Guten Morgen!
Ich bin hier grad kurz vorm durchdrehen!!!
Wir sind ein Betrieb von 168 AN und müssen somit über Listenwahl abstimmen!! Jetzt kamen eben Betriebsratsmitglieder (fast schreiender Weise) um die Ecke und meinten, wir sollten keine weitere Listen rausgeben, da sie eine Personenwahl haben wollen!! Ich kann es ihnen aber nicht begreiflich machen, dass es ab 51 AN eine Listenwahl gesetzlich vorgeschrieben ist!! Sie meinten, wir sollten jetzt halt nur diese eine Liste rausgeben und die noch bei uns liegen lassen, damit sich weitere Bewerber nur noch auf diese eine Liste eintragen lassen können!! Die spinnen doch...somit würden wir doch die Wahl manipulieren! ??
Desweiteren wurde uns mitgeteilt, dass die eine Liste, die momentan unterwegs ist, bereits 2 Bewerber und 3 Stützunterschriften aufweist! Also dürfen sich doch keine weiteren Bewerber auf dieser Liste eintragen, oder??? Wie soll ich mich verhalten, wenn wir diese Vorschlagsliste mit Beispielsweise 5 Bewerbern eingereicht wird???
Was würdet ihr mir raten, wie soll ich mich weiter verhalten??? Ich kann doch nicht, weitere Vorschlagslisten abweisen, bzw. keine Vordrucke mehr rausgeben!!

Ich wußte gar nicht, wie undankbar der Job als Wahlvorstand ist!

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen!

LG
Britta