Unser Betrieb/Unternehmen ist nicht in einem Tarifverband organisiert. Insofern entfällt erst einmal die Möglichkeit eines Streikes zur Durchsetzung von Gehaltserhöhungen, da zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber Maßnahmen des Arbeitskampfes lt. BetrVG untersagt sind.

Frage: Ist ein Streik für die Einführung einer Tarifbindung und damit "Beitritt" zu einem Tarifvertrag rechtmäßig. (Vorausgesetzt natürlich er wird von einer Gewerkschaft organisiert)

Zweite Frage: Ist ein Streik zur Einführung eines Haustarifvertrages rechtmäßig