Moin Moin zusammen,
unser AG will Kurzarbeit einführen, der BR hat eine BV dazu abgeschlossen. Da ein TV vorhanden ist in dem eine Ankündigungsfrist von 14 Tagen steht, ist jetzt meine frage: kann der AG die Kurzarbeit von sich aus Terminlich so benennen, oder muss er auf eine Antwort von der Agentur für Arbeit warten.

vielen dank im voraus.