Kurzarbeit
Moin Moin zusammen, unser AG will Kurzarbeit einführen, der BR hat eine BV dazu abgeschlossen. Da ein TV vorhanden ist in dem eine Ankündigungsfrist von 14 Tagen steht, ist jetzt meine frage: kann der AG die Kurzarbeit von sich aus Terminlich so benennen, oder muss er auf eine Antwort von der Agentur für Arbeit warten.
vielen dank im voraus.
Community-Antworten (1)
07.05.2020 um 16:53 Uhr
Um die Frist einhalten zu können, kann der AG auch ohne OK der Agentur schon einmal den Plan "ausrufen". Hinzu kommt aber, dass manch eine Brache (z.B. Chemie) die Frist für die KA aus dem TV kurzerhand verkürzt (auf 3 Tage) hat. Also nicht zu sehr auf den TV verlassen, es könnte mit OK der Gewerkschaft eventuell auch eine kürzere Frist vereinbart worden sein. Die sollte sich dann aber in der BV finden.
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