Kurzarbeit - Darf ein Betriebsrat eine BV zurückhalten?
muss eine Betriebsvereinbarung zum Thema Kurzarbeit öffentlich sein. Mir wurde bekannt dass ein Betriebsrat die BV zur Kurzarbeit der Belegschaft nicht vorgestellt hat und die Aushändigung einer Kopie verweigert. Was tun?
Community-Antworten (3)
07.05.2009 um 12:43 Uhr
Für die Bekanntmachung einer BV und die Einsichtnahme ist die Geschäftsleitung zuständig, nicht der BR. Die GL muss auch die Kurzarbeit ankündigen.
07.05.2009 um 12:44 Uhr
Moin, nach §77 Abs.2 S.3 BetrVG ist der Arbeitgeber zur Veröffentlichung verpflichtet und nicht der BR. Der Arbeitgeber hat die Betriebsvereinbarungen an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen.
07.05.2009 um 13:32 Uhr
Was ist daran verwerflich wenn der BR die BV auch veröffentlicht? Wenn Sich alle immer stur an das gesetz halten hat der Mitarbeiter in dem Fall auch nicht. Also soll der BR doch die BV veröffentlichen, dann wird man ja sehen was sie wert ist. Gemessen wird so etwas immer daran ob man als BR im Vorfeld mit der Belegschaft gesprochen hat oder vielleicht auch nicht.
Und zur Frage von Bandereas: natürlich muss eine BV öffentlich sein.
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