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Zeiterfassung

KA
Kessler Armin
Mai 2020 bearbeitet

Hallo, wir haben in einem Seminar erfahren, dass es eine Möglichkeit gibt, einmal täglich ohne Zeiterfassung (ein-,ausstempeln) eine Arbeitspause einzulegen. Laut Seminarleiter ist dies auf 14min begrenzt und zulässig. Leider fällt mir der Name nicht mehr ein, wie man diese Ausszeit begründert bzw nennt. Wo könnte dies ebenso im Gesetz stehen?

Merci

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Community-Antworten (5)

M
Moreno

12.05.2020 um 11:26 Uhr

Na vielleicht hättest Du Dir lieber den Seminarleiter merken sollen.....und dann kein Seminar dort mehr absolvieren! ;-)

K
kratzbürste

12.05.2020 um 11:47 Uhr

Krauser Gedanke. Welches Interesse hätte der BR an einer derartigen Lösung?

Ich könnte mir vorstellen, was der Seminarleiter gedacht hat. Pausen sind nach ArbZG mit mindestens 15 Minuten definiert. Also: 14 Minuten - also keine Pause.

Lasst euch nicht auf solche Spielchen ein.

P
Pjöööng

12.05.2020 um 11:55 Uhr

Diese 14 Minuten wären in der Tat nicht auf die 30 bzw. 45 Minuten Ruhepause anrechenbar. Aber daraus zurückzuschließen dass der Arbeitgeber solche Auszeiten zu bezahlen hat, halte ich für sehr gewagt. Und warum eigentlich nur einmal am Tag???

M
Moreno

12.05.2020 um 13:38 Uhr

Man könnte ja auch immer 14 Minute Arbeitspause machen eine Minute arbeiten und dann wieder ne Pause machen ;-) ach mit dem Referenten hätte ich gern das Seminar gemacht !!!!

S
seehas

12.05.2020 um 17:55 Uhr

Genau genommen ist das Arbeitszeitbetrug. Dafür gibt es schon mal eine fristlose Kündigung. Habt ihr das bei einem Seminar der W.A.F. gelernt?

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