Einsichtsrecht in Arbeitszeitkonto
Hat ein Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) das Recht, regelmäßig (z.B. monatlich) Detaildaten der Arbeitnehmer zu den Arbeitszeitdaten (genaue Uhrzeit des Arbeitsbeginns, Pause, Arbeitsende, Wochen- bzw. Monatssumme) über die Personalabteilung einzusehen?
Wenn ja, muss der Personalrat vorher zustimmen?
Wenn ja, muss es einen konkreten Grund geben? (z.B. Verstoß gegen die Gleitzeitrichtlinien)
Hinweis: Die betriebsinterne Arbeitszeitrichtlinie sieht dazu keine Regelung vor.
Community-Antworten (2)
11.05.2009 um 11:09 Uhr
@Desiree, du meinst, der AG braucht einen konkreten Grund? Ich würde meinen, dass es Grund genug ist, dass der AG - AG ist.......... :-))
11.05.2009 um 11:18 Uhr
@ ergänzend zu ML. Selbst Dienststellen eines anderen Verwaltungsszweigs desselben Arbeitgebers haben das Recht, ohne Zustimmung des Betroffenen, Einsicht in die PA zu nehmen, soweit ein ausreichender Grund vorliegt.
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