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Verteilung der Kurzarbeitstage bei Urlaub

S
SP80
Mai 2020 bearbeitet

Hallo,

unser AG verlangt, dass die Tage der Kurzarbeit nach dem Urlaub nachgeholt werden. Beispiel: 1.+2. Juniwoche Urlaub 3.+4. Juniwoche je 2 Tage Kurzarbeit. Grundsätzlich sind 20% vereinbart.

Ist das rechtens? Ändert sich die Bewertung der Kurzarbeit im Juni, wenn das so gestaltet wird, z.B. keine 20%, da es nur 2 Wochen Arbeit sind?

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Community-Antworten (4)

TF
Tante Frieda

14.05.2020 um 21:30 Uhr

Ich denke, das ist rechtens. Wir haben es in einem vergleichbaren Fall so geregelt, dass die Leute entscheiden können, ob sie ihren durch Kurzarbeit bedingten freien Tag in die Urlaubswoche legen oder danach in die Arbeitswoche. Liegt der freie Tag in der Urlaubswoche, muss der Arbeitgeber zahlen. Ansonsten zahlt die Arbeitsagentur. Im ersten Fall hast du mehr Geld, im zweiten mehr (zusätzliche) Freizeit.

TF
Tante Frieda

14.05.2020 um 21:31 Uhr

Ich muss ergänzen, es kommt natürlich darauf an, was mit dem Betriebsrat vereinbart ist.

U
UdoWoe

15.05.2020 um 10:10 Uhr

Das verstehe ich nicht. Wenn ich in Urlaub bin, dann habe ich Urlaub, brauche keine KA zu machen und erhalte meinen vollen Lohn. Wenn ich in KA bin, dann arbeite ich einen Tag weniger (in deinem Fall 20%). Dafür erhalte ich weniger Geld bzw. der Arbeitgeber kann sich das Geld von der Arbeitsagentur holen. Wenn nun der AG vom AN verlangt, dass er die Tage der KA aus dem Urlaub nachholt, ist dies meines erachtens nicht korrekt. Mag sein das ich da völlig falsch liege, aber in meinen Augen ist dies nicht korrekt, da hier der AN weniger Geld bekommt.

R
rtjum

15.05.2020 um 10:16 Uhr

ist leider rein rechtlich wohl möglich das so zu machen. wir haben mit dem AG extra vereinbart, dass das nicht so gemacht wird. Es kommt halt auf die BV an was genau darin geregelt ist.

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