Erstellt am 30.01.2009 um 12:06 Uhr von Kölner
@henry
Bei der Agentur für Arbeit...
Merkblatt 8a hilft durchaus.
Erstellt am 30.01.2009 um 12:15 Uhr von Uschi66
@henry
in der Zeit für welche die AfA Kurzarbeitergeld bezahlt, steht der AN der AfA zur Verfügung. Die AfA kann den betroffenen AN anderweitig einsetzen. Er muss also auch Abwesenheitszeiten/ Urlaub mit der AfA wie ALG-Bezieher absprechen.
Es ist weiter möglich, dass AG betroffene AN in dieser Zeit zu Qualimaßnahmen entsendet/ zukommen lässt.
Soweit die Gesetzeslage und Theorie. Man kann aber auch mit der AfA hier abweichende Regelungen absprechen.