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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zuschläge bei BR - Was und wie werden die Zuschläge für BR-Mitglieder bezahlt?

M
Mohnblume
Jan 2018 bearbeitet

Durchschnitt Nachtzuschläge bei BR-Mitglied unser BR-Mitglied ist Nachtschichtler, nun bekommt er nur den Durchschnitt der Nachtzuschläge bezahlt, den er in den letzten drei Monate erarbeitet hat. Es passiert ja, dass Urlaub oder Krankheit vorhanden sind und der Durchschnitt der letzten drei Monate immer geringer werden. Es soll doch keine Benachteiligung des BR-Mitgliedes geben.Ist es nicht so, dass die erarbeiteten Stunden mit den Nachtzuschlägen versehen werden müssen inklusive Überstunden oder sogar die An- und Abfahrt, wenn diese länger dauern, als wenn er zum Dienst fahren würde? Diese dann allerdings versteuert werden. Wer kann helfen???????? Was und wie werden die Zuschläge für BR-Mitglieder bezahlt.

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Community-Antworten (22)

K
Kriegsrat

08.12.2009 um 00:56 Uhr

es gilt das lohnausfall-prinzip der BR muß das bekommen, was er bekommen hätte, wenn er normal gearbeitet hätte

W
Waschbär

08.12.2009 um 09:14 Uhr

@Mohnblume, ich frage mich gerne mal warum Menschen die Schichtenfahren welche ausserhalb der Standard Arbeitzeit liegen in den BR wollen ? Wissen die den nicht das der BR am Tage Arbeitet? Und wieso wollen die alle Geld für eine Leistung, die sie nicht erbringen? Habt ihr den keine Angst das der AG das mal öffentlich Neutral als Kostenpunkt aufführt.?

R
rkoch

08.12.2009 um 09:49 Uhr

@waschbär

Seltsame Ansicht....

Ob ich in mich für BR-Arbeit interessiere und mich deshalb aufstellen lasse oder nicht hat doch nun wirklich gar nichts mit meiner regelmäßigen Arbeitszeit zu tun.

Die Regelungen des §37 BetrVG sind ja ausdrücklich so gefasst worden, damit kein AN sich durch seine persönlichen Arbeitszeiten oder Lohnverhältnisse davon abhalten lassen muss sich einem BR-Amt zu stellen.

Natürlich muss schon deshalb ein BR auch seinen Lohn genau so weiter bekommen als wäre er nicht Betriebsrat, entsprechend hat er auch Anspruch auf seine Nachtschichtzulagen auch wenn er nicht nachts gearbeitet hat weil er statt dessen BR-Arbeit (und damit ist nicht nur die Sitzung gemeint) erledigen musste. Bekäme er sie nicht würde das Amt u.U. mit einem erheblichen Lohnverzicht einhergehen und das wäre für viele ein Hinderungsgrund - und das darf nicht sein.

PS: Wenn der AG (auch "Neutral") die Kosten der BR-Arbeit öffentlich bekannt gibt ist das Behinderung der BR Arbeit. Das geht gar nicht. Stellt er gar die Situation so dar, das Schichtarbeiter teurere BRM sind als andere läuft das ganze auch noch unter Wahlbeeinflussung, egal wann er diese Äußerungen tätigt, da er damit suggeriert, das Schichtarbeiter wegen der Kosten nicht gewählt werden sollen....

S
sandmann

08.12.2009 um 09:59 Uhr

@waschbär

Ich setze noch einen darauf. Diese Antwort ist mit das Dümmste, was ich hier bisher gelesen habe. Sorry, aber das geht gar nicht! Das wäre ja noch schöner, wenn man als Schichtdienstler gleich aus dem Rennen wäre.... Das würde vielen Arbeitgebern sicherlich ganz gut in den Kram passen.

K
Kölner

08.12.2009 um 10:02 Uhr

@rkoch Ich teile Deine Ansicht, dass ein BR nicht benachteiligt werden darf. Auch sollte ihm nach wie vor der Lohn gezahlt werden, der ihm zustünde, wenn er nicht im BR wäre und er selbigen verdiente - allerdings brutto! Das FA würde sich hinsichtlich steuerfreier Bezahlung ggf. etwas schwerer tun!

Ich kenne übrigens 2 Betriebe in denen das Gehalt und die Kosten des BR regelmäßig veröffentlicht werden dürfen (mit Genehmigung eines ArbG.!). Vll. muss man noch ergänzen, dass das Betriebe sind, die auch sonst volle Kostentransparenz an den Tag legen!

K
Kölner

08.12.2009 um 10:09 Uhr

@sandmann So 'superdumm' ist diese Antwort aber bei weitem nicht! Wir sollten nämlich nicht ausser Acht lassen, wozu eine Zulage für Nachtschichtdienste dient.

S
sandmann

08.12.2009 um 10:21 Uhr

@kölner

Das ist ja richtig, aber der Gesetzgeber hat sich doch sicherlich dabei etwas gedacht, dass einem BR-Mitglied kein finanzieller Nachteil entstehen darf. Sollen denn die Kollegen, die sich für das Ehrenamt interessieren und sich tagtäglich für die Belange der Kollegen einsetzen zum Dank auch noch auf 200-300 Euro monatlich verzichten? Ja dann Gute Nacht!

W
Waschbär

08.12.2009 um 10:22 Uhr

@Kölner, Danke...

Ich finde es mit unter etwas dedenklich wie einige in der "Aktuellen" Zeit mit Ress und Geld umgehen und sich Wundern warum die Billigste Prodaganda die Wähler .... Auf Ag Seite zieht.

@Sandmann+rKOCH, Imm daran denken was der AG im Streig gegen ein verwenden könnte.... Tödlicherfehler > Geld für etwas verlangen was einem NICHT zu steht. Das könnte auf einer BV dem BR zu verhängniss werden. Sorry, aber in der Wirtschaftspleite ... hat der AG bei Kostenpunkt "mehr" zu melden....

Denk mal darüber nach.... Ich will in den BR es ist mir klar das ich wenn ich Sonderschichten leiste diese NICHT mehr Arbeiten kann (z.B Nachtarbeiter und Wochenendarbeiter) Diese können NUR zum BR Tag kommen wenn sie aus ihrem Schichtrytmuss gehen. DAS sollte diesen Personen doch im Vorfelde klar sein ??? ODER ????

Und bitte WIE kann ich vor der Belegschaft rechtfertigen DAS ich Geld bekomme ? Welches ich gar nicht verdiene UND das wissend und wollend ( ich weis das ich am BR tage keine Nachtmachen kann ICh bin mit absicht im BR )

Also wie würdet IHr das sagen wir mal in einer Podiumsdiskusion euern WÄHLERN Verkaufen ? zummal diese DAS Geld nicht bekommen und auch nicht wenn sie sich wo anders hin versetzen lassen ??

Was ist das für eine Arbeisauffassung ? Lasst mich raten daran habt ihr nicht gedacht.... Stimmt, erst recht nicht im Rechenschaftsbericht....

@Sandmann, Der Ag benutzt das nur als Argument, deine Wähler werden es dir aber um die Ohren hauen UND die Neider..... und die welcher sowieso glauben das der BR nur aus Arbeitsfaulen und Sabbelköpfen besteht.

Ja ja... ich bin schon länger dabei und nun weisst du wohl auch WARUM ein BR Waschbär ein Fell hat welches sogar Atombomben sicher ist ....

Aber dafür klappt folgendes beim waschbären im gegensatz zum Menschen

"Wasch mir das Fell aber mache mich nicht Nass "

geht nicht ??? Aber sicher.... bei Waschbären schon, bei dir nicht .-(

S
Solarkrieger

08.12.2009 um 11:18 Uhr

@all

bin selbst Freigestelltes BRM und war vorher Schichtler. Ich bekomme meinen normalen Verdienst plus Zuschläge als Gesamtbrutto. Wenn ihr hier eine Diskussion anfangt ob es gut ist das es so gehandhabt wird, was ist dann mit dewn Kollegen die ihre Zuschläge weiterbezahlt bekommen auch wenn sie krank sind? Das wird übrigens genauso berechnet. Da müsste man doch dort auch viel kritischer hinschauen, die MA machen ja dann die Schicht auch nicht und bekommen volles Geld.

M.E. ist es gut von der gesetzlichen Regelung wie es ist. Würde ich weiter Schichten machen, hätte ich monatlich zwar etwas mehr zur Verfügung ( weil unversteuert), aber ich übe mein Amt als BR nicht wegen der Kohle sondern wegen der Kolegen aus.

BR ist kein Beruf sondern eine Berufung.

W
Waschbär

08.12.2009 um 11:46 Uhr

@Solarkrieger, Was kommst Du uns nun mit den Kranken ? Du willst hier doch nicht Birnen mit Äpfel vergleichen ????

Als Schichtarbeiter mit zuschlägen bekommst du auch noch Nacht und Feiertags zu schläge ???

Ich glaube wir reden hier auch nicht von Hauptamtlichen BRMS (Freigestellten) sondern eher von BRMs die in der Regel nur unreglmässig BRM sind :-)) Also BRMS auf abruf oder nur an sitzungstagen...

Und nun Feuerfrei auf den waschbären, jedenfalls für die welche zu Emotional an die sache gehen....

BR ist kein Beruf sondern eine Berufung. Ähhhh mit unter leider nicht :-( *ich übe mein Amt als BR nicht wegen der Kohle sondern wegen der Kolegen aus. > Ich fürchte DAS ist etwas WAS nicht jeder hier von sich sagen DARF :-(

Im ernst, ich finde es etwas beschäment wenn BRMs sich bereichern wollen....

K
Kölner

08.12.2009 um 11:50 Uhr

@waschbär ...da kann ich am Anfang Deinen Argumenten noch folgen und dann schiesst Du wieder weit über das Ziel hinaus. Oller Provokateur! ;-)

W
Waschbär

08.12.2009 um 12:27 Uhr

@Kölner, nee, nicht über das ziel. Alle ziele auf einmal ! Oder besser alle Wählergruppen in einem .-)

Hast aber recht... mit unter kommt immer noch das Rauptier durch welches" Gut Brüllt aber nie so recht über die Nebenwirkungen eine Störung der Nachtruhe nach denkt. " :-()

Aber ich finde auch Prolemik sollte hier "hoch leben"....

Ausserden will ich heute mal so Richtige Foren Haue bekommen .-( )

R
rkoch

08.12.2009 um 16:42 Uhr

@waschbär

von "bereichern" ist ja wohl nicht die Rede. Es geht hier immer noch um ein "Ehrenamt" - und ein solches soll nicht zum Nachteil des Amtsträgers gereichen.

Wenn ich als Nachtschichtler dafür das ich dieses Ehrenamt zusätzlich übernehme auch noch auf Lohn verzichten soll, dann macht Eure Arbeit ohne mich, dann mache ich brav meine Arbeit und vergesst den BR. (Provokant gesprochen)

Mal im Ernst: Ich selbst bin Angestellter und kenne Nachtschicht nur vom Hörensagen. Bei uns ist aber ein Nachtschichtler im BR und bei uns ist es tatsächlich üblich, das dieser dann keine Nachtschichtzuschläge bekommt. Nicht weil es rechtlich nicht anders wäre sondern weil uns der Aufwand die Stunden jedesmal nachzurechnen im Verhältnis zur Häufigkeit wie oft der Fall eintritt einfach zu hoch ist. Aber zumindest wenn der Kollege in einer Nachtschichtwoche auf Seminar gehen muss fehlen ihm am Monatsende doch rund 200 EUR auf der Abrechnung. Und da hört der Spaß dann doch eigentlich auf. Wenn das keine Benachteiligung des Kollegen gegenüber seinen anderen Kollegen, welche sich nicht zum BR haben aufstellen lassen, darstellt, dann weiß ich auch nicht mehr.

Materielles Denken gehört zum Leben und von nichts kommt nichts. In einem Betrieb mit nur Drei-Schichtlern könnte ich es mir als schwierig vorstellen genug Kandidaten für einen BR zusammenzubekommen, wenn die Kollegen regelmäßig auf ein paar 100 EUR Lohn verzichten müßten, wenn sie in den BR "dürften". Es ist für ihn übrigens auch ein nicht unerheblicher Streß, an einem Sitzungtag tagsüber zu arbeiten und dann am Tag darauf in die Nachtschicht zu gehen - das ist stressiger, als die ganze Wochen Nachtschicht zu machen. Dafür hat er die entgangene Schichtzulage mehr als verdient.

K
Kriegsrat

08.12.2009 um 17:05 Uhr

rkoch,

"bei uns ist es tatsächlich üblich, das dieser dann keine Nachtschichtzuschläge bekommt. Nicht weil es rechtlich nicht anders wäre sondern weil uns der Aufwand die Stunden jedesmal nachzurechnen im Verhältnis zur Häufigkeit wie oft der Fall eintritt einfach zu hoch ist"

seltsam, seltsam mit mir könntet "ihr"das nicht machen ;-))

wer ist "uns" ? BR, lohnbuchhaltung, gottvater ?

oder kommt der BR zusätzlich für ein paar stunden zur sitzung, obwohl er davor und danach nachtschicht hat ?

wir sind (waren) vollkontischichtbetrieb die sitzung dauerte immer 8 stunden (war die beste lösung, BR und schichtarbeit unter einen hut zu bringen) davor liegende nachtschicht sowie nachtschicht am sitzungstag fielen bezahlt aus (+ zuschläge, versteuert

R
rkoch

08.12.2009 um 17:22 Uhr

"uns" = in unserem BR.

Wir haben unsere regelmäßige Sitzung auf den Montag gelegt (5-Tage-Woche mit freiem Freitag in der Nachtschicht durch Gleitzeitausgleich). Der Kollege tritt nach der Sitzung seine Nachtschicht an diesem Tag nicht an, sondern erst am Dienstag. Bei Sitzungen an anderen Werktagen ist er dann gezwungenermaßten "Verhindert", da er andernfalls seine Ruhezeit von 11 Stunden nicht einhalten kann. Dadurch fallen ihm maximal 2 Schichttage im Monat aus. Wir haben anfangs die Stunden einzeln gemeldet um die Bezahlung zu bekommen, aber durch die Steuerabzüge und die relativ geringen Zuschläge hat sich das dann irgendwie nicht gelohnt und der Kollege hat das einschlafen lassen. Ausnahme ist eigentlich nur Seminarbesuch wo es durch die ganze Woche doch ins Geld geht, aber wir haben uns angewöhnt einfach Termine zu suchen wo er ohnehin nicht in der Nachtschicht ist.

K
Kriegsrat

08.12.2009 um 18:22 Uhr

"Bei Sitzungen an anderen Werktagen ist er dann gezwungenermaßten "Verhindert", da er andernfalls seine Ruhezeit von 11 Stunden nicht einhalten kann"

schon wieder seltsam...;-))

du kennst bestimmt die rechtsprechung des BAG zu diesem fall ?

ich wunder mich jetzt schon bisschen......................

R
rkoch

08.12.2009 um 21:02 Uhr

Nein, ist mir bis jetzt nicht untergekommen. Auf jeden Fall wäre es wohl kaum zumutbar, wenn die Schicht um 6:00 Endet, das er um 10:00 zu einer außerordentlichen Sitzung kommt, die um 8:00 einberufen wurde..... Naja, er könnte ja dann um rund 13:00 Uhr endlich ins Bett damit er um 21:30 wieder zur Schicht antritt...

Nee, im Ernst - die BAG - Rechtsprechung würde mich durchaus interessieren.

PS: Bevor Du fragst: Das Beispiel war ernst gemeint, und: nein, es geht nicht anders, außer wir wollten unseren Betrieb lahmlegen. Wir hängen zu 100% von Kundenaufträgen mit einer Durchlaufzeit von < 3 Wochen ab, Überstunden oder (heutzutage) Kurzarbeit kurz vor knapp ist die Regel, nicht die Ausnahme da die eingehende Auftragsmenge halt nunmal zwische 60 und 140% schwankt und Ausgleich nicht möglich ist. Da wir den Kollegen wenigstens ein bischen Planungsmöglichkeiteinräumen wollen haben wir als Deadline für entsprechende Anträge Mittwoch 8:00 festgesetzt, und kurz vor knapp (manchmal auch kurz danach) traut sich unser AG dann endlich einen Schuß ins Blaue zu wagen.... Manchmal geht auch längerfristig planen, dann erledigen wir das am Montag, oft aber eben nicht.

K
Kriegsrat

08.12.2009 um 21:54 Uhr

also einmal BAG Insbesondere kann sich der Kläger nicht auf die gesetzliche Ruhezeit von 11 Stunden nach § 5 Abs. 1 ArbZG berufen. Betriebsratstätigkeit ist arbeitsschutzrechtlich nicht als Arbeit und damit nicht als Arbeitszeit zu bewerten (vgl. BAG Urteil vom 19.07.1977 - 1 AZR 376/74 - AP-Nr. 29 zu § 37 BetrVG

dann einmal LAG

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30.08.2005, Az: 5 Sa 161/05:

"...Sowohl der Kläger und - soweit ersichtlich - auch die übrigen Betriebsräte wurden und werden am Tag der Betriebsratssitzung unstreitig vorzeitig, spätestens um 4:00 Uhr, von der Nachtschichtarbeit unter Fortzahlung der Vergütung einschließlich der Nachtzuschläge freigestellt, um vor Beginn der Sitzung eine ausreichende Ruhezeit zu haben. Zwischen dem Arbeitsende um 4:00 Uhr und dem Sitzungsbeginn um 13:30 Uhr lagen mithin 9 1/2 Stunden. Die Fahrtstrecke zwischen der klägerischen Wohnung und der Betriebsstätte beträgt nach dem Routenplaner von Falk 42,6 km. Der Kläger benötigt mithin schätzungsweise anderthalb Stunden für die Hin- und Rückfahrt. Selbst wenn man für Waschen und Essen eine weitere Stunde veranschlagt, verbleibt dem Kläger eine reine Ruhens- bzw. Schlafenszeit von sieben Stunden. Hierbei handelt es sich um eine angemessene Ruhezeit, um sich für die anstehende - allenfalls zweistündige - Betriebsratssitzung zu regenerieren, sodass keinesfalls von einem unbilligen "Freizeitopfer" gesprochen werden kann (vgl. ArbG Lübeck, Urt. v. 07.12.1999 - 6 Ca 2589/99 -, zit. n. Juris; ArbG Koblenz, Urt. v. 03.05.1988 - 5 Ca 1196/87 -, AiB 1989, 79). Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass der Kläger nach der Betriebsratssitzung erneut die Gelegenheit hatte, sich bis zum Beginn der Nachtschicht (22:00 Uhr) auszuruhen. Insbesondere kann sich der Kläger nicht auf die gesetzliche Ruhezeit von 11 Stunden nach § 5 Abs. 1 ArbZG berufen.

und einmal ArbG

ArbG Lübeck, Urteil vom 07.12.1999, Az.: 6 Ca 2589/99:

"...Im Hinblick auf die um 11.00 Uhr beginnenden Betriebsratssitzungen war es dem Kläger im vorliegenden Fall unzumutbar, die komplette Nachtschicht von 22.00 bis 06.00 Uhr zu arbeiten. Nach Auffassung der Kammer durfte er die Arbeit jeweils um 03.00 Uhr einstellen, um hinreichend ausgeruht an den Betriebsratssitzungen teilzunehmen.

Eine Unterbrechung bereits um 01.30 Uhr war nicht notwendig. Dabei übersieht die Kammer nicht, daß der Kläger in der Zeit der Unterbrechung eine Stunde für die Fahrten von und zum Betrieb benötigt, schlafen und sonstige Verrichtungen erledigen muss. Selbst wenn man für Waschen und Essen eine Stunde veranschlagt, verbleiben bei einer Beendigung der Arbeit um 03.00 Uhr noch sechs Stunden als reine Ruhenszeit. Das ist mehr, als das Arbeitsgericht Koblenz in einem vergleichbaren Fall (vgl. Urteil vom 03.05.1988 - 5 Ca 1196/87 - AiB 1989, 79) einem Betriebsratsmitglied zugebilligt hat (Unterbrechung der Schicht um 04.15 Uhr bei Sitzungsbeginn 10.00 Uhr) und reicht aus, um sich für eine allenfalls 4stündige Betriebsratssitzung auszuruhen. Der von der 4. Kammer des Arbeitsgerichts Lübeck mit Urteil vom 04.06.1999 (4 Ca 417/99) zugebilligten Ruhenszeit von 7,5 Stunden bedarf es nach Auffassung der Kammer nicht. Denn es ist zu berücksichtigen, dass die Beanspruchung durch eine 4stündige Betriebsratssitzung nicht vergleichbar ist mit der durch eine vollschichtige berufliche Tätigkeit. Überdies hatte der Kläger nach der Betriebsratssitzung erneut Gelegenheit, sich auszuruhen. Das Arbeitszeitgesetz erzwingt keine andere Betrachtung. Denn Betriebsratstätigkeit ist arbeitsschutzrechtlich nicht als Arbeit und damit nicht als Arbeitszeit zu bewerten

na, wird wohl jeder BR selber schauen müssen, wie er es am besten regelt..;-))

R
rkoch

09.12.2009 um 09:26 Uhr

Schlafenszeit von sieben Stunden. Hierbei handelt es sich um eine angemessene Ruhezeit, um sich für die anstehende - allenfalls zweistündige - Betriebsratssitzung zu regenerieren

oder

Selbst wenn man für Waschen und Essen eine Stunde veranschlagt, verbleiben bei einer Beendigung der Arbeit um 03.00 Uhr noch sechs Stunden als reine Ruhenszeit

Die find ich nett..... Die Herren Richter haben leicht reden. Das der arme Kerl damit möglicherweise vollständig aus seinem gewohnten Schlafrythmus gerissen wird .... naja bei der Bundeswehr mussten wir ja auch damit klarkommen.... Möchte ja mal wissen, ob unsere Herren Politiker und Richter das immer noch genauso sehen würden wenn sie selbst mal in diese Lage kommen würden - und die würden dafür ja auch noch fürstlich bezahlt werden....

Werd mir die Urteile bei Gelegenheit mal voll anschauen, z.B. wer da überhaupt warum diese Verfahren geführt hat. Da es bei uns wegen dieser Vorgehensweise (die ja sowohl im Interesse unseres AG als auch des betroffnen Kollegen liegt) bislang nie Anlass zur Beanstandung gegeben hat haben die Urteile im Moment für uns nur den Status einer "Anekdote", dann wo kein Kläger ....

K
Kriegsrat

09.12.2009 um 09:49 Uhr

es wäre halt vielleicht eine frage der wirksamen beschlüsse ob für den "verhinderten" Nachtschichtler, der ja eigentlich nicht verhindert wäre, jemand als ersatz geladen würde oder nicht.......

aber da erzähl ich dir wahrscheinlich auch nichts neues...;-))

R
rkoch

09.12.2009 um 10:05 Uhr

Das mein ich ja mit .. wo kein Kläger .....

W
Waschbär

09.12.2009 um 16:02 Uhr

@rkoch, wenn du das vor deiner Belegschaft rechtertigen kannst UNd nicht NUR auf das Ehrenamt dich ausruhst... dann ist ja gut.

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