unser AG will Kurzarbeit einführen, der BR hat eine BV dazu abgeschlossen. Da ein TV vorhanden ist in dem eine Ankündigungsfrist von 14 Tagen steht, ist jetzt meine frage: kann der AG die Kurzarbeit von sich aus Terminlich so benennen, oder muss er auf eine Antwort von der Agentur für Arbeit warten.
vielen dank im voraus.