Erstellt am 11.05.2009 um 11:53 Uhr von ridgeback
@oxbrv,
ist das Reisen untrennbar mit der Hauptleistungspflicht verbunden (sog. Reisetätigkeit, wie im Außendienst), zählen Reisezeiten in vollem Umfang zur Arbeitszeit im Sinne des § 2 Abs. 1 ArbZG.
Demnach beginnt die Arbeitszeit in der Fa.
Erstellt am 11.05.2009 um 12:06 Uhr von waschbär
@oxbrv,
die Uhr läuft ab Firmenwagen ausschliessen, bzw dort wo er den Schlüssel in empfang nimmt. GGF solltest ihr eine BV abschliesen um klarheit zu bekommen.
Erstellt am 11.05.2009 um 16:52 Uhr von DonJohnson
@oxbrv
Sag mal, gibt es eine BV oder einen TV, der das vielleicht regelt? Wenn ja, gilt diese. Sollte es keinen TV geben, könnt ihr das in einer BV regeln (aber wirklcih unbedingt § 77 Abs 3 BetrVG beachten).
Das Gesetz diffiniert diese Frage nämlich nciht konkret, sondern übergibt diese Verantwortung locker mal an die Tarif- oder Betriebsparteien. In diesem Zusammenhang wird folgende Frage immer wieder gerne gestellt: "Wo beginnt die Arbeitszeit, am Werkstor oder am Arbeitsplatz?"
In eurem Beispiel könnte man auch durchaus Rüstzeiten des KFZ zur Arbeitszeit zählen. Ohne genauere Darstellung der betrieblichen Situation, wirst du hier keine genaue Antwort bekomemn können...
Ich wiederspreche meinen Kollegen oben nur ungerne, halte die Antworten aber für viel zu pauschal...
ridgeback
waschbär
Nicht böse sein Jungs ;-)))
Erstellt am 12.05.2009 um 01:06 Uhr von ridgeback
@ meine kleine Tse Tse Fliege,
"Wo beginnt die Arbeitszeit, am Werkstor oder am Arbeitsplatz?"
Der Arbeitsplatz ist doch eindeutig der Firmen-PKW. ;-))
Erstellt am 12.05.2009 um 06:41 Uhr von waschbär
@DonJohnson,
ich sehe das wie kurzhaar mit hängeohren.... ein TV oder soetwas in cder art,hilft da nur bedinngt.
Erstellt am 12.05.2009 um 18:40 Uhr von DonJohnson
ridgeback
*Der Arbeitsplatz ist doch eindeutig der Firmen-PKW. ;-))*
Das kannst du ruhig so sehen. Bis das aber nciht geklärt ist in allen verschiedenen Fällen sehe ich das durchaus anders. Es gibt einige die so denken wie ich - am Werkstor wenn man eingestempelt hat, da von Fall zu Fall theoretisch auf die Arbeitskraft zugegriffen werden kann (und sei es nur durch Auskunft an einen Vorgesetzten oder des AG).
Und zum Glück gibt es durchaus BV´s die so verabschiedet worden sind und weiterhin verabschiedet werden.
Außerdem sehe ich in diesem Fall nciht mal das Firmen KFZ als Arbeitsplatz... aber das ist ja wieder was anderes...
waschbär
Ein TV oder ein BV ist genau das was die Gerichte wollen bei der Frage wann und wo Arbeitszeit beginnt mein pelziger Freund. Gemau aus diesem Grunde ist es nciht gesetzlich geregelt ;-)))
Erstellt am 13.05.2009 um 08:32 Uhr von Waschbär
@DonJohnson,
das mag ja sein, aber hier in dieser frage gibt es so was ja nicht.... also ist die kernfrage WO fängt die Arbeitsuhr an zu laufen ???
Da es keine Regelung gibt ! Ist die Frage also WO ist per fato die Arbeit aufgenommen worden ?
Und da bleibt NUR das Auto bzw das aufschliessen als erste Arbeitshandlung bzw als aufnahme der Arbeit. Oder ???
"Ich wiederspreche meinen Kollegen oben nur ungerne, halte die Antworten aber für viel zu pauschal..."
Was will uns der Autor damit nur sagen?
Erstellt am 13.05.2009 um 14:17 Uhr von DonJohnson
waschbär
*Und da bleibt NUR das Auto bzw das aufschliessen als erste Arbeitshandlung bzw als aufnahme der Arbeit. Oder ??? *
NEIN - eben nicht. Hier (in diesem Fall) könnte z.B. eine BV oder ein TV wirken, der besagt, dass die Arbeitszeit beim ersten Kunden beginnt und beim letzten endet.
Oder aber eine andere Regelung. Wenn dem nicht ist, kann der BR dieses unter Berücksichtigung des § 77 Abs 3 in einer BV regeln.
Wie schon mal erwähnt, sehen es einige so, dass die Arbeitszeit beginnt, wenn man im Einflußbereich des AG ist. In diesem speziellen Beispiel etwa wenn der AN sich die Kd für den Tag geben läßt. Vielleicht aber auch früher, wenn er as Firmen KFZ noch holen oder betanken muß...
Wie gesagt, eine allgemeingültige Antwort gibt es auf diese Frage leider nciht...
Erstellt am 13.05.2009 um 14:41 Uhr von WaschbärsLady
Don Johnson
Verstehst du W.B nicht?
Es gibt aber keine BV oder einen Tarif.
Und der Schreiberling fragt nicht ob er eine BV verhandeln soll oder welcher Inhalt der BV zu grunde legen soll.
Sondern"Wo beginnt für diesen Mitarbeiter die Arbeitszeit und wo endet sie? Beim Kunden oder in der Firma? Welche gesetzlichen Grundlagen gelten hier"
Würde es eine BV geben würde er fragen" Wo steht in der BV ....."
Frag er aber nicht und auch nicht welche möglichkeiten sich aus der Betriebsverfassung ergeben.Er fragt viel mehr WO es geschrieben steht.Das der Ag nicht aussagen kann dieses unter lieg dem Direktionsrecht da es keine BV gib.
Also muss ja das gelten was überall gilt.
Und es ist ja so üblich das die Arbeit mit der aufnahme der gleichen Anfängt und das ist nun mal das Öffenen bzw empfangen vom Autoschlüssel.
Wenn du aber anders lautende Texte hast die nicht vom Tarif oder einer BV stammen so würde ich eine Darstellung hier im Forum begrüssen.
Einfach NEIN sagen, das kannst du in deinem Gremi machen hier nicht.
Erstellt am 13.05.2009 um 14:46 Uhr von DonJohnson
@waschbärslady
*Er fragt viel mehr WO es geschrieben steht.Das der Ag nicht aussagen kann dieses unter lieg dem Direktionsrecht da es keine BV gib.*
Also. Hier gibt es eine Mitbestimmung des Gremiums nach § 87 Abs 1 Satz 2
*Also muss ja das gelten was überall gilt.*
Wie schon gesagt gibt es keine allgemeingültige Festlegung wann und wo die Arbeitszeit beginnt oder endet. Das hat der Gesetzgeber absichtlich in die Hände der Betriebs- oder Tarifparteien gelegt, da nicht jeder Betrieb und nicht jedes Gewerbe gleich ist...
Erstellt am 13.05.2009 um 15:29 Uhr von WaschbärLady
@DonJohnson
Also irgenwie willst du oder kannst du nicht Verstehen, das ist genau die Aussage der Teilnehmer hier.
Eine MBR steht ausser Frage es geht HIER um die Fragestellung und ich lese nirgends das gefragt wird ob eine MBR besteht oder ob der BR eine BV Verhandeln muss darf soll oder möchte.
"der Gesetzgeber absichtlich in die Hände der Betriebs- oder Tarifparteien gelegt" Und das immer und ohne Ausnhame von der Regel?
Ich habe eher das Gefühl das du dich hier windest wie ein Winderingelwurm.
Mit dem Farbe bekennen hst du es wohl auch nicht so Recht?
Viele Worte und schöne Beiträge ohne Kernaussage mögen ja toll für das Selbswertgefühl sein,aber darum geht es nicht.
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Bitte versuche mal auf den Punkt zu kommen und Bitte Bitte Beleg deiner Thesen und nicht Dreh bla bla dreh bla klein gedrucktes Wort rum.
Erstellt am 13.05.2009 um 15:58 Uhr von DonJohnson
Waschbärlady
*Eine MBR steht ausser Frage es geht HIER um die Fragestellung und ich lese nirgends das gefragt wird ob eine MBR besteht oder ob der BR eine BV Verhandeln muss darf soll oder möchte.*
Darf ich dich daran erinnern, dass du folgendes geschrieben hast? *Er fragt viel mehr WO es geschrieben steht.Das der Ag nicht aussagen kann dieses unter lieg dem Direktionsrecht da es keine BV gib.*
Darauf antwortete ich, dass es da ein MBR gibt. Somit habe ich gezeigt, dass der AG das eben nciht einfach so sagen darf...
*"der Gesetzgeber absichtlich in die Hände der Betriebs- oder Tarifparteien gelegt" Und das immer und ohne Ausnhame von der Regel?*
Genau das ist es doch, die Ausnahme ist ja die Regel. Es wird halt in die Hände der Tarif- Betriebsparteien gelegt...
*Ich habe eher das Gefühl das du dich hier windest wie ein Winderingelwurm.
Mit dem Farbe bekennen hst du es wohl auch nicht so Recht?*
Was willst du eigentlich? Ich bekenne Farbe. Es gibt halt keine gesetzliche Regel zu diesem Thema - wie oft soll ich das eigentlich noch sagen??? Es liegt immer an dem Betrieb und Art des Betriebes, wo und wann Arbeitszeit beginnt und endet...
*Viele Worte und schöne Beiträge ohne Kernaussage mögen ja toll für das Selbswertgefühl sein,aber darum geht es nicht.*
Ich weiß echt nicht, was du von mir willst!!! Ich habe eine eindeutige Aussage getätigt. Wenn du mir nciht glaubst, google doch mal ob du bezüglich dieses Themas was allgemeingültiges findest - das kannst du dann hier mitteilen. Vielleicht überzeugst du mich. Ich befürchte aber, dass du ncihts finden wirst...
*Bitte versuche mal auf den Punkt zu kommen und Bitte Bitte Beleg deiner Thesen und nicht Dreh bla bla dreh bla klein gedrucktes Wort rum.*
Ok, auf den Punkt bin ich gekommen. Was meine Meinung angeht, kannst du vielleicht mal im Schoof unter dem Hauptthema Arbeitszeit und dem Unterthema Arbeitszeitreglung durch Betriebsvereinbarung nachlesen...
Für dich gilt das aber jetzt auch. Beleg du deine These, dass das der Gesetzgeber KLAR deffiniert!!!
Ansonsten war es schön sich mit dir unterhalten zu haben ;-)))
P.S. Grüße den Waschbär von mir...