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Krankmeldung

M
mcfly
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Forum, Kann ein Arbeitnehmer, der krank geschrieben ist, trotzdem abends an einem Elternabend aktiv teilnehmen, wenn er am nächsten Morgen wieder regulär zur Arbeit kommt? Auf den Krankmeldungen steht ja "voraussichtlich bis..." Kann im Entgeltfortzahlungsgesetz hierzu nichts konkretes entdecken. Gruß!

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Community-Antworten (3)

C
carrie

13.05.2009 um 11:13 Uhr

@mcfly Warum sollte er nicht können? Wenn man natürlich mit einer schweren Grippe Abends in der Disco tanzen geht oder in der Kneipe sitzt, kann es schon schwer werden, weil man mit Sicherheit Bettruhe verordnet bekommen hat. Ein Briefzusteller kann mit einem Gipsbein nicht Fahrrad fahren aber durchaus irgendwo gemütlich im Restaurant sitzen. Wenn er morgen wieder arbeiten geht, seh ich nun absolut keine Probleme. Hier ein interessanter Artikel:

http://www.bild.de/BILD/digital/technikwelt/2009/04/27/facebook/arbeitsrecht-was-ist-bei-krankheit-erlaubt-wann-droht-kuendigung.html

M
monalisa

13.05.2009 um 11:25 Uhr

".....an einem Elternabend aktiv teilnehmen" was ist der Unterschied von aktiv und nicht aktiv.... bei einem Elternabend?

@mcfly, der Kollege darf im Prinzip alles tun, was den Verlauf der Genesung nicht beinträchtigt!

T
TROISDORFER

13.05.2009 um 13:15 Uhr

Bist du TOT oder Krankgeschrieben(Arbeitsunfähig)?. Antwort erübrigt sich .... ;-)

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