Zuschläge bei Nachtarbeit
Hallo, hab mal wieder eine Frage:Bei uns sind Pauschalkräfte mit Verträgen aus den Jahren 1999 und älter. Sie wurden in der letzten Firma(wir wurden übernommen) flexibel eingesetzt. Also überwiegend Tagsüber. In der neuen Firma sollen sie jetzt in der Packschicht eingesetzt werden die um 18 Uhr beginnt bis 22 Uhr. Der Chef will Ihnen keine Zuschläge zahlen die es sonst ab 18 Uhr gibt. Was machen?
Community-Antworten (20)
11.05.2009 um 19:12 Uhr
Bigboss, wie sind denn die Zuschläge geregelt, TV, BV, AV?
11.05.2009 um 19:30 Uhr
Im Manteltarifvertrag steht das.
11.05.2009 um 19:49 Uhr
Bigboss, wenn sie unter diesen TV fallen, dann wäre eine individualrechtliche Klage der Weg. Gut, wenn sie in der Gewerkschaft sind.
11.05.2009 um 21:42 Uhr
Lotte wenn sie unter diesen TV fallen, dann wäre eine individualrechtliche Klage der Weg. aaaaaaaaber, hat nicht auch der BR, wenigstens etwas ;-), damit was zu tun?
§ 80 Allgemeine Aufgaben (1) Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben: 1.darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden;
Nachtrag: Auszug aus Kommentierung des BetrVG eingestellt von kriegsrat zum Thema "AG Handlanger rennen mit listen rum" Aus der dort normierten Verpflichtung zur Wahrung der Grundsätze von Recht und Billigkeit folgt die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Beachtung des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes.
11.05.2009 um 21:52 Uhr
@ nicoline
der betriebsrat wacht, und wacht und wacht...und wenn er nicht eingeschlafen ist, wacht er immer noch......
aber der kühlschrank wird doch erst dann voll, wenn der AN klagt....... oder der AG durch kluge betriebsratsargumentation ein einsehen hat und freiwillig zahlt (ach, ich träume schon wieder....)
11.05.2009 um 21:54 Uhr
nicoline, da ich annehme, dass Bigboss BRM ist, nahm ich an, dass sie den AG schon darauf verwiesen haben.... Aber das war natürlich etwas vorschnell...;-))
Leider erwächst für den BR ja kein Klagerecht aus dem § 80 BetrVG, aber ein Versuch ist es wert.
11.05.2009 um 21:55 Uhr
kriegsrat, gib zu...Du hast geübt. ;-)))
11.05.2009 um 21:59 Uhr
lotte, du bist sooooooo langsam.....;-)))
also wirklich, sooooooooooooo langsam, jetzt sinds schon 2 min
tse-tse-tse
11.05.2009 um 22:00 Uhr
Nun, ich sehe da durchaus eine Möglichkeit des BR. Wenn man sich den 23,3 ansieht und das grobe Fehlverhalten des AG sieht (der Verstoß gegen einen TV sehe ich als solches an), ist eine Handlungsmöglichkeit des BR soooo weit nicht weg. Allerdings müßte man wissen, ob es diesbezüglich einen TV oder wenn möglich eine BV existiert. Bei einem TV könnte sogar die GEW was machen, aber das führt zu weit...
11.05.2009 um 22:04 Uhr
hochverehter Feldherr, *oder der AG durch kluge betriebsratsargumentation ein einsehen hat * genau darum ging es mir!!!!!!! Prozesse kosten auch den AG Geld! Ja, ja, ich weiß, es ist die Frage, ob überhaupt jemand klagt, schon klar!!!!!!! (ach, ich träume schon wieder....) Ja ich weiß, hoffen und harren macht manchen zum Narren, aber die Hoffnung stirbt auch zuletzt! Und wozu braucht man einen BR, wenn er es nicht mindestens versucht?!?!
Lotte Leider erwächst für den BR ja kein Klagerecht aus dem § 80 BetrVG Ja, wirklich sehr, sehr LEIDER!!!!! ;-)))))
11.05.2009 um 22:11 Uhr
nicoline Ich finde deinen Ansatzpunkt so schlecht nicht. Habe ich zuerst auch nciht gesehen, aber bei nochmaligen nachdenken... Hmmm vermutlich wird die Drohung mit der Klage und der damit verbundende Einsatz eines Anwaltes zur Beratung den AG schon abschrecken. Die Zuschläge werden wohl nciht so hoch ausfallen als eventuell anfallende Kosten - egal ob es wirklich vor Gericht geht oder nciht.
Ich finde, das hat was ;-)))
11.05.2009 um 22:17 Uhr
dj, wenn das nichtbezahlen nach tarifvertrag, obwohl der AG dazu verpflichtet wäre, einen verstoß gegen das BetrVG darstellen würde,der ja nur unter den 23,3 fallen könnte, könnte man ihm nach §23,3 eine handlung aufgeben, sprich "bezahlung nach tarifvertrag" durch rechtskräftiges urteil eines arbeitsgerichts nach klage durch den betriebsrat
ist das deine argumentationskette ? nicht daß ich dich wieder falsch verstehe...;-))
@ nicoleine dich versteh ich immer ;-)))
11.05.2009 um 22:20 Uhr
DJ, 23 (3)???? Na, da kommste in diesem Fall aber nicht sehr weit. Aber mit genügend Drohpotential und großen Brüdern...vielleicht...;-))))
Nicoline, wenn jemand in der Gewerkschaft ist, klagt er vielleicht. Aber der BR könnte ja auch erstmal eine Geltendmachung für die MA fertig machen, die sie nur noch unterschreiben müssen. Gewerkschaft wurde hoffentlich bereits informiert und ist ja vielleicht auch durchaus bereit eine "Musterklage, bei entsprechenden Eintritten in die Gewerkschaft, zu unterstützen. Auf Einhaltung des TV zu klagen, dazu ist die Gew. ja meist nicht bereit. Aber vielleicht reichen ja die großen Brüder von DJ und § 80 ;-))))
11.05.2009 um 22:21 Uhr
kriegsrat, drei Minuten.... Ich brauche Urlaub...dringend...;-))
11.05.2009 um 22:27 Uhr
kriegsrat
Also ich wette mit dir, dass viele BR´s mit dieser Argumentation bei ihren AG´s durchkommen ;-))) Die Drohung würde (denke ich) reichen, um einige AG zum umdenken zu bringen. Nicht bei allen, aber einige...
Aber sicherlich wäre die GEW da auch kein übler Ansprechpartner wenn man dort Mitglied ist (bei gültigem TV).
Das Individualrecht wird vermutlich keiner dort anpacken, die Frage ist doch, was dann wohl passiert... In der heutigen Zeit durchaus nicht einkalkulierbares Risiko...
Du weißt ja, wer kämpft kann verlieren...
11.05.2009 um 22:27 Uhr
lotte
geduld, bald ist es soweit ;-)))
viva espana
11.05.2009 um 22:30 Uhr
kriegsrat, wetten, ich bin vor Dir da...;-)))
11.05.2009 um 22:36 Uhr
hoch verehrter Feldherr dich versteh ich immer ;-))) schmelz dahin ;-))))
lotte, du bist sooooooo langsam.....;-))) wir sind hier nicht bei der Schnellantwortolympiade! Ich bin der Meinung, dass dieses unter Druck setzen nicht Recht und Billigkeit entspricht, Du machst Lotte damit urlaubsreifer, als sie eh schon ist, unterlass das bitte, sonst muß ich überlegen, eine Beschwerde zu schreiben ;-)))
Lotte Aber der BR könnte ja auch erstmal eine Geltendmachung für die MA fertig machen, die sie nur noch unterschreiben müssen. genau ;-)))))))
11.05.2009 um 22:54 Uhr
@ nicolines
"unterlass das bitte, sonst muß ich überlegen"
ok ok, um das zu vermeiden, bin ich zu fast allem bereit ;-)))
und die urlaubslotte noch reifer zu machen... das kannst du nicht wissen, aber ich bin auch schon im roten bereich..
11.05.2009 um 23:02 Uhr
@kriegsrat das kannst du nicht wissen, natürlich nicht, aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vermuten: sind wir BR nicht alle immer ein bißchen urlaubsreif??????????
aber ich bin auch schon im roten bereich.. habe vergessen, in welchem fred Du kürzlich beschrieben hast, wofür ihr gerade kämpft bei Euch, also, auch Dir glaube ich das auf 's Wort ;-))
Verwandte Themen
TV und Öffnungsklausel zur BV
ÄlterHallo an Alle, habe als BRV mal eine Frage. Im HTV wurde im § 10 Mehrarbeit Punkt 5 folgendes geregelt: Die MBR des BR sind entsprechend zu beachten und Einzelheiten, wie u.a. Zuschläge, in einer
Vergütung von Nachtarbeit - wie ist das bei Halbtagskräften?
ÄlterHallo, ich habe eine Frage zur Vergütung von Nachtarbeit. §2(4) ArbZG lautet: "Nachtarbeit im Sinne dieses Gesetzes ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfaßt." In §6(5)
Verlängerung Arbeitszeit und Nachtarbeit
ÄlterGuten Morgen zusammen, wir haben im Betrieb ein Service-Center welches aktuell in den Zeiten von 06.30 Uhr bis 22.00 Uhr arbeitet. Der AG möchte das Zeitfenster ändern in 06.00 Uhr bis 24.00 Uhr
Vergütung von freigestellten Betriebsratsmitarbeitenden
ÄlterIch bin als BR-Mitglied / Vorsitzender vollumfänglich freigestellt. Meine AG hat auch bei mir die letzten 12 Monate als Durchschnitt für die Entgeltzahlung berechnet. In diesem Zeitraum wurden mir auc
Zurueckbehaltungsrecht wenn Zuschlag verweigert wird?
ÄlterHallo, folgende Situation: Arbeitgeber A beschaeftigt Mitarbeiter in einem Vollkonti-Schichtsystem, bei dem ca. 30 Prozent der zu leistenden Arbeit monatlich auf Nachtarbeit entfaellt (23 Uhr -