Rechte für geringfügig Beschäftigte
Hilfe, mir (geringfügig Beschäftigte in der Pflege ) wurde zum 31.03.09 gekündigt. Aufgrund eines Rückenleidens war ich in dieser Zeit krankgeschrieben, bis zum 10.03.09 und bekam vom 10.03.09-31.03.09 eine Kur. Der AG verweigert bis zum 31.03.09 die Lohnfortzahlung. Er sagt, dass er die Kur nicht bezahlt. Ich war als examinierte für 400.00 Euro eingestellt, habe aber sehr oft weitaus mehr Stunden im Monat geleistet. Der AG hat jetzt für März 85.00 Euro überwiesen, also bis zur Krankschreibung am 10.03.09. Ist das Rechtens? Was kann ich tun? Über Auskünfte wäre ich sehr dankbar. Elena
Community-Antworten (1)
12.05.2009 um 09:39 Uhr
"mir wurde zum 31.03.09 gekündigt."
Kündigung ist rechtens da Frist zu Erhebung einer Klage 3 Wochen nach Zugang der Kündigung.
"Der AG verweigert bis zum 31.03.09 die Lohnfortzahlung."
Darf er nicht! Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zu sechs Wochen, wenn ein Aufenthalt in einer Rehabilitations- bzw. Vorsorgeeinrichtung medizinisch notwendig ist und von einem Träger der Sozialversicherung oder einem sonstigen Sozialleistungsträger bewilligt wurde.
"Ich war als examinierte für 400.00 Euro eingestellt, habe aber sehr oft weitaus mehr Stunden im Monat geleistet."
Kannst du das belegen? Dies kann u.U. weitreichende Folgen für den AG haben. Es können dann zusätzliche Forderungen seitens der Sozialversicherungen entstehen und dir steht zusätzlicher Lohn zu, falls nicht eine Verfallsklausel seitens Arbeits- bzw. Tarifvertrag entgegensteht.
Eine Beratung durch einen RA wäre sinnvoll.
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