Kurzarbeit - In wie weit können MA die Kurzarbeitstage für private Zwecke planen?
Hallo Zusammen,
Thema Kurzarbeit. In wie weit können MA die Kurzarbeitstage für private Zwecke planen. Es heißt "Kurzarbeit ist kein Urlaub" was wohl richtig ist. Wo kann ich über dieses Thema etwas nachlesen ??
Mfg henry
Community-Antworten (2)
30.01.2009 um 13:06 Uhr
@henry Bei der Agentur für Arbeit... Merkblatt 8a hilft durchaus.
30.01.2009 um 13:15 Uhr
@henry
in der Zeit für welche die AfA Kurzarbeitergeld bezahlt, steht der AN der AfA zur Verfügung. Die AfA kann den betroffenen AN anderweitig einsetzen. Er muss also auch Abwesenheitszeiten/ Urlaub mit der AfA wie ALG-Bezieher absprechen.
Es ist weiter möglich, dass AG betroffene AN in dieser Zeit zu Qualimaßnahmen entsendet/ zukommen lässt.
Soweit die Gesetzeslage und Theorie. Man kann aber auch mit der AfA hier abweichende Regelungen absprechen.
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