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Einsichtsrecht in Arbeitszeitkonto

D
Desiree
Nov 2016 bearbeitet

Hat ein Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) das Recht, regelmäßig (z.B. monatlich) Detaildaten der Arbeitnehmer zu den Arbeitszeitdaten (genaue Uhrzeit des Arbeitsbeginns, Pause, Arbeitsende, Wochen- bzw. Monatssumme) über die Personalabteilung einzusehen?

Wenn ja, muss der Personalrat vorher zustimmen?

Wenn ja, muss es einen konkreten Grund geben? (z.B. Verstoß gegen die Gleitzeitrichtlinien)

Hinweis: Die betriebsinterne Arbeitszeitrichtlinie sieht dazu keine Regelung vor.

5.87402

Community-Antworten (2)

M
monalisa

11.05.2009 um 11:09 Uhr

@Desiree, du meinst, der AG braucht einen konkreten Grund? Ich würde meinen, dass es Grund genug ist, dass der AG - AG ist.......... :-))

R
ridgeback

11.05.2009 um 11:18 Uhr

@ ergänzend zu ML. Selbst Dienststellen eines anderen Verwaltungsszweigs desselben Arbeitgebers haben das Recht, ohne Zustimmung des Betroffenen, Einsicht in die PA zu nehmen, soweit ein ausreichender Grund vorliegt.

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