Müssen Nachtzuschläge bei Krankheit bezahlt werden
Hallo Kolleginnen und Kollegen nach dem Urteil (BAG, Urteil v. 14.01.2009, 5 AZR 89/08).müssen Sonn und Feiertagszuschläge auch bei Krankheit bezahlt werden .Wie ist es aber mit Nachtzuschlägen, müssen die dann auch gezahlt werden bei Krankheit. Kann mir da jemand weiterhelfen. Danke für einer Hilfe
Community-Antworten (4)
13.05.2009 um 02:15 Uhr
@Biggy Ja, müssen sie...wir hatten das erst bei uns, weil sie den Leuten diese Zuschläge auch nicht zahlen wollten. Laut Entgeltfortzahlungsgesetz muss der Durchschnitt der letzten 13 Wochen gezahlt werden.
13.05.2009 um 02:18 Uhr
Danke carrie für die schnelle Antwort. Leidest du auch an Schlafstörungen hahaha weil du um diese Zeit noch Antworten schreibst :-)
13.05.2009 um 03:05 Uhr
...ja etwas, aber bald gehts in die Heier:-)
30.09.2009 um 22:41 Uhr
ich hab jetzt das Entgeldfortzahlungsgesetz von vorn nach hinten gelesen, entweder ist es schon sehr zeitig am Abend oder ich überles da was.
Das Problem hab ich nämlich auch und würde gern den Paragraphen wissen, damit ich da unserer Buchhaltung bischen Arbeit schaffen kann ...g
diePusteblume
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