Wo beginnt die Arbeitszeit?
Ein Mitarbeiter ist als Servicetechniker im Außendienst tätig. Er nutzt dazu ein Fahrzeug, das ihm von der Firma gestellt wird. Er MUSS dieses Fahrzeug abends in der Firma abstellen und morgens wieder abholen. Der Mitarbeiter fährt also von seinem Wohnort mit seinem Privat-PKW in die Firma, holt das Firmenfahrzeug und fährt anschließend zu seinem ersten Kunden.
Wo beginnt für diesen Mitarbeiter die Arbeitszeit und wo endet sie? Beim Kunden oder in der Firma? Welche gesetzlichen Grundlagen gelten hier?
Community-Antworten (12)
11.05.2009 um 13:53 Uhr
@oxbrv, ist das Reisen untrennbar mit der Hauptleistungspflicht verbunden (sog. Reisetätigkeit, wie im Außendienst), zählen Reisezeiten in vollem Umfang zur Arbeitszeit im Sinne des § 2 Abs. 1 ArbZG. Demnach beginnt die Arbeitszeit in der Fa.
11.05.2009 um 14:06 Uhr
@oxbrv, die Uhr läuft ab Firmenwagen ausschliessen, bzw dort wo er den Schlüssel in empfang nimmt. GGF solltest ihr eine BV abschliesen um klarheit zu bekommen.
11.05.2009 um 18:52 Uhr
@oxbrv
Sag mal, gibt es eine BV oder einen TV, der das vielleicht regelt? Wenn ja, gilt diese. Sollte es keinen TV geben, könnt ihr das in einer BV regeln (aber wirklcih unbedingt § 77 Abs 3 BetrVG beachten).
Das Gesetz diffiniert diese Frage nämlich nciht konkret, sondern übergibt diese Verantwortung locker mal an die Tarif- oder Betriebsparteien. In diesem Zusammenhang wird folgende Frage immer wieder gerne gestellt: "Wo beginnt die Arbeitszeit, am Werkstor oder am Arbeitsplatz?"
In eurem Beispiel könnte man auch durchaus Rüstzeiten des KFZ zur Arbeitszeit zählen. Ohne genauere Darstellung der betrieblichen Situation, wirst du hier keine genaue Antwort bekomemn können...
Ich wiederspreche meinen Kollegen oben nur ungerne, halte die Antworten aber für viel zu pauschal...
ridgeback waschbär Nicht böse sein Jungs ;-)))
12.05.2009 um 03:06 Uhr
@ meine kleine Tse Tse Fliege, "Wo beginnt die Arbeitszeit, am Werkstor oder am Arbeitsplatz?" Der Arbeitsplatz ist doch eindeutig der Firmen-PKW. ;-))
12.05.2009 um 08:41 Uhr
@DonJohnson, ich sehe das wie kurzhaar mit hängeohren.... ein TV oder soetwas in cder art,hilft da nur bedinngt.
12.05.2009 um 20:40 Uhr
ridgeback Der Arbeitsplatz ist doch eindeutig der Firmen-PKW. ;-)) Das kannst du ruhig so sehen. Bis das aber nciht geklärt ist in allen verschiedenen Fällen sehe ich das durchaus anders. Es gibt einige die so denken wie ich - am Werkstor wenn man eingestempelt hat, da von Fall zu Fall theoretisch auf die Arbeitskraft zugegriffen werden kann (und sei es nur durch Auskunft an einen Vorgesetzten oder des AG).
Und zum Glück gibt es durchaus BV´s die so verabschiedet worden sind und weiterhin verabschiedet werden.
Außerdem sehe ich in diesem Fall nciht mal das Firmen KFZ als Arbeitsplatz... aber das ist ja wieder was anderes...
waschbär Ein TV oder ein BV ist genau das was die Gerichte wollen bei der Frage wann und wo Arbeitszeit beginnt mein pelziger Freund. Gemau aus diesem Grunde ist es nciht gesetzlich geregelt ;-)))
13.05.2009 um 10:32 Uhr
@DonJohnson, das mag ja sein, aber hier in dieser frage gibt es so was ja nicht.... also ist die kernfrage WO fängt die Arbeitsuhr an zu laufen ??? Da es keine Regelung gibt ! Ist die Frage also WO ist per fato die Arbeit aufgenommen worden ? Und da bleibt NUR das Auto bzw das aufschliessen als erste Arbeitshandlung bzw als aufnahme der Arbeit. Oder ???
"Ich wiederspreche meinen Kollegen oben nur ungerne, halte die Antworten aber für viel zu pauschal..." Was will uns der Autor damit nur sagen?
13.05.2009 um 16:17 Uhr
waschbär *Und da bleibt NUR das Auto bzw das aufschliessen als erste Arbeitshandlung bzw als aufnahme der Arbeit. Oder ??? *
NEIN - eben nicht. Hier (in diesem Fall) könnte z.B. eine BV oder ein TV wirken, der besagt, dass die Arbeitszeit beim ersten Kunden beginnt und beim letzten endet. Oder aber eine andere Regelung. Wenn dem nicht ist, kann der BR dieses unter Berücksichtigung des § 77 Abs 3 in einer BV regeln.
Wie schon mal erwähnt, sehen es einige so, dass die Arbeitszeit beginnt, wenn man im Einflußbereich des AG ist. In diesem speziellen Beispiel etwa wenn der AN sich die Kd für den Tag geben läßt. Vielleicht aber auch früher, wenn er as Firmen KFZ noch holen oder betanken muß...
Wie gesagt, eine allgemeingültige Antwort gibt es auf diese Frage leider nciht...
13.05.2009 um 16:41 Uhr
Don Johnson Verstehst du W.B nicht? Es gibt aber keine BV oder einen Tarif. Und der Schreiberling fragt nicht ob er eine BV verhandeln soll oder welcher Inhalt der BV zu grunde legen soll.
Sondern"Wo beginnt für diesen Mitarbeiter die Arbeitszeit und wo endet sie? Beim Kunden oder in der Firma? Welche gesetzlichen Grundlagen gelten hier"
Würde es eine BV geben würde er fragen" Wo steht in der BV ....." Frag er aber nicht und auch nicht welche möglichkeiten sich aus der Betriebsverfassung ergeben.Er fragt viel mehr WO es geschrieben steht.Das der Ag nicht aussagen kann dieses unter lieg dem Direktionsrecht da es keine BV gib. Also muss ja das gelten was überall gilt. Und es ist ja so üblich das die Arbeit mit der aufnahme der gleichen Anfängt und das ist nun mal das Öffenen bzw empfangen vom Autoschlüssel. Wenn du aber anders lautende Texte hast die nicht vom Tarif oder einer BV stammen so würde ich eine Darstellung hier im Forum begrüssen. Einfach NEIN sagen, das kannst du in deinem Gremi machen hier nicht.
13.05.2009 um 16:46 Uhr
@waschbärslady Er fragt viel mehr WO es geschrieben steht.Das der Ag nicht aussagen kann dieses unter lieg dem Direktionsrecht da es keine BV gib.
Also. Hier gibt es eine Mitbestimmung des Gremiums nach § 87 Abs 1 Satz 2
Also muss ja das gelten was überall gilt.
Wie schon gesagt gibt es keine allgemeingültige Festlegung wann und wo die Arbeitszeit beginnt oder endet. Das hat der Gesetzgeber absichtlich in die Hände der Betriebs- oder Tarifparteien gelegt, da nicht jeder Betrieb und nicht jedes Gewerbe gleich ist...
13.05.2009 um 17:29 Uhr
@DonJohnson Also irgenwie willst du oder kannst du nicht Verstehen, das ist genau die Aussage der Teilnehmer hier. Eine MBR steht ausser Frage es geht HIER um die Fragestellung und ich lese nirgends das gefragt wird ob eine MBR besteht oder ob der BR eine BV Verhandeln muss darf soll oder möchte. "der Gesetzgeber absichtlich in die Hände der Betriebs- oder Tarifparteien gelegt" Und das immer und ohne Ausnhame von der Regel? Ich habe eher das Gefühl das du dich hier windest wie ein Winderingelwurm. Mit dem Farbe bekennen hst du es wohl auch nicht so Recht? Viele Worte und schöne Beiträge ohne Kernaussage mögen ja toll für das Selbswertgefühl sein,aber darum geht es nicht. Das Forum für Tagträumer und selbstverliebte ist drei Klicks weiter. Bitte versuche mal auf den Punkt zu kommen und Bitte Bitte Beleg deiner Thesen und nicht Dreh bla bla dreh bla klein gedrucktes Wort rum.
13.05.2009 um 17:58 Uhr
Waschbärlady Eine MBR steht ausser Frage es geht HIER um die Fragestellung und ich lese nirgends das gefragt wird ob eine MBR besteht oder ob der BR eine BV Verhandeln muss darf soll oder möchte.
Darf ich dich daran erinnern, dass du folgendes geschrieben hast? Er fragt viel mehr WO es geschrieben steht.Das der Ag nicht aussagen kann dieses unter lieg dem Direktionsrecht da es keine BV gib.
Darauf antwortete ich, dass es da ein MBR gibt. Somit habe ich gezeigt, dass der AG das eben nciht einfach so sagen darf...
"der Gesetzgeber absichtlich in die Hände der Betriebs- oder Tarifparteien gelegt" Und das immer und ohne Ausnhame von der Regel?
Genau das ist es doch, die Ausnahme ist ja die Regel. Es wird halt in die Hände der Tarif- Betriebsparteien gelegt...
Ich habe eher das Gefühl das du dich hier windest wie ein Winderingelwurm. Mit dem Farbe bekennen hst du es wohl auch nicht so Recht?
Was willst du eigentlich? Ich bekenne Farbe. Es gibt halt keine gesetzliche Regel zu diesem Thema - wie oft soll ich das eigentlich noch sagen??? Es liegt immer an dem Betrieb und Art des Betriebes, wo und wann Arbeitszeit beginnt und endet...
Viele Worte und schöne Beiträge ohne Kernaussage mögen ja toll für das Selbswertgefühl sein,aber darum geht es nicht.
Ich weiß echt nicht, was du von mir willst!!! Ich habe eine eindeutige Aussage getätigt. Wenn du mir nciht glaubst, google doch mal ob du bezüglich dieses Themas was allgemeingültiges findest - das kannst du dann hier mitteilen. Vielleicht überzeugst du mich. Ich befürchte aber, dass du ncihts finden wirst...
Bitte versuche mal auf den Punkt zu kommen und Bitte Bitte Beleg deiner Thesen und nicht Dreh bla bla dreh bla klein gedrucktes Wort rum.
Ok, auf den Punkt bin ich gekommen. Was meine Meinung angeht, kannst du vielleicht mal im Schoof unter dem Hauptthema Arbeitszeit und dem Unterthema Arbeitszeitreglung durch Betriebsvereinbarung nachlesen...
Für dich gilt das aber jetzt auch. Beleg du deine These, dass das der Gesetzgeber KLAR deffiniert!!!
Ansonsten war es schön sich mit dir unterhalten zu haben ;-)))
P.S. Grüße den Waschbär von mir...
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