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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Minus Urlaubstage aus mehreren Jahren

B
BiancaO
Feb 2021 bearbeitet

Hallo, wir stehen vor folgender Frage, können Minus Urlaubstage aus mehreren Jahren bei Kündigung zusammenzählen werden und durch das Überstundenkonto verrechnen kann?

Ausgangssituation: 2018: 30 Tage Regelurlaub - 35 Tage genommen -> 5 Minusurlaubstage diese 5 Minusurlaubstage wurden auf den Urlaub 2019 und/ oder durch vorhandene Überstunden nicht verrechnet 2019:30 Tage Regelurlaub - 32 Tage genommen -> 2 Minusurlaubstage auch hier keine Verrechnung auf das nächste Jahr 2020: 30 Tage Regelurlaub - 8 Tage genommen -> 8 Minusurlaubstage

jetzt erscheint auf der Lohnabrechnung Januar 2021 Urlaubsanspruch: 30 Tage Regelurlaub

die fehlenden Urlaubstage aus den vorangegangenen Jahren von insgesamt15 Tage wurden einfach mit Überstunden verrechnet, der AN ist nun mit seinen Arbeitsstunden im Minus.

Wir stellen uns nun die Frage : Kann der AG die zu viel gewährten Urlaub aus vergangenen Jahren einfach zusammenrechnen und dem AN von seinen Überstunden ( 43,5h) abziehen und somit sein Arbeitszeitkonto in Minus bringen? Der Mitarbeiter hat keinen schriftlichen Arbeitsvertrag, bekommt kein Urlaubsgeld und hat zudem zum 31.3. 21 gekündigt.

vielen Dank für die Rückmeldung.

1.10904

Community-Antworten (4)

C
celestro

01.02.2021 um 16:26 Uhr

K
krambambuli

01.02.2021 um 16:44 Uhr

Minusurlaub kann es im neuen Jahr nicht geben. Und wenn es so wäre, gäbe es ja auch noch die Ausschlussfristen.

B
BiancaO

01.02.2021 um 16:54 Uhr

Also verstehe ich das richtig: Wenn der Arbeitgeber wusste, dass er dem Arbeitnehmer zu viel Urlaub im Jahr gewährt, kann er diesen nachträglich nicht mehr mit neuem Urlaub oder Überstunden nachverrechnen oder sogar vom Lohn abziehen?

Danke für eure Hilfe.

B
BiancaO

01.02.2021 um 16:58 Uhr

Also verstehe ich das richtig: Wenn der Arbeitgeber wusste, dass er dem Arbeitnehmer zu viel Urlaub im Jahr gewährt, kann er diesen nachträglich nicht mehr mit neuem Urlaub oder Überstunden nachverrechnen oder sogar vom Lohn abziehen?

Danke für eure Hilfe.

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