestellt hat erhöht zu arbeiten. Nach § 99 BetrVG hat der BR ein Zustimmungsverweigerungsrecht wenn der Wunsch des beschäftigten AN bei der neuen Einstellung nicht berücksichtigt wird.
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