Erstellt am 10.05.2009 um 17:18 Uhr von ridgeback
@Aktivposten,
soweit keine Tarifbindung gegeben ist, kann der Arbeitgeber die wöchentliche Arbeitszeit ohne Beteiligung des Betriebsrats vereinbaren.
Sind im AV 38,5 Std. vereinbart und die AN sind nicht mit der Erhöhung auf 42 Std. einverstanden, bedarf es einer Änderungskündigung.
Erstellt am 10.05.2009 um 23:22 Uhr von Catweazle
@ridgeback,
so ganz ohne BR gehts nun doch nicht. Erhebliche Arbeitszeiterhöhungen sind als Einstellungen zu werten.
http://www.fbb-arbeitsrecht.de/kanzlei/Rundbrief_2007_08_1_FFM.pdf
Erstellt am 10.05.2009 um 23:56 Uhr von ridgeback
@Catweazle,
war mir unbekannt, aber einleuchtend. :-))
Erstellt am 11.05.2009 um 08:49 Uhr von Jumper
@ Aktivposten
also wenn dein AG im Verband ist, dann hat er auch die Tarifverträge anzuwenden.
Und möchte er nun die Arbeitszeit erhöhen, dann solltet ihr mit der Gewerkschaft reden.
Danach wird dann aus den Gewerkschaftsmitgliedern in eurem Betrieb eine Tarifkommission gebildet, wo der AG nichts drin zu suchen hat.
Aus der Tarifkommission werden dann 2 Leute raus gesucht die die Verhandlungen führen und die Tarifkommission stimmt dann über das Ergebnis der Verhandlungen ab.
Des Weiteren ist bei jeder Verhandlung und jeder Abstimmung der Tarifkommission ein Bevollmächtigter der Gewerkschaft anwesend.
Denn zum Schluss muss die Gewerkschaft den Ergänzungstarifvertrag unterschreiben.
Erstellt am 11.05.2009 um 10:04 Uhr von sandman
Hallo,
zu dieser Thematik hat sich auch das BAG geäußert und festgestellt, welche Arbeitszeitänderungen als erheblich zu gelten haben, um eine erneute personelle Maßnahme nach § 99 BetrVG darzustellen:
Eine für die Dauer von mehr als einem Monat vorgesehene Erhöhung der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers von mindestens zehn Stunden pro Woche ist eine nach § 99 I 1 BetrVG mitbestimmungspflichtige Einstellung.
BAG, Beschluss vom 9. 12. 2008 - 1 ABR 74/07 (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18. 7. 2007 - 6 TaBV 31/06)
Gruss
Kai
Erstellt am 11.05.2009 um 11:27 Uhr von paula
in welchem Verband ist denn der AG. Es gibt ja inzwischen auch den Verband der nichttarifgebundenen