W.A.F. LogoSeminare

Gespräch eines MA mit dem BR während der Arbeitszeit wird als Freizeit abgerechnet?

EBM
Ein BR Mitglied
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe schon wieder eine Frage, Ist es rechtmäßig, dass der AG einem MA eine halbe Stunde seiner Arbeitszeit abzieht, weil er während seines Dienstes für ca. 10 Minuten bei einem BR Mitglied eine Auskunft eingeholt hat? Wenn ich während meiner Arbeitszeit zum AG muss, bekomme ich diese Zeit doch auch nicht abgezogen. Wenn das rechtmäßig ist, dann kommt doch niemand mehr zum BR? Wenn das nicht rechtmäßig ist, wie kann man als BR am besten dagegen ankämpfen, dass der MA seine volle Arbeitszeit bezahlt bekommt?

10.615011

Community-Antworten (11)

M
Maria

05.03.2009 um 14:11 Uhr

Hallo BR Mitglied,

§ 39 Abs. 3 BertVG behandelt dein Problem. "Versümnis von Arbeitszeit, die zum Besuch der Sprechstunde oder durch sonstige Inanspruchnahme des Betriebsrats erforderlich ist, berechtigt den Arbeitgeber nicht zur Minderung des Arbeitsentgelts des Arbeitnehmers". Der AN hat sich lediglich bei seinem Vorgesetzten abzumelden, das er den BR aufsucht. Gründe dafür braucht er nicht zu nennen. Bei Rückkehr an seinen Arbeitsplsatz hat sich der AN beim Vorgesetzten wieder rückzumelden. Das war`s!

Maria

EBM
Ein BR Mitglied

05.03.2009 um 14:21 Uhr

@ Maria und was ist, wenn der Vorgesetzte gerade nicht zu erreichen war, dann aber während des Gespräches dazugekommen ist, so wie in unserem Fall? Außerdem will der AG ja nicht das Endgeld mindern, sondern lediglich das Stundenkonto des MA mit einer halben Minusstunde belasten. Danke im Vorraus

M
Maria

05.03.2009 um 14:38 Uhr

@ BR Mitglied

Der BetrVG-Kommentar von Däubler, 10. Ausgabe schreibt: "...die AN müssen sich vor dem Besuch der Sprechstunde abmelden". Also, wenn der Vorgesetzte nicht erreichbar ist, dann muss er warten bis dieser wieder erreichbar ist. " ...die durch den Besuch bedingte Arbeitsversäumnis ist dem AN wie ARBEITSZEIT einschließlich aller Zuschläge und Zulagen zu vergüten". Also, wenn ich sie bezahlt bekomme, habe ich diese Zeit auch geleistet. Es steht nirgendwo, dass nur die Bezahlung erfolgt. Woher bezieht der AG sein Wissen? Gruß Maria

RW
rainer w

05.03.2009 um 14:40 Uhr

Deine erarbeiteten Überstunden ergeben in der Summe ja ein Entgeld, denn Du hast die Überstunden ja nicht umsonst geleistet. Somit steht das Überstundenkonto dem normalem Soll Konto gleich. Mit dem An und abmelden zum aufsuchen des BR´S ist das so ne Sache. Ist es tatsächlich so, das der Vorgesetzte nirgends zu erreichen war? Dies würde auch ich bezweifeln, denn wo kommt der Vorgesetzte denn auf einmal? Er muß ja dann schon irgendwoin der nähe gewesen sein. Und hätte man das aufsuchen des BR nicht auch so lange warten können bis du dich hättest abmelden können?

EBM
Ein BR Mitglied

05.03.2009 um 14:49 Uhr

@ Rainer + Maria Es geht hier nicht um mich persönlich. Soviel vorweg. Ich bin nur BR Mitglied, noch nicht einmal das, welches aufgesucht wurde. In der gestrigen Sitzung teilte uns das andere BR Mitglied von diesem Vorfall mit. Der Vorgesetzte suchte den Arbeitsplatz mit dem Auto auf, da er nicht ständig vor Ort ist. Das er gerade zu diesem Zeitpunkt kommt, war also nicht abzusehen. Habe außerdem vergessen mitzuteilen, dass der MA gehörlos ist und deshalb nicht telefonieren kann. Wie sieht es nun mit der Sachlage aus? Vielen Dank!

N
nicoline

05.03.2009 um 17:42 Uhr

@Ein BR Mitglied gibt es jemanden, der den Vorgesetzten vertritt, wenn er nicht vor Ort, krank oder in Urlaub ist?

EBM
Ein BR Mitglied

05.03.2009 um 20:50 Uhr

@ nicoline Nein! Die MA arbeiten als Team aber jeder einzeln an mehreren Orten im Unternehmen. Das heißt, sie treffen sich nur zu den Pausen. Der Vorgesetzte macht halt nur Kontrollbesuche.

N
nicoline

05.03.2009 um 21:23 Uhr

@ Ein BR Mitglied wie kann man als BR am besten "dagegen ankämpfen", dass der MA seine volle Arbeitszeit bezahlt bekommt ich bin mir sicher, Du meinst, "dafür kämpfen". ;-)) Mal abgesehen davon, was im Gesetz steht, finde ich das Verhalten des Vorgesetzten, um es mal vorsichtig auszudrücken, ziemlich kleinlich, solange dieses Verhalten des AN nicht ständig vorkommt und solange dadurch der Betriebsablauf nicht wirklich nachweisbar behindert, gestört, beschädigt etc. wurde. Ist der Vorgesetzte krank oder in Urlaub, finde ich es kaum zumutbar, mit meinem Auskunftsbegehren warten zu müssen, bis der Vorgesetzte denn endlich mal zurückkehrt. Aber um auf Deine Frage zurückzukommen:ich würde als BRM das Gespräch zunächst mit dem Vorgesetzten suchen um zu vermitteln und Lösungen für die Zukunft anbieten, z.B.dass der MA sich zukünftig bei einem Kollegen abmeldet, der dann vielleicht telefonieren kann und ich würde ihn danach fragen, wie Kollegen sich verhalten sollen, wenn er krank oder in Urlaub ist. Wenn der Vorgesetzte nicht einlenkt, wäre meine nächste Adresse der AG, bei dem ich mit einem eindringlichen Appel versuchen würde, ihn zum Einlenken zu bewegen.(Vertrauensvolle Zusammenarbeit, Verhältnißmäßigkeit der Mittel, Recht und Billigkeit...........)

A
Asgard

05.03.2009 um 21:48 Uhr

@all

Wäre es nicht wichtig zu wissen ob das angesprochene BR-Mitglied zu einer Sprechstunde vor Ort war oder an dem Platz des fragenden Mitarbeiters arbeitet.

EBM
Ein BR Mitglied

06.03.2009 um 12:27 Uhr

@ Asgard + all Das BR Mitglied arbeitet im gleichen Objekt wie der MA, war also zu keiner Sprechstunde dort. Der MA hat das BR Mitglied während der Arbeitszeit angesprochen.

N
nicoline

06.03.2009 um 15:04 Uhr

@Ein BR Mitglied ist ja noch kleinlicher als es schien. Jetzt erst recht mit dem Vorgesetzten, bzw. AG reden.

Ihre Antwort