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Zuschläge bei Nachtarbeit

B
Bigboss
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, hab mal wieder eine Frage:Bei uns sind Pauschalkräfte mit Verträgen aus den Jahren 1999 und älter. Sie wurden in der letzten Firma(wir wurden übernommen) flexibel eingesetzt. Also überwiegend Tagsüber. In der neuen Firma sollen sie jetzt in der Packschicht eingesetzt werden die um 18 Uhr beginnt bis 22 Uhr. Der Chef will Ihnen keine Zuschläge zahlen die es sonst ab 18 Uhr gibt. Was machen?

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Community-Antworten (20)

L
Lotte

11.05.2009 um 19:12 Uhr

Bigboss, wie sind denn die Zuschläge geregelt, TV, BV, AV?

B
Bigboss

11.05.2009 um 19:30 Uhr

Im Manteltarifvertrag steht das.

L
Lotte

11.05.2009 um 19:49 Uhr

Bigboss, wenn sie unter diesen TV fallen, dann wäre eine individualrechtliche Klage der Weg. Gut, wenn sie in der Gewerkschaft sind.

N
nicoline

11.05.2009 um 21:42 Uhr

Lotte wenn sie unter diesen TV fallen, dann wäre eine individualrechtliche Klage der Weg. aaaaaaaaber, hat nicht auch der BR, wenigstens etwas ;-), damit was zu tun?

§ 80 Allgemeine Aufgaben (1) Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben: 1.darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden;

Nachtrag: Auszug aus Kommentierung des BetrVG eingestellt von kriegsrat zum Thema "AG Handlanger rennen mit listen rum" Aus der dort normierten Verpflichtung zur Wahrung der Grundsätze von Recht und Billigkeit folgt die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Beachtung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes.

K
Kriegsrat

11.05.2009 um 21:52 Uhr

@ nicoline

der betriebsrat wacht, und wacht und wacht...und wenn er nicht eingeschlafen ist, wacht er immer noch......

aber der kühlschrank wird doch erst dann voll, wenn der AN klagt....... oder der AG durch kluge betriebsratsargumentation ein einsehen hat und freiwillig zahlt (ach, ich träume schon wieder....)

L
Lotte

11.05.2009 um 21:54 Uhr

nicoline, da ich annehme, dass Bigboss BRM ist, nahm ich an, dass sie den AG schon darauf verwiesen haben.... Aber das war natürlich etwas vorschnell...;-))

Leider erwächst für den BR ja kein Klagerecht aus dem § 80 BetrVG, aber ein Versuch ist es wert.

L
Lotte

11.05.2009 um 21:55 Uhr

kriegsrat, gib zu...Du hast geübt. ;-)))

K
Kriegsrat

11.05.2009 um 21:59 Uhr

lotte, du bist sooooooo langsam.....;-)))

also wirklich, sooooooooooooo langsam, jetzt sinds schon 2 min

tse-tse-tse

D
DonJohnson

11.05.2009 um 22:00 Uhr

Nun, ich sehe da durchaus eine Möglichkeit des BR. Wenn man sich den 23,3 ansieht und das grobe Fehlverhalten des AG sieht (der Verstoß gegen einen TV sehe ich als solches an), ist eine Handlungsmöglichkeit des BR soooo weit nicht weg. Allerdings müßte man wissen, ob es diesbezüglich einen TV oder wenn möglich eine BV existiert. Bei einem TV könnte sogar die GEW was machen, aber das führt zu weit...

N
nicoline

11.05.2009 um 22:04 Uhr

hochverehter Feldherr, *oder der AG durch kluge betriebsratsargumentation ein einsehen hat * genau darum ging es mir!!!!!!! Prozesse kosten auch den AG Geld! Ja, ja, ich weiß, es ist die Frage, ob überhaupt jemand klagt, schon klar!!!!!!! (ach, ich träume schon wieder....) Ja ich weiß, hoffen und harren macht manchen zum Narren, aber die Hoffnung stirbt auch zuletzt! Und wozu braucht man einen BR, wenn er es nicht mindestens versucht?!?!

Lotte Leider erwächst für den BR ja kein Klagerecht aus dem § 80 BetrVG Ja, wirklich sehr, sehr LEIDER!!!!! ;-)))))

D
DonJohnson

11.05.2009 um 22:11 Uhr

nicoline Ich finde deinen Ansatzpunkt so schlecht nicht. Habe ich zuerst auch nciht gesehen, aber bei nochmaligen nachdenken... Hmmm vermutlich wird die Drohung mit der Klage und der damit verbundende Einsatz eines Anwaltes zur Beratung den AG schon abschrecken. Die Zuschläge werden wohl nciht so hoch ausfallen als eventuell anfallende Kosten - egal ob es wirklich vor Gericht geht oder nciht.

Ich finde, das hat was ;-)))

K
Kriegsrat

11.05.2009 um 22:17 Uhr

dj, wenn das nichtbezahlen nach tarifvertrag, obwohl der AG dazu verpflichtet wäre, einen verstoß gegen das BetrVG darstellen würde,der ja nur unter den 23,3 fallen könnte, könnte man ihm nach §23,3 eine handlung aufgeben, sprich "bezahlung nach tarifvertrag" durch rechtskräftiges urteil eines arbeitsgerichts nach klage durch den betriebsrat

ist das deine argumentationskette ? nicht daß ich dich wieder falsch verstehe...;-))

@ nicoleine dich versteh ich immer ;-)))

L
Lotte

11.05.2009 um 22:20 Uhr

DJ, 23 (3)???? Na, da kommste in diesem Fall aber nicht sehr weit. Aber mit genügend Drohpotential und großen Brüdern...vielleicht...;-))))

Nicoline, wenn jemand in der Gewerkschaft ist, klagt er vielleicht. Aber der BR könnte ja auch erstmal eine Geltendmachung für die MA fertig machen, die sie nur noch unterschreiben müssen. Gewerkschaft wurde hoffentlich bereits informiert und ist ja vielleicht auch durchaus bereit eine "Musterklage, bei entsprechenden Eintritten in die Gewerkschaft, zu unterstützen. Auf Einhaltung des TV zu klagen, dazu ist die Gew. ja meist nicht bereit. Aber vielleicht reichen ja die großen Brüder von DJ und § 80 ;-))))

L
Lotte

11.05.2009 um 22:21 Uhr

kriegsrat, drei Minuten.... Ich brauche Urlaub...dringend...;-))

D
DonJohnson

11.05.2009 um 22:27 Uhr

kriegsrat

Also ich wette mit dir, dass viele BR´s mit dieser Argumentation bei ihren AG´s durchkommen ;-))) Die Drohung würde (denke ich) reichen, um einige AG zum umdenken zu bringen. Nicht bei allen, aber einige...

Aber sicherlich wäre die GEW da auch kein übler Ansprechpartner wenn man dort Mitglied ist (bei gültigem TV).

Das Individualrecht wird vermutlich keiner dort anpacken, die Frage ist doch, was dann wohl passiert... In der heutigen Zeit durchaus nicht einkalkulierbares Risiko...

Du weißt ja, wer kämpft kann verlieren...

K
Kriegsrat

11.05.2009 um 22:27 Uhr

lotte

geduld, bald ist es soweit ;-)))

viva espana

L
Lotte

11.05.2009 um 22:30 Uhr

kriegsrat, wetten, ich bin vor Dir da...;-)))

N
nicoline

11.05.2009 um 22:36 Uhr

hoch verehrter Feldherr dich versteh ich immer ;-))) schmelz dahin ;-))))

lotte, du bist sooooooo langsam.....;-))) wir sind hier nicht bei der Schnellantwortolympiade! Ich bin der Meinung, dass dieses unter Druck setzen nicht Recht und Billigkeit entspricht, Du machst Lotte damit urlaubsreifer, als sie eh schon ist, unterlass das bitte, sonst muß ich überlegen, eine Beschwerde zu schreiben ;-)))

Lotte Aber der BR könnte ja auch erstmal eine Geltendmachung für die MA fertig machen, die sie nur noch unterschreiben müssen. genau ;-)))))))

K
Kriegsrat

11.05.2009 um 22:54 Uhr

@ nicolines

"unterlass das bitte, sonst muß ich überlegen"

ok ok, um das zu vermeiden, bin ich zu fast allem bereit ;-)))

und die urlaubslotte noch reifer zu machen... das kannst du nicht wissen, aber ich bin auch schon im roten bereich..

N
nicoline

11.05.2009 um 23:02 Uhr

@kriegsrat das kannst du nicht wissen, natürlich nicht, aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vermuten: sind wir BR nicht alle immer ein bißchen urlaubsreif??????????

aber ich bin auch schon im roten bereich.. habe vergessen, in welchem fred Du kürzlich beschrieben hast, wofür ihr gerade kämpft bei Euch, also, auch Dir glaube ich das auf 's Wort ;-))

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