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Thema KRANKMELDUNG - zählt der Sa. davor wirklich mit?

F
Fragen
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen, meine Frage - Thema KRANKMELDUNG wir haben eine 5 Tagewoche Mo-Fr. jetzt war ein AN Mo.+ Di. krank ,(er war auch beim Arzt) war am Mi. wieder da, aber ohne Krankmeldung. Jetzt sagt der AB - sind 3 Tage (sa/mo/di/) Krankmeldung muss her (war im Dez. der Arzt schreibt nachträglich keine aus) ?? zählt der Sa. davor wirlich mit ?? Danke für Eure Hilfe

7.59909

Community-Antworten (9)

T
TROISDORFER

08.01.2010 um 09:50 Uhr

Hätte er den Samstag Arbeiten müssen ? MFG Troisdorfer

F
Fragen

08.01.2010 um 10:19 Uhr

nein Samstag ist frei --die Krankmeldung muss am 3 Tag vorliegen- wir arbeiten Samstags nicht - zählt er als 3. Tag wenn man Mo + Di krank ist ?? es gibt keine Betriebsvereinbarung Danke - Fragen

K
klinik

08.01.2010 um 10:46 Uhr

Entgeltfortzahlungsgesetz-die ersten drei tage ohne krankenschein. möchte der arbeitgeber eine krankmeldung ab dem ersten tag seit ihr in der mitbestimmung.

B
BRVTKX

08.01.2010 um 11:01 Uhr

Gibt es bei euch eine Betriebsvereinbarung darüber ?

P
PTNetty

08.01.2010 um 11:36 Uhr

@Fragen Was steht denn im Arbeitsvertrag? Oder in so was, wie allgemeinen Regelungen?

@klinik Vielleicht gibt es eine Regelung aus Vor-betriebsrätlichen Zeiten, in der der AG die Öffnungsklausel des EntgFG genutzt hat und festgelegt hat, eine Vorlage der AU schon eher zu wollen

Gruß PT Netty

I
Immie

08.01.2010 um 11:47 Uhr

§5 EFZG

M
melodi

08.01.2010 um 12:06 Uhr

Schau doch mal Entgeldfortzahlung §5 nach

T
TROISDORFER

08.01.2010 um 12:58 Uhr

Immie,das war KURZ !!! ;-)

W
webun

08.01.2010 um 13:43 Uhr

@Immie: Das war sogar seeeehr kurz !

Aber natürlich richtig. Wie kommt denn der AG überhaupt auf die (völlig abwegige) Idee, dass der AN schon am Samstag krank (arbeitsunfähig) gewesen wäre? Falls der Kollege leichtsinnigerweise so etwas selbst gesagt haben sollte, müsste er das etwas relativieren, z.B. "Am Samstag war mir schon ganz komisch, (aber ich war noch nicht arbeitsunfähig!) richtig schlecht ging es mir erst am Montag!" Das Gesetz spricht ja von Kalender- und nicht von Arbeitstagen, also Vorsicht mit unbedachten Äußerungen!

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