W.A.F. LogoSeminare

Ist eine zurückdatierte Betriebsvereinbarung Rechtmäßig?

H
Hoare-Spitall
Mai 2020 bearbeitet

Eine Betriebsvereinbarung (mit einer rückwirkende Auswirkung) wurde in einer BR Sitzung am 20. eines Monats besprochen und zugestimmt. Ein Tag später wird eine unterschriebene Kopie der BV der BR-Mitglieder zur Verfügung gestellt, allerdings dat Datum über die Unterschriften ist 1. Tag des Monats. Ist diese BV rechtmäßig.

95102

Community-Antworten (2)

C
celestro

07.05.2020 um 18:14 Uhr

Ich würde sagen, ja. Der Beschluss zur Unterschrift wurde gefasst und ein "falsches" Datum sollte da kein Stolperstein sein. Aber Euer BRV sollte dennoch in Zukunft das korrekte Datum verwenden. Vor allem dann, wenn eh eine "Rückwirkung" in der BV vorhanden ist.

C
Catweazle

07.05.2020 um 20:08 Uhr

  1. Die Betriebsparteien können eine Betriebsvereinbarung grundsätzlich auch rückwirkend in Kraft setzen. Allerdings dürfen sie dadurch den im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmern nicht bereits entstandene Ansprüche abschneiden. Eine derartige "echte Rückwirkung" ist regelmäßig unzulässig. Auszug aus: LAG Hamm, Urteil vom 22.05.2013 - 4 Sa 1232/12 - openJur

Ihre Antwort

Verwandte Themen