Habe da mal ein Problem.
Bei uns taucht gerade die Thematik auf, ab wann muß der BR der Mehrarbeit zustimmen.
Zur Info bei uns ist die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit 40 h. Wir unterliegen keinem Tarifvertrag und in den Arbeitsverträgen sind unterschiedliche Regelungen vorhanden. z. Bsp. die Arbeitszeit liegt zwischen 32 bis 48 Wochenstunden oder 40 Wochenstunden. Wir arbeiten im zwei- bis vier-Schicht-System.
Bisher haben wir ab der 40. Wochenstunde über die Mehrarbeit abgestimmt. Nun möchte der AG dies auf ab der 48. Wochenstunde erhöhen.
Im Fitting habe ich im §87 Nr. 140ff den Passus gefunden "Die Anordnung von Überstunden ist der Hauptfall der Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit." Als betriebsüblich definiere ich die 40 h Woche.
Bitte um Meinungen und Hinweise zur Argumentation.
Vielen Dank im voraus.