Maskenpflicht
Hi, bei einem Regeltermin kam ein BR-Mitglied nach längerer Urlaubszeit zur Sitzung. Sie wußte nichts von den Hygienevorschrift und von der Pflicht bzw. neuen Anordnung der GL eine Maske im ganzen Betrieb zu tragen.
Wer hätte diese Info weitergeben sollen? Wo wäre dies im Gesetz zu finden?
Merci
Community-Antworten (9)
13.05.2020 um 15:13 Uhr
nachdem wohl jeder etwas über Maskenpflichten in den Medien mitbekommen hat, würde ich auch eine Holpflicht des AN nicht ausschließen.
13.05.2020 um 15:14 Uhr
Wofür braucht man da ein Gesetz? Der erste der es bemerkt kann dem BRM doch Bescheid geben über die neue Regelung. Und ihm / ihr sagen wo im Betrieb es die Masken gibt.
13.05.2020 um 15:17 Uhr
die gesetzliche Regelung lautet: gesunder Menschenverstand. Warum muss man immer alles so kompliziert machen und nach einem Gesetz rufen
Sorry aber manche Sachen nerven mich gerade
13.05.2020 um 15:18 Uhr
Celestro eine Maskenpflicht gibt es doch wohl nur beim Einkaufen und im Nahverkehr. Da bin ich als AN doch wohl nicht verpflichtet in meinem Urlaub im Betrieb anzurufen ob sich irgend etwas verändert hat! Und wenn ein Betrieb Maskenpflicht einführt muss er diese ja auch stellen.
13.05.2020 um 16:02 Uhr
Ansonsten gibt es aber auch den § 81 BetrVG.
13.05.2020 um 16:08 Uhr
"eine Maskenpflicht gibt es doch wohl nur beim Einkaufen und im Nahverkehr."
Wenn man es auf die Goldwaage legt, hast Du vermutlich Recht. Allerdings wird ein Arbeitgeber sehr gute Gründe haben müssen, wenn er den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard nicht einhält. Insofern sollte es auch für (fast) jeden Bürger in DE transparent sein, dass bei seinem Arbeitsplatz so etwas bestehen könnte. Da der Arbeitgeber verpflichtet ist, diese Masken zu stellen, sollte es auch für den unaufmerksamen Urlaubsrückkehrer ein leichtes sein, an der Tatsache dass viele Kollegen eine Maske tragen den Grund für eine Nachfrage zu entdecken.
Korrekterweise müsste aber der Arbeitgeber wohl solche Information am Eingang ("Zutritt nur mit Mund- Nasenbedeckung") machen.
13.05.2020 um 16:31 Uhr
Die Verantwortung für den Arbeitsschutzstandard liegt aber beim Arbeitgeber. Er hätte die AN die im Urlaub sind also informieren müssen wenn es Änderungen im Betrieb gibt. Dann gab es wohl , wie Du richtig schreibst,keine Information am Eingang über diese Maskenpflicht. Also liegt die ,,Schuld" beim AG wenn uninformierte AN Maskenlos im Betrieb auftauchen. Die Welt wird wohl nicht untergehen denn Abstand halten sollten inzwischen alle gelernt haben :-)
20.10.2020 um 11:49 Uhr
wie sieht es denn nun seit gestern aus (siehe 7. Bayerische Infektionsschutz.....) Da gilt Maskenpflicht an der Arbeitsstätte wenn der Abstand nicht sicher eingehalten werden kann. Wer legt das fest?
20.10.2020 um 12:33 Uhr
Der Gestzgeber legt fest. Der AG setzt um. Der BR wacht darüber, dass umgesetzt wird.
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