Leiharbeit vs Werkverträge
Wie viele oder alle Wissen ja das sich gesetzesmässig einiges bei den Leiharbeitern geändert hat. Angefangen vom Mindestlohn bis hin zu der neuen Einsatzlängenregelung - vorübergehender Einsatz ( leider nicht näher definiert ) - von Leiharbeitern in einzelnen Betrieben und der Aussage U.v.d.L:
Die Ministerin rief Gewerkschaften und Arbeitgeber in der Zeitarbeit auf, nun auch den zweiten Schritt zu tun "und sich auf einen Zeitpunkt zu einigen, ab dem Zeitarbeiter in einem Betrieb den gleichen Lohn erhalten wie die Stammbelegschaft". Wenn den Tarifpartnern eine Einigung im ersten Quartal nicht gelinge, werde sie eine Expertenkommission "den richtigen Zeitpunkt für Equal Pay ermitteln lassen".
So weit so gut. Der Wille des gesetzgebenen Ebene dürfte im Großen und Ganzen klar sein, es soll niemand benachteiligt werden. Das wissen nun auch die AG und haben sich daher so ihre Gedanken gemacht und eine hervorragende Lösung gefunden:
Werkverträge
Da dies in den kommenden Monaten und Jahren wohl auf die Meisten von uns auch zutreffen wird, also nicht das wir Leiharbeiter werden aber das Bereiche durch Werkverträge komplett ausgegliedert bzw. für die Stammbelegschaften abgeschafft werden, würde es mich mal interessieren, wie Ihr mit dieser Materie in Zukunft umgehen werdet und / oder ob Ihr Euch darüber auch schon Gedanken gemacht habt, Stichwort: verdeckte Arbeitnehmer - Überlassung bzw. verdeckte Leiharbeit durch Ausgliederungen von Betriebsteilen per Werkverträge.
Da die Rechtsprechung, insbesondere die des BAG, sehr schwammig ist und daraus kaum Nutzen gezogen werden kann, denke ich wird es in den nächsten 18 Monaten eine Vielzahl solcher Werkverträge geben um den Willen des Gesetzgebers damit auszuhebeln, Stichwort: Werkvertragsarbeitnehmer und ihre Rechte.
Auf der anderen Seite verstehe ich natürlich auch die Bundesregierung nicht, die eine Lücke schließt um eine Andere Tür und Tor zu öffnen, sich quasi von den AG'n vera****en zu lassen!
Habt Ihr Euch also schon mal Darüber Gedanken gemacht und wie werdet / wollt Ihr in solchen Fällen umgehen / vorgehen?
Community-Antworten (10)
21.01.2012 um 15:00 Uhr
Hier findet man Urteile zu den Themen: Werkvertrag, Freelancer/ Scheinselbst- ständigkeit, Überlassungsvertrag, Konzernleihe usw.
vielleicht findet man dortja etwas brauchbares.
21.01.2012 um 15:20 Uhr
Ok, ich will das mal anhand eines plakativen Beispiels darstellen:
Unternehmer A hat mehrere Betriebe, z.B. 20. 17 davon gehören dem Konzern an, drei sind, zumindest nach Darstellung des Konzerneigentümers, eigenständige Unternehmen, die nicht dem Konzern angehören.
In den 17 konzerneigenen Betrieben fällt auch eine Leiharbeitsfirma ( B ), die den anderen drei eigenständigen Unternehmen ( Kapitalgesellschaften C, D, E mit eingesetzten GF ), die angeblich nicht konzernzugehörig sind, per AÜG Arbeitnehmer überlässt, die diese Bereiche eh schon großteils abdecken. Da es nun seit diesem Jahr schwierig wird Leiharbeitnehmer problemlos dauerhaft (!) bei den anderen drei Unternehmen einzusetzen, zudem u.v.d.L auch noch auf Equal Pay bei den Leiharbeitnehmer drängt und der Mindestlohn nun auch noch kommt, hat sich Unternehmer A dazu entschlossen bestimmte Bereiche der Kapitalgesellschaften C, D, und E per Werkverträge abzugeben. Werkverträge wurden an sg. Scheinfirmen abgegeben, die ihr Personal über die Leiharbeitsfirma B beziehen, natürlich mir neuen Arbeitsverträgen.
Mal abgesehen davon, das man hier sicherlich problemlos verdeckte Leiharbeit annehmen und ein Aufhebungs(beschluss)verfahren anleiern kann, werden bei solchen Fällen immer öfter auch die Rechte der Arbeitnehmervertreter beschnitten, Stichwort: Nachteilsausgleich, Sozialtarifvertrag.
Ich denke solche und ähnliche Fälle wird es in naher Zukunft immer öfter geben!
21.01.2012 um 15:25 Uhr
@NoPain Hast Du die Konzernabhängigkeit (oder nicht) schon einmal überprüft? Ansonsten erscheint der von Dir aufgezeigte Weg über Werkverträge logisch; ob das allerdings problemlos bewiesen werden kann oder nicht, sei auch einmal dahingestellt.
21.01.2012 um 15:33 Uhr
Aber man sollte dann auch einmal die Kriterien genau Prüfen: Sind es Werksverträge? Also wird ein fertiges Werk erstellt und dann dem Kunden (Auftraggeber) geliefer? Besteht Weisungsunabhängigkeit und wird nicht mit den Arbeits/Hilfsmitteln des Auftraggeber und nicht in dessen Betrieb das Werk erstellt?? Auch das Thema Scheinselbstständigkeit prüfen.
.....Werkverträge wurden an sg. Scheinfirmen abgegeben, die ihr Personal über die Leiharbeitsfirma B beziehen, natürlich mir neuen Arbeitsverträgen.
Hier wäre ein Betriebs- oder Teiletriebsübergang zu prüfen.
Hier sollte man dann als BR auch einen Fachmann hizuziehen zur Prüfung.
PS: Klar ist leider, dass AG die Gesetze ausnutzen. Doch auch die AN haben dieses ja in den guten Jahren mit Hilfe der Gewerkschaften u.a bei der EInführung der 35 Stundenwoche bei VOLLEM Lohnausgleich getan. Nur damals hatten weder AN noch BR etwas dagegen.
Daher nun nicht wundern, dass die AG nun auch handeln. Denn es steht ja auch schon in der Bibel, dass mit den 7 fetten und 7 mageren Jahren.
21.01.2012 um 15:41 Uhr
@Kölner,
mal angenommen die Konzernabhängigkeit wird derzeit geprüft, wie gesagt ist ein fiktives, plakatives Beispiel. Klar ist es logisch vom Unternehmer A, deshalb frage ich mich ja weshalb die Politik ein Loch zu macht und ein andere damit öffnet, denn Leiharbeit ist relativ gut reglementiert, Werkvertragsarbeit allerdings nicht, was eine noch schlimmere prekäre Arbeitlage in vielen Bereichen Tür und Tor öffnet. Letztendlich wird die Arbeitnehmervertretung dadurch noch viel schwieriger und die Gerichte bekommen noch mehr Arbeit. Ok, das mit den "problemlos" ist etwas zu optimistisch ausgedrückt, allerdings liegt eine verdeckte Leiharbeit ziemlich nahe ;)
@kunzundhinz,
die erste Hälfte Deines Beitrages ist schon mal gut ;) Das mit dem ganzen Prüfen und so kommt wohl in den meisten Fällen erst hinterher, da einige AG der Meinung sind das z.B. BR keine Informations- und Mitbestimmungsrechte haben und dazu die sg. "Nacht und Nebelaktion" favorisieren, so zumindest auch die h.M. in den letzten Jahren, was sich allerdings wohl seit kurzem ändert und einige der Meinung sind das z.B. BR u.U. doch Informations- und Mitbestimmungsrechte haben ;)
21.01.2012 um 15:50 Uhr
@NoPain Naja. Man könnte sich intensivst als BR mit den Werkverträgen beschäftigen und auch aushändigen lassen (WA). Das AÜG hat sich auch nicht zum Nachteil geändert. Also: Da geht was...
21.01.2012 um 16:27 Uhr
@Kölner,
jo, das setzt aber voraus das der AG diese aushändigt und nicht auf den Trichter kommt das die Arbeitnehmervertreter diesbezüglich null Rechte haben, dann geht nämlich die erwähnte Prozessierung los und bis sich da was getan hat, hat der AG die "eigenständigen" Firmen gegen die Wand gefahren, die AN der Kapitalgesellschaften per neuen AV - friss oder stirb - in Betrieb B aufgenommen, zumindest diese AN die das dann auch machen ;)
Diese Werkverträge werden in naher Zukunft sehr viele tarifvertraglich guten und relativ guten Arbeitsplätze vernichten und die Politik macht dafür eben alles das das noch schneller geht! Und genau das wird in naher Zukunft vielen so ergehen und die Politik schaut zu!
21.01.2012 um 16:42 Uhr
@NoPain Na, die Werkverträge kann man als WA aber schon einsehen...
21.01.2012 um 17:28 Uhr
NoPain
Auch der 2. ggf. etwas nicht so angehmer Teil ist nun einmal so. Wir sollten nicht stets nur in einer Richtung und mit "Scheuklappen" denken.
Es war damals eigentlich son absehbar, dass AG einmal so denken und handeln. Daher war ich auch trotz aktiver Gewerkschaftsmitgliedschaft gegen diese strikte Forderung und habe auch bei der Gewerkschaft dieses so vorgebracht, aber es wollte damals keiner Wissen. Denn diese Denke passte damals dort nicht hinein. Man wollte einfach sagen, schaut was wir für dei AN kraft unserer Macht und wirtschfatlichen Möglichkeiten damals erreicht haben.
Ich vergleiche dieses heute mit Quereinsteigern in Führungspositionen welche nur den schnellen wirtschaftlichen Erfolg in Firmen wollen und darstellen. Wenn dann die 7 mageren Jahre kommen sind sie ja nicht mehr da.
21.01.2012 um 20:16 Uhr
@Kölner,
jo aber was machst Du wenn der AG Dir die lange Nase zeigt?
@kunzundhinz,
7 fette und 7 magere Jahre hin oder her, es gibt Firmen die haben schon länger als 7 magere Jahre hinter sich. Dann gibt es Firmen die andere Firmen aufkaufen, nur um in dieses Segment reinzukommen, diese erworbenen Firmen dann mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln versuchen zu zerstören, wie z.B. massivste Ausgaben zu generieren um eine Zahlungsunfähigkeit und / oder Insolvenz einzuleiten oder um z.B. die guten Tarifstrukturen zu vernichten und "Billigheimer" die Arbeiten ausführen zu lassen bzw. die gleichen Arbeiten, mit den gleichen AN, nur eben mit einem anderen Namen ausführen zu lassen. Eigentlich hilft bei solchen Typen nur der Knüppel!
Verwandte Themen
Nachbesserung Gesetzesentwurf AÜG und Werkverträge
Guten Morgen, Welche Punkte im "Referentenentwurf AÜG / Werkverträge von Andrea Nahles" müssten aus eurer Sicht nachgebessert, ergänzt werden, um den Missbrauch von Werkverträgen zu verhindern? Ic
Arbeitszeitkonto in der Leiharbeit
Hallo Leute, hier mal eine INFO für alle, die mit dem Thema Arbeitszeitkonto innerhalb und ausserhalb der Leiharbeit zu tun haben : LabourNet Germany Arbeitszeitkonto in der Leiharbeit. Brief an die
Werkvertrag und Flächentarifvertrag
Da seit geraumer Zeit die Fragen bezüglich Werkverträge zunehmen, habe ich auch mal eine Frage zum Thema Werkverträge, nämlich in Punkto des Themas hier im Forum, "Arbeitsplatzsicherung". Die Grü
Mitbestimmung bei Werkverträgen - gibt es die?
Hallo, wer kann mir helfen? Unser Arbeitgeber ist der Auffassung, dass wir kein Informations- bzw. Mitbestimmungsrecht bezüglich abgeschlossenen Werkverträge haben. Dabei geht es um Werkverträge d
Dienstleistung oder Leiharbeit - kein Zustimmungsersuchen nach § 99 weil Fall keine Leiharbeit sondern gekaufte Dienstleistung?
Guten Tag! Für eine bereits seit längerer Zeit erkrankte AN (Wirtschaftshilfe) hat unser AG einer Reinigungsfirma den Auftrag für eine Dienstleistung erteilt. Diese beinhaltet Reinigungsarbeiten an