Hat ein Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) das Recht, regelmäßig (z.B. monatlich) Detaildaten der Arbeitnehmer zu den Arbeitszeitdaten (genaue Uhrzeit des Arbeitsbeginns, Pause, Arbeitsende, Wochen- bzw. Monatssumme) über die Personalabteilung einzusehen?

Wenn ja, muss der Personalrat vorher zustimmen?

Wenn ja, muss es einen konkreten Grund geben? (z.B. Verstoß gegen die Gleitzeitrichtlinien)

Hinweis: Die betriebsinterne Arbeitszeitrichtlinie sieht dazu keine Regelung vor.