Arztbesuch während der Arbeitszeit - Wegezeiten gutschreiben?
Ein Mitarbeiter ist mit folgendem Problem an unseren BR herangetreten: Er hat während der Arbeitszeit aus akutem Anlass einen Arzt aufgesucht. Von der Personalabteilung bekam er auch die Zeit, die er lt. Bescheinigung beim Arzt war, vergütet. Die Zeit, in der er unterwegs war, also Hin- und Rückweg, wurde ihm jedoch nicht wieder gutgeschrieben. Wir konnten bisher nirgends nähere Infos dazu finden. Wer weiß was dazu?
Community-Antworten (2)
06.05.2009 um 14:15 Uhr
@ annerl
hier wäre der § 616 BGB einschlägig
07.05.2009 um 00:44 Uhr
annerl Kann der Arztbesuch nicht außerhalb der persönlichen Arbeitszeit gelegt werden, liegt ein persönlicher Hinderungsgrund i.S.d. § 616 BGB vor. Somit ist die ausgefallene Arbeitszeit zuvergüten. Dazu zählt nicht nur die Aufenthaltszeit beim Arzt, sondern auch die Wegezeit.
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