Thema KRANKMELDUNG - zählt der Sa. davor wirklich mit?
Guten Morgen, meine Frage - Thema KRANKMELDUNG wir haben eine 5 Tagewoche Mo-Fr. jetzt war ein AN Mo.+ Di. krank ,(er war auch beim Arzt) war am Mi. wieder da, aber ohne Krankmeldung. Jetzt sagt der AB - sind 3 Tage (sa/mo/di/) Krankmeldung muss her (war im Dez. der Arzt schreibt nachträglich keine aus) ?? zählt der Sa. davor wirlich mit ?? Danke für Eure Hilfe
Community-Antworten (9)
08.01.2010 um 09:50 Uhr
Hätte er den Samstag Arbeiten müssen ? MFG Troisdorfer
08.01.2010 um 10:19 Uhr
nein Samstag ist frei --die Krankmeldung muss am 3 Tag vorliegen- wir arbeiten Samstags nicht - zählt er als 3. Tag wenn man Mo + Di krank ist ?? es gibt keine Betriebsvereinbarung Danke - Fragen
08.01.2010 um 10:46 Uhr
Entgeltfortzahlungsgesetz-die ersten drei tage ohne krankenschein. möchte der arbeitgeber eine krankmeldung ab dem ersten tag seit ihr in der mitbestimmung.
08.01.2010 um 11:01 Uhr
Gibt es bei euch eine Betriebsvereinbarung darüber ?
08.01.2010 um 11:36 Uhr
@Fragen Was steht denn im Arbeitsvertrag? Oder in so was, wie allgemeinen Regelungen?
@klinik Vielleicht gibt es eine Regelung aus Vor-betriebsrätlichen Zeiten, in der der AG die Öffnungsklausel des EntgFG genutzt hat und festgelegt hat, eine Vorlage der AU schon eher zu wollen
Gruß PT Netty
08.01.2010 um 11:47 Uhr
§5 EFZG
08.01.2010 um 12:06 Uhr
Schau doch mal Entgeldfortzahlung §5 nach
08.01.2010 um 12:58 Uhr
Immie,das war KURZ !!! ;-)
08.01.2010 um 13:43 Uhr
@Immie: Das war sogar seeeehr kurz !
Aber natürlich richtig. Wie kommt denn der AG überhaupt auf die (völlig abwegige) Idee, dass der AN schon am Samstag krank (arbeitsunfähig) gewesen wäre? Falls der Kollege leichtsinnigerweise so etwas selbst gesagt haben sollte, müsste er das etwas relativieren, z.B. "Am Samstag war mir schon ganz komisch, (aber ich war noch nicht arbeitsunfähig!) richtig schlecht ging es mir erst am Montag!" Das Gesetz spricht ja von Kalender- und nicht von Arbeitstagen, also Vorsicht mit unbedachten Äußerungen!
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