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Maskenpflicht

HA
Helga A.
Okt 2020 bearbeitet

Hi, bei einem Regeltermin kam ein BR-Mitglied nach längerer Urlaubszeit zur Sitzung. Sie wußte nichts von den Hygienevorschrift und von der Pflicht bzw. neuen Anordnung der GL eine Maske im ganzen Betrieb zu tragen.

Wer hätte diese Info weitergeben sollen? Wo wäre dies im Gesetz zu finden?

Merci

30909

Community-Antworten (9)

C
celestro

13.05.2020 um 15:13 Uhr

nachdem wohl jeder etwas über Maskenpflichten in den Medien mitbekommen hat, würde ich auch eine Holpflicht des AN nicht ausschließen.

M
Moreno

13.05.2020 um 15:14 Uhr

Wofür braucht man da ein Gesetz? Der erste der es bemerkt kann dem BRM doch Bescheid geben über die neue Regelung. Und ihm / ihr sagen wo im Betrieb es die Masken gibt.

P
paula

13.05.2020 um 15:17 Uhr

die gesetzliche Regelung lautet: gesunder Menschenverstand. Warum muss man immer alles so kompliziert machen und nach einem Gesetz rufen

Sorry aber manche Sachen nerven mich gerade

M
Moreno

13.05.2020 um 15:18 Uhr

Celestro eine Maskenpflicht gibt es doch wohl nur beim Einkaufen und im Nahverkehr. Da bin ich als AN doch wohl nicht verpflichtet in meinem Urlaub im Betrieb anzurufen ob sich irgend etwas verändert hat! Und wenn ein Betrieb Maskenpflicht einführt muss er diese ja auch stellen.

K
kratzbürste

13.05.2020 um 16:02 Uhr

Ansonsten gibt es aber auch den § 81 BetrVG.

P
Pjöööng

13.05.2020 um 16:08 Uhr

"eine Maskenpflicht gibt es doch wohl nur beim Einkaufen und im Nahverkehr."

Wenn man es auf die Goldwaage legt, hast Du vermutlich Recht. Allerdings wird ein Arbeitgeber sehr gute Gründe haben müssen, wenn er den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard nicht einhält. Insofern sollte es auch für (fast) jeden Bürger in DE transparent sein, dass bei seinem Arbeitsplatz so etwas bestehen könnte. Da der Arbeitgeber verpflichtet ist, diese Masken zu stellen, sollte es auch für den unaufmerksamen Urlaubsrückkehrer ein leichtes sein, an der Tatsache dass viele Kollegen eine Maske tragen den Grund für eine Nachfrage zu entdecken.

Korrekterweise müsste aber der Arbeitgeber wohl solche Information am Eingang ("Zutritt nur mit Mund- Nasenbedeckung") machen.

M
Moreno

13.05.2020 um 16:31 Uhr

Die Verantwortung für den Arbeitsschutzstandard liegt aber beim Arbeitgeber. Er hätte die AN die im Urlaub sind also informieren müssen wenn es Änderungen im Betrieb gibt. Dann gab es wohl , wie Du richtig schreibst,keine Information am Eingang über diese Maskenpflicht. Also liegt die ,,Schuld" beim AG wenn uninformierte AN Maskenlos im Betrieb auftauchen. Die Welt wird wohl nicht untergehen denn Abstand halten sollten inzwischen alle gelernt haben :-)

N
nupsi1

20.10.2020 um 11:49 Uhr

wie sieht es denn nun seit gestern aus (siehe 7. Bayerische Infektionsschutz.....) Da gilt Maskenpflicht an der Arbeitsstätte wenn der Abstand nicht sicher eingehalten werden kann. Wer legt das fest?

W
wdliss

20.10.2020 um 12:33 Uhr

Der Gestzgeber legt fest. Der AG setzt um. Der BR wacht darüber, dass umgesetzt wird.

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