Erstellt am 13.05.2009 um 09:34 Uhr von ridgeback
@Starsearcher,
sieh mal § 99 BetrVG.
Erstellt am 13.05.2009 um 10:54 Uhr von WorkersCouncil
@ Starsearcher @ ridgeback
also einfach die aussage sieh mal § 99 BetrVG finde ich doch etwas schwach, denn ich gehe mal davon aus das Starsearcher da noch nicht so fit im Therma ist, sonst würde er ja nicht fragen!
bei uns hatten wir eine ähnliche Situation.
Haben eine Anhörung nach § 99 BetrVG erhalten, in dem der AG den BR um Zustimmung für 10 AÜG, Einsatzdauer 3 Wochen gebeten hat.
Begründung war kurzfristiger erhöhter Auftragseingang.
Haben diesen nach § 99 Abs. 1. 3 BetrVG abgelehnt, da ein befristeter Vertrag bei uns auslaufen soll.
§ 99 Abs 1. 3 BetrVG sagt aus , das wir die Zustimmung verweigern können, wenn durch die Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass infolge der Personellen Maßnahme Nachteile für die Beschäftigtern entsehen. (Bei euch z.B. Stundenabbau und dann eventuelle Kurzarbeit.)
Danach hat der AG die AÜG - Kräfte über den § 100 ( Vorläufige personelle Maßnahme) BetrVG kommen lassen.
Haben dann dem AG wiederum mitgeteilt das wir dies nicht Akzeptieren.
AG hat dann ein Zustimmungsersetzungsverfahren eingeleitet.
Arbeistgericht hat dem dann nicht zugestimmt, aber die AÜG - Kräfte konnten dann noch zwei Wochen bleiben.
So hat der AG aber erst mal die Zeit überbrücken können.
Und der Kollege mit dem befristeten Vertrag wurde trotzdem nicht verlängert.
So läuft es manchmal im BR Leben ab.
Erstellt am 13.05.2009 um 16:15 Uhr von Kiste
Super, ein BR mit Kampfgeist.
Auch wenn es mal nicht immer super läuft, klar ist für den AG war diese Aktion nicht viel billiger.
Ich kann nur hoffen das euer Personalbestand nach dieser Aktion ,von dem AG überdacht wird
und gegebenenfalls, erhöht wird.
Vorraussetzung ist natürlich ,Absatz eurer Produkte auf Dauer.