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Streik für Tarifbindung

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paulgrwll
Jan 2018 bearbeitet

Unser Betrieb/Unternehmen ist nicht in einem Tarifverband organisiert. Insofern entfällt erst einmal die Möglichkeit eines Streikes zur Durchsetzung von Gehaltserhöhungen, da zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber Maßnahmen des Arbeitskampfes lt. BetrVG untersagt sind.

Frage: Ist ein Streik für die Einführung einer Tarifbindung und damit "Beitritt" zu einem Tarifvertrag rechtmäßig. (Vorausgesetzt natürlich er wird von einer Gewerkschaft organisiert)

Zweite Frage: Ist ein Streik zur Einführung eines Haustarifvertrages rechtmäßig

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Community-Antworten (2)

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Petrus

04.05.2011 um 13:07 Uhr

Das weiß jeweils die Gewerkschaft - also dort fragen...

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nurmalsogefragt

04.05.2011 um 14:07 Uhr

Wie wäre es mit in die Gewerkschaft eintreten und auch Koll. dazu zu bewegen um so der Gewerkschaft die Möglichkeit und vor allem aber einen Grund zu geben zu handeln?

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