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Teilzeitkräfte und Freistellung für BR-Arbeit?

V
V.Z.
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, habe eine Frage zum Thema Freistellung bei Teilzeitkräften. Besteht die Möglichkeit bei einem BR-Mitglied mit 15 Stunden Vertrag, das dieses sich von der "normalen" Arbeit frei machen kann, um der BR-Arbeit gerecht zu werden. Wir sind ein fünfköpfiger BR mit drei Teilzeitkräften. Vielen Dank

V.Z.

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Community-Antworten (3)

M
Mona-Lisa

06.11.2006 um 18:26 Uhr

@V.Z., das teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglied hat genau so das Recht und die Pflicht, seinem Amt während der Arbeitszeit nachzukommen wie die vollzeitbeschäftigten BR-Mitglieder. Das Gesetz räumt der Erfüllung der Betriebsratsaufgaben den Vorrang ein. § 37 Rd. 16 BetrVG Fitting. Die Voraussetzungen dazu findest du im gleichen §en unter der Rd. 22

H
Heini

06.11.2006 um 23:46 Uhr

Für die Freistellung von Betriebsratsmitgliedern ist es unerheblich ob es sich um eine Vollzeitkraft, Teilzeitkraft oder geringfügig Beschäftigte handelt. Die einzige Voraussetzung, die Freistellung erfolgt aufgrund notwendiger Betriebsratsarbeit. Dabei ist es egal ob das BR Mitglied sich selber freistellt oder die Freistellung auf Beschluss des BR erfolgte. Das freizustellende Mitgl hat sich bei seinem unmittelbaren Vorgesetzten ordnungsgemäß abzumelden und geht dann. Eine Genehmigung des Vorgesetzten oder des Arbeitgebers bedarf es nicht.

HG
Harry Grischna

08.11.2006 um 02:07 Uhr

Bei 15 Stunden pro Woche Arbeitszeit kann es auch immer mal vorkommen, dass ein BR-Mitglied Betriebsratsarbeit außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit leisten muss. (Z.B. wenn nicht alle Mitglieder gleichzeitig arbeiten, so dass die BR-Sitzung zwangsläufig außerhalb der persönlichen Arbeitszeit eines oder mehrerer Mitglieder liegt. ) Dann hat das BR-Mitglied Anspruch auf Freizeitausgleich für die Stunden, die es BR-Arbeit außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit geleistet hat.

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