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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Willkür des Arbeitgebers eine bestehende gültige Arbeitszeitvereinbarung zu unterlaufen - was tun?

B
Buxtehude
Jan 2018 bearbeitet

Unser AG versucht durch Druck gegenüber dem BR und den Beschäftigten ( er droht dann den Bereich zu schliessen + alle dort zu entlassen ) eine bestehende gültige Arbeitszeitvereinbarung zu unterlaufen. Ein vom BR mit unterschriebenes Protokoll bezeichnet der AG als neue Vereinbarung. Ständig wird der BR bei uns unter Druck gesetzt. Es wird nur gedroht. Trotz mehrerer Gerichtstermine.Wir sind ein eingetragener e.V. und da hält man uns die Mitglieder als oberstes Gremimium vor.

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Community-Antworten (3)

A
Arbeiterklasse

19.04.2008 um 19:48 Uhr

  1. Sitzung einberufen
  2. Anwalt einschalten (Sachverständigen) - Beschlussfassung gemäß §33 BetrVG
  3. Arbeitgeber auffordern die "Stimmungmache" zu unterlassen, notfalls gerichtlich.
B
BRV4U

19.04.2008 um 22:10 Uhr

Ein Protokoll als Vereinbarung ? Wie ist euer AG denn unterwegs? Ich habe das hier schon des Öfteren empfohlen: Droht der Chef mit Schließung/Verlagerung ins Ausland/Outsourcing etc. fordert umgehend dazu auf, mit euch über Sozialplan und Interessenausgleich zu verhandeln. Probates Mittel ! Ansonsten hat die Arbeiterklasse das Übrige gesagt.

IW
Inkognito Weissnicht

22.04.2008 um 14:50 Uhr

So und wer sind den die Mitglieder des e.V.. Wieviele sind es denn? Ist euere Beschäftigtenzahl höher? Dann rate ich zu einer Aktion: Wir kaufen uns nen neuen Arbeitgeber. Wenn ihr weniger seid, sucht doch mal den Kontakt zu den Mitgliedern des e.V. ob die den als oberstes Gremium hinter ihrem Geschäftsführer stehen?

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