Erstellt am 08.01.2010 um 08:50 Uhr von Troisdorfer
Hätte er den Samstag Arbeiten müssen ?
MFG Troisdorfer
Erstellt am 08.01.2010 um 09:19 Uhr von Fragen
nein Samstag ist frei
--die Krankmeldung muss am 3 Tag vorliegen- wir arbeiten Samstags nicht - zählt er als 3. Tag wenn man Mo + Di krank ist ??
es gibt keine Betriebsvereinbarung
Danke - Fragen
Erstellt am 08.01.2010 um 09:46 Uhr von klinik
Entgeltfortzahlungsgesetz-die ersten drei tage ohne krankenschein. möchte der arbeitgeber eine krankmeldung ab dem ersten tag seit ihr in der mitbestimmung.
Erstellt am 08.01.2010 um 10:01 Uhr von BRVTKX
Gibt es bei euch eine Betriebsvereinbarung darüber ?
Erstellt am 08.01.2010 um 10:36 Uhr von PTNetty
@Fragen
Was steht denn im Arbeitsvertrag? Oder in so was, wie allgemeinen Regelungen?
@klinik
Vielleicht gibt es eine Regelung aus Vor-betriebsrätlichen Zeiten, in der der AG die Öffnungsklausel des EntgFG genutzt hat und festgelegt hat, eine Vorlage der AU schon eher zu wollen
Gruß
PT Netty
Erstellt am 08.01.2010 um 10:47 Uhr von Immie
Erstellt am 08.01.2010 um 11:06 Uhr von melodi
Schau doch mal Entgeldfortzahlung §5 nach
Erstellt am 08.01.2010 um 11:58 Uhr von Troisdorfer
Immie,das war KURZ !!! ;-)
Erstellt am 08.01.2010 um 12:43 Uhr von webun
@Immie:
Das war sogar seeeehr kurz !
Aber natürlich richtig. Wie kommt denn der AG überhaupt auf die (völlig abwegige) Idee, dass der AN schon am Samstag krank (arbeitsunfähig) gewesen wäre?
Falls der Kollege leichtsinnigerweise so etwas selbst gesagt haben sollte, müsste er das etwas relativieren, z.B. "Am Samstag war mir schon ganz komisch, (aber ich war noch nicht arbeitsunfähig!) richtig schlecht ging es mir erst am Montag!"
Das Gesetz spricht ja von Kalender- und nicht von Arbeitstagen, also Vorsicht mit unbedachten Äußerungen!