Erstellt am 13.05.2009 um 09:13 Uhr von carrie
@mcfly
Warum sollte er nicht können?
Wenn man natürlich mit einer schweren Grippe Abends in der Disco tanzen geht oder in der Kneipe sitzt, kann es schon schwer werden, weil man mit Sicherheit Bettruhe verordnet bekommen hat.
Ein Briefzusteller kann mit einem Gipsbein nicht Fahrrad fahren aber durchaus irgendwo gemütlich im Restaurant sitzen.
Wenn er morgen wieder arbeiten geht, seh ich nun absolut keine Probleme.
Hier ein interessanter Artikel:
http://www.bild.de/BILD/digital/technikwelt/2009/04/27/facebook/arbeitsrecht-was-ist-bei-krankheit-erlaubt-wann-droht-kuendigung.html
Erstellt am 13.05.2009 um 09:25 Uhr von MonaLisa
".....an einem Elternabend aktiv teilnehmen"
was ist der Unterschied von aktiv und nicht aktiv.... bei einem Elternabend?
@mcfly,
der Kollege darf im Prinzip alles tun, was den Verlauf der Genesung nicht beinträchtigt!
Erstellt am 13.05.2009 um 11:15 Uhr von Troisdorfer
Bist du TOT oder Krankgeschrieben(Arbeitsunfähig)?.
Antwort erübrigt sich .... ;-)