BV - Anwaltkosten / Rauchpausen
Hallo, hat jemand Erfahrungen mit dem Erstellen einer neuen BV ? Wir (3er Gremium) im Amt seit Mai 10 müssen nun mit der GF eine neue BV aushandeln. Wollen uns aber nicht über den Tisch ziehen lassen.
- Wer weiß wie teuer ein Anwalt ist, wenn wir einen als Beratung dazu ziehen ?
- Hat jemand in seiner BV etwas über "Rauchpausen" stehen ? bei uns kann sich nicht
entschieden werden, ob nur in den Pausen geraucht werden darf, oder wie man es sonst regeln kann.
Herzlichen Dank für Eure Hilfe.
Community-Antworten (3)
14.02.2011 um 22:35 Uhr
in so einem Fall braucht ihr die Zustimmung des AG. Der Anwalt wird hier nach § 80 BetrVG für Euch tätig. Falls der AG nicht zustimmt kann man sich den Anwalt auch über ein Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht holen.
Bei einem solchen Verfahren kommt es darauf an, dass die Zuziehung des Anwalts erforderlich ist. Bei einer BV zum Thema Rauchpause würde ich das eher kritisch sehen. Außer es gibt besondere Umstände des Einzelfalls (Komplexität etc.). Ein guter Anwalt wird Euch sicher Auskunft darüber geben wie ihr hier vorgehen könnt und er zu seinem Geld kommt.
Ich glaube ja nicht dass ihr den Anwalt selber zahlen wollt. Ich würde mit einem Stundensatz von 200 bis 350 Euro rechnen
15.02.2011 um 10:39 Uhr
Hallo Silberpinguin
wir haben eine BV über Raucherpause... wir haben dazu aber keinen Anwalt benötigt schreibt euch auf was ihr gern drin haben wollt und legt es der GF vor. Bei uns sieht die BV so aus... wer zum Rauchen geht muß sich ausstempeln und geraucht werden darf nur in ausgewiesenen Raucherecken. Auch wer Kaffepause macht (d.h. seinen Kaffee nicht am Arbeitsplatz trinkt) sondern evtl. mit seinem rauchenden Kumpel zusammensitzt muß sich ausstempeln. Aber passt auf daß euch die GL nicht vor den Karren spannt daß ihr das überwachen sollt daß ist nicht die Aufgabe des BR
15.02.2011 um 15:44 Uhr
@pinguin: was ist das denn für eine BV? Ich nehme mal an, es geht da nicht nur um Raucherpausen, oder?
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