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Urlaub in dem Kurzarbeitszeitraum

S
scalar
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wir arbeiten in unserer Firma kurz mit 20%,das heißt unser Kurzarbeitstag ist auf den Freitag gelegt,so daß alle MA an diesem Tag nicht anwesend sind. Nun möchten einige MA ihren Jahresurlaub nehmen für die Dauer von 3 Wochen. Dafür haben sie ihren Urlaubsantrag abgegeben und so gestaltet das sie immer Urlaub, also für jede der 3 Wochen,von Montag bis Donnerstag angeben,da Freitag ja grundsätzlich Kurzarbeitstag ist und sie da ohnehin zu Hause sind.

Ist dies in dieser Form so möglich oder muß der Urlaub zusammenhängen als Urlaub beantragt werden und wenn ja aus welchem rechtlichen Grund?

7.01103

Community-Antworten (3)

M
micBR

12.05.2009 um 17:34 Uhr

Hallo Scalar,

der Urlaub soll zusammenhängend gewärt werden, was aber nicht heisst, dass der AN den auch z.B. 3 Wo am Stück nehmen muss. Meines Erachtens dürfte eine Aufteilung so grunsdätzlich möglich sein. Zu bedenken wäre allerdings das KUA nicht mit Urlaub gleich zu setzen ist. Das bedeutet der AN hat sich dem AG und auch dem Arbeitsamt zur Verfügung zu stellen. Denn auch die können den AN während der KUA zu Arbeiten heranziehen. Das bedeutet für den MA, eine Urlaubsreise müsste dann immer für den KUA Tag unterbrochen werden.

B
Betriebsrat

13.05.2009 um 09:28 Uhr

Der Urlaub muss zusammenhängend genommen werden. Das Arbeitsamt sagt, es darf vor und nach einem Kurzarbeitstag kein längerer Urlaub genommen werden.

L
luciano

13.05.2009 um 14:07 Uhr

Hallo, wir sind bereits 3 monate in Kurzarbeit. Lt. der Agentur für Arbeit darf kein Urlaubstag von Kurzarbeit eingeschlossen sein. Beispiel: Ein MA hat je KW einen Tag Kurzarbeit und möchte drei Wochen Urlaub, muß er entweder zuerst die Kurzarbeitstage und dann im Anhang den Urlaub machen, oder umgekehrt.

Gruß Luciano

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