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Listenwahl wird nicht akzeptiert - was tun?

S
sun2103
Nov 2016 bearbeitet

Guten Morgen! Ich bin hier grad kurz vorm durchdrehen!!! Wir sind ein Betrieb von 168 AN und müssen somit über Listenwahl abstimmen!! Jetzt kamen eben Betriebsratsmitglieder (fast schreiender Weise) um die Ecke und meinten, wir sollten keine weitere Listen rausgeben, da sie eine Personenwahl haben wollen!! Ich kann es ihnen aber nicht begreiflich machen, dass es ab 51 AN eine Listenwahl gesetzlich vorgeschrieben ist!! Sie meinten, wir sollten jetzt halt nur diese eine Liste rausgeben und die noch bei uns liegen lassen, damit sich weitere Bewerber nur noch auf diese eine Liste eintragen lassen können!! Die spinnen doch...somit würden wir doch die Wahl manipulieren! ?? Desweiteren wurde uns mitgeteilt, dass die eine Liste, die momentan unterwegs ist, bereits 2 Bewerber und 3 Stützunterschriften aufweist! Also dürfen sich doch keine weiteren Bewerber auf dieser Liste eintragen, oder??? Wie soll ich mich verhalten, wenn wir diese Vorschlagsliste mit Beispielsweise 5 Bewerbern eingereicht wird??? Was würdet ihr mir raten, wie soll ich mich weiter verhalten??? Ich kann doch nicht, weitere Vorschlagslisten abweisen, bzw. keine Vordrucke mehr rausgeben!!

Ich wußte gar nicht, wie undankbar der Job als Wahlvorstand ist!

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen!

LG Britta

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Community-Antworten (3)

N
Norden

17.02.2006 um 09:51 Uhr

Also eine Listenwahl ist bei Euch nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern sie ist vorgesehen. Wenn nur eine Vorschlagsliste einginge, dann fände eine Personenwahl statt; daran hat der amtierende BR bei Euch scheinbar ein Interesse.

Der Wahlvorstand ist im Übrigen nicht dafür zuständig vorgefertige Muster von Vorschlagslisten herauszugeben. Natürlich tut man das, weil man freundlich und kollegial ist. Der Wahlvorstand ist nur für die ordnungsgemäße Durchführung der BR-Wahl zuständig. Wenn man Muster herausgibt, dann erleichtert sich der Wahlvorstand normalerweise die Überprüfung der eingereichten Listen. Ich musste aber gerade selbst die Erfahrung machen, dass manche Leute nicht mal einen Vordruck ordnungsgemäß ausfüllen können...

Die bisherige Vorschlagsliste hat auf keinen Fall bei Euch zu liegen, die muss schon jemand anderes - der so genannte Listenführer - in die Hand nehmen. Schließlich seid ihr für die Überprüfung zuständig.

Wenn eine Liste schon Bewerber und Stützer vereint, darf sie tatsächlich nicht verändert werden. Wenn der Wahlvorstand davon etwas mitbekommt, ist die Liste abzulehnen.

Mein Rat: Immer behilflich sein (Formulare rausgeben, Ausfülltipps geben) und auf Deine "neutrale" Rolle hinweisen. Du organisierts nur eine Wahl. Mehr nicht! Kommt die besagte Liste mit mehr Bewerbern, dann musst Du/Ihr sie ablehnen. Gibt den Kollegen jedenfalls schon mal einen Tipp, dass ihnen das nicht passiet. Eine gute Absicherung für Dich: Sag denen, dass der Eintrag des letzten BR-Kandidaten und ersten Stützunterschriften-Leiter mit Datum und Zeit versehen wird, dann steht der Wahlvorstand auf einer sicheren Seite.

F
Fayence

17.02.2006 um 10:16 Uhr

Hallo Britta, vielleicht hilft auch ein freundlicher Verweis der BR-Mitglieder und die Bitte, sich doch noch einmal den §20 (1) BetrVG durchzulesen.

BetrVG § 20 Wahlschutz und Wahlkosten (1) Niemand darf die Wahl des Betriebsrats behindern. Insbesondere darf kein Arbeitnehmer in der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts beschränkt werden.

Gruß Fayence

S
Steff

17.02.2006 um 10:21 Uhr

Hallo Britta, laß Dich nicht verrückt machen. Dem WV hat weder der Betriebsrat noch sonstjemand was vorzuschreiben. Du bist für eine ordentliche Wahl zuständig und jeder hat das Recht eine Liste abzugeben. Bei uns wird auch viel gestichelt, da muß man durch. Norden hat alles rechtliche schon geschildert. Das hier soll eine moralische Unterstützung sein! :-) Gutes Gelingen. Steff

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