Hallo,

ich hätte da einige Fragen hinsichtlich der Verteilung der Arbeitszeit von Teilzeitkräften (keine Aushilfen!!!). Unsere Teilzeit-Ma´s haben alle ein Arbeitszeitkonto, welches am Jahresende erfüllt sein muss. Das sich daraus ergebene Arbeitsentgelt wird monatlich in gleicher Höhe gezahlt. Kann es nun sein, daß Mitarbeiterinnen mit einem Beschäftigungsumfang von z.B. 40% in manchen Monaten mit nur 20 Arbeitsstunden eingetragen sind und in anderen Monaten mit 100 Arbeitsstunden !? Darüber hinaus wird auch nur ein geringer Anteil der Arbeitszeit im Voraus festgelegt, der Rest wird spontan mitgeteilt, meistens vom einen auf den anderen Tag. Der AG begründet dieses Vorgehen damit, daß somit eine bessere Flexibilität gewährleistet sei. Es handelt sich hier um ein Einzelhandelsunternehmen und den Ma´s ist durchaus bewusst, dass es betriebsstarke wie auch betriebsschwache Zeiten gibt und eine gewisse Flexibilität nötig ist. Aber darf der AG tatsächlich die Arbeitszeiten derart unterschiedlich verteilen? Haben Teilzeit-MA´s nicht das Recht auf eine regelmäßige Verteilung der Arbeitszeit? Und vor allem: Darf der AG Arbeitszeiten ständig mit solch geringer Vorankündigung festlegen???