Hallo Kolleginnen und Kollegen
nach dem Urteil (BAG, Urteil v. 14.01.2009, 5 AZR 89/08).müssen Sonn und Feiertagszuschläge auch bei Krankheit bezahlt werden .Wie ist es aber mit Nachtzuschlägen, müssen die dann auch gezahlt werden bei Krankheit.
Kann mir da jemand weiterhelfen.
Danke für einer Hilfe