Hallo,
wir stehen vor folgender Frage, können Minus Urlaubstage aus mehreren Jahren bei Kündigung zusammenzählen werden und durch das Überstundenkonto verrechnen kann?

Ausgangssituation:
2018: 30 Tage Regelurlaub - 35 Tage genommen -> 5 Minusurlaubstage
diese 5 Minusurlaubstage wurden auf den Urlaub 2019 und/ oder durch vorhandene Überstunden nicht verrechnet
2019:30 Tage Regelurlaub - 32 Tage genommen -> 2 Minusurlaubstage
auch hier keine Verrechnung auf das nächste Jahr
2020: 30 Tage Regelurlaub - 8 Tage genommen -> 8 Minusurlaubstage

jetzt erscheint auf der Lohnabrechnung Januar 2021
Urlaubsanspruch: 30 Tage Regelurlaub

die fehlenden Urlaubstage aus den vorangegangenen Jahren von insgesamt15 Tage wurden einfach mit Überstunden verrechnet, der AN ist nun mit seinen Arbeitsstunden im Minus.

Wir stellen uns nun die Frage :
Kann der AG die zu viel gewährten Urlaub aus vergangenen Jahren einfach zusammenrechnen und dem AN von seinen Überstunden ( 43,5h) abziehen und somit sein Arbeitszeitkonto in Minus bringen?
Der Mitarbeiter hat keinen schriftlichen Arbeitsvertrag, bekommt kein Urlaubsgeld und hat zudem zum 31.3. 21 gekündigt.

vielen Dank für die Rückmeldung.