W.A.F. LogoSeminare

Probleme mit BR Neuwahlen - Ist es rechtens wenn ein BR Neuwahlen blockiert?

R
Rohling
Nov 2016 bearbeitet

Guten Tag Ich arbeite seit Jahren in einem Unternehmen mit mehr als 80 Mitarbeitern.
Bestehender Betriebsrat wurde vor 5 Jahren gewählt. Der Belegschaft wird nun schon 1 Jahr versprochen Neuwahlen durchzuführen. Doch nichts geschieht. Bei dieser Mitarbeiterzahl sind meines Wissens 5 Betriebsräte erforderlich. Unser sogenannter Betriebsrat besteht aus 2 Personen der Rest hat vor längerer Zeit das Arbeitsverhältnis gewechselt doch Ersatz gab es nie. Viele Mitarbeiter drängen auf Grund diverser Missstände nun schon 1 Jahr lang auf Neuwahlen aber ohne Erfolg. Ist es rechtens wenn ein BR Neuwahlen blockiert? Besteht überhaupt noch eine Befugnis Berechtigung des BR ? Sind Kündigungen und Vereinbarungen mit einem solchen BR überhaupt rechtens ? Wie kann man dagegen vorgehen? Sämtliche Anfragen was Neuwahlen betrifft werden ignoriert und abgeschmettert. Dem Arbeitgeber gefällt es sicherlich wenn er einen BR hat der unter alles seine Unterschrift setzt.

Vielen Dank

6.400016

Community-Antworten (16)

D
DonJohnson

16.02.2009 um 20:20 Uhr

Schau dir mal § 13 BetrVG an bitte... Hast du Zugriff drauf? sondst google es mal, wenn du willst bekommst du auch ein link...

Q
quincy01

16.02.2009 um 20:22 Uhr

habt ihr eine Gewerkschaft? Dann wende dich an sie.

Wenn nicht, könnt ihr Neuwahlen organisieren. Der Betriebsrat ist nicht mehr geschäftsfähig. 2 Personen können keinerlei Beschlüsse fassen. Es müssen immer 3; 5; 7; usw. sein. Die Amtzeit ist nach 4 Jahren beendet. Die können nicht einfach weitermachen.

Hol dir doch mal die Wahlordnung und das Betreibsverfassungsgesetz aus ddem Netz. Da kannst du nachlesen, was du unternehmen kannst/sollst/mußt :-)

Liebe Güße

Quincy01

D
DonJohnson

16.02.2009 um 20:24 Uhr

@quincy01 Na wenn du dich da mal nciht irrst...

C
carrie

16.02.2009 um 20:28 Uhr

@Rohling verstehe ich das richtig, die haben 2004 außerhalb der Wahlperiode gewählt? Dann hätten sie 2006 Neuwahlen durchführen müssen. Wenn man sich mal so überlegt, was in der langen Zeit alles nichtig ist..............

D
DonJohnson

16.02.2009 um 20:29 Uhr

@quincy 2 Personen können keinerlei Beschlüsse fassen. Es müssen immer 3; 5; 7; usw. sein.

Korrigiere das bitte, ok?

W
w-j-l

16.02.2009 um 20:51 Uhr

Rohling, Du solltest, damit man korrekt antworten kann, schon das genaue Datum der letzten Wahl nennen.

Falls der BR überhaupt noch im Amt ist, dann kann man ihn über ein Verfahren nach § 23 BetrVG wegen Pflichtverletzung entheben lassen.

Falls nicht (siehe carries Antwort, Wahl vor dem 1.3.2005) dann kann eine Betriebsversammlung einen Wahlvorstand wählen, der die Wahl durchführt (§ 17 BetrVG). Zu diese Betriebsversammlung können 3 interessierte AN einladen.

Voraussetzung ist, es gibt bei euch keinen Gesamt- oder Konzernbetriebsrat. Sonst müßte der nämlich den Wahlvorstand einsetzen.

R
Rohling

16.02.2009 um 21:03 Uhr

Wir sind leider in keiner Gewerkschaft. Momentan sind wir der Willkür unserer Vorgesetzten ausgesetzt und dies spüren wir auch. Bestehende Gesetzte die das Arbeitsrecht und den Arbeitsschutz betreffen werden ignoriert, umgangen oder zu Gunsten der Firma schön geredet. Neuwahlen können wir nicht einfach durchführen da wir alle Angst haben. Es muss doch jemand für solche Angelegenheiten zuständig sein. Kann uns niemand helfen? Die machen mit uns was sie wollen. Arbeitsbedingungen und Arbeitsklima sind unerträglich. Im Winter wird schlecht oder nicht geheißt (Hallentemperatur 9 Grad). Begründet wird dies mit zu hohen Heizkosten. Als ganz normale Temperatur wird dies bezeichnet. Bei Arbeitsunfällen wird erste Hilfe verweigert. Ich zitiere (Du willst doch nur am Sonnabend nicht arbeiten dich fahre ich nicht ins Krankenhaus). Mein persönliches Erlebnis war ein Arbeitsunfall mit gebrochenem Finger wieder ein Zitat (wehe Du gehst zum Arzt). An Arbeitsplätzen wo 2 Leute zusammen arbeiten da es einfach nicht anderes geht wird uns gesagt dass wir zusammen auf Toilette gehen sollen. Habe mich schon mehrfach mit dem sogenannten BR auseinandergesetzt und werde als blöder Vogel betitelt (und dies aus dem Mund eines sogenannten Betriebsrats). Dies ist nur ein kleiner Auszug.

D
DonJohnson

16.02.2009 um 21:13 Uhr

Na, das einfachste für euch (wenn ihr alle Angst habt, was ich durchaus verstehen kann), ist natürlich in die für euch zuständige GEW einzutreten. Die übernimmt das dann mit der Wahl. Aber ich muß auch sagen, dass ihr dann bereit sein müßt um euch wählen zu lassen! Ganz ehrlich mal! Du sagst es ist nicht auszuhalten bei euch -finden sich da nciht die 5 oder mehr Leute, denen es genauso geht? Wollt ihr denn wirklich unter diesen Vorraussetzungen arbeiten oder riskiert ihr vielleicht was (wenn ihr in der GEW seid, dann helfen die euch bestimmt und einen kostenlosen Arbeitsrechtsschutz habt ihr auch). Mein Vorschlag wäre: Leute mit denn du gut kannst und die die wirklich schwere aber nötige Aufgabe übernehmen zusammen rotten - in die GEW eintreten. Die übernimmt die Wahl quasi und dann sofort aber echt sofrot Seminare besuchen uim sich zu bilden.

Wir haben das ende 2006 ohne GEW gemacht, das ging aber da unser AG nciht so ein böser ist! Dennoch ist es ein Kampf - von Tag zu Tag. Aber dieser Kampf lohnt sich, glaube mir! Nicht wegen diesem dummen Kündigungsschutz, der ja eigentlich so existent auch nicht ist, sondern was zu bewegen - das ist es was zumindest mich die Arbeit rechtfertigt!

Aber ich bin Idealist - es gibt viele, die aufgeben - aus verschiedenen Gründen.... leider...

Gruß DJ

C
carrie

16.02.2009 um 21:15 Uhr

@Rohling Es muss nur einer (!) in der Gewerkschaft sein. Das hört sich bei euch ja an wie Sodom und Gomorrha.......

W
w-j-l

16.02.2009 um 21:15 Uhr

Nochmal, Rohling, so wie Du schreibst, habt ihr keinen Betriebsrat

R
Rohling

16.02.2009 um 21:16 Uhr

Wann die BRW genau war erkunde ich morgen kann dann genaueres schreiben.

C
carrie

16.02.2009 um 22:25 Uhr

...wir sind alle gespannt. Euer BR (falls es den wirklich gibt) ist jedenfalls genauso gut wie warme Gurke mit Schokosauce. Dem solltet ihr mal den § 23 Abs.1 BetrVG um die Ohren hauen

D
DonJohnson

16.02.2009 um 22:30 Uhr

@carrie Na bei schwangeren Frauen (ok das hätte ich nciht näher erklären müssen mit dem Nomen "Frau") mag das sicherlich nicht uninteressant wirken! Ich für meine Person (als nciht schwangerer Mann was ich auch nciht explizit erklären hätte müssen) ist das aber echt.... nun ja.... wie sagte Otto W das noch in seinem Gag "Das Brechmittel" .... mehr möchte ich dazu nciht wirklich sagen.... lach

P
paula

16.02.2009 um 22:58 Uhr

ich glaube der AG lacht sich hier die ganze Zeit einen Ast.... klingt echt strange

R
Rohling

17.02.2009 um 19:10 Uhr

Also die letzte BRW war November 2003. Danke für Zeit und Hilfe

N
nicoline

17.02.2009 um 19:37 Uhr

ich glaube der AG lacht sich hier die ganze Zeit einen Ast.... das glaub ich auch!

Also die letzte BRW war November 2003 dann hätte, wie schon gesagt, 2006 neu gewählt werden müssen. Auch alles andere hat neskia schon erklärt!

Wie kann man dagegen vorgehen "Angst und "Zustände wirklich ändern wollen" passen schlecht zusammen. Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Es muss nur einer (!) in der Gewerkschaft sein Mehr wäre sicherlich besser (gemeinsam ist man immer stärker) aber einer sollte mal anfangen, damit ihr dieses "Sodom und Gomorrha" auflösen könnt.

Ihre Antwort