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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Tarifzugehörigkeit

M
majel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen, wir als BR in einem in NRW angesiedelten Unternehmen haben in Bayern eine Niederlassung unserer Firma in der ständig 4 MA beschäftigt sind. Sie sind weisungs-und fachrechtlich dem Betriebsleiter hier vor Ort (NRW) unterstellt und wir als BR sind auch für sie zuständig. Nun soll ein neuer MA eingestellt werden, allerdings nach dem Tarif für den Groß-und Außenhandel Bayern und nicht nach dem Tarif Groß-und Außenhandel NRW. Die Frage ist was ist richtig? Richtet sich die Tarifzügehörigkeit nach dem tatsächlichen ständigen Arbeitsplatz oder nach der Tarifgebundenheit des Sitzes des Unternehmens ? Vielen Dank für Eure Antworten. Gruß Majel

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Community-Antworten (1)

U
uhuneu

26.05.2011 um 11:29 Uhr

nach der Tarifzugehörigkeit des UN in NRW; nähere Erläuterungen dazu auch durch Ver.di in NRW anfordern;

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