Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich des Direktionsrechts in der Kurzarbeit:

Wir werden mit der GL eine BV abschließen in der die Kurzarbeit geregelt ist. Nun steht der Personenkreis fest, der Kurzarbeit machen könnte! Hat die GL nun die Möglichkeit per Direktionsrecht aus dem Personenkreis, die Kollegen auszuwählen, die letztendlich in Kurzarbeit gehen?

Danke für Eure Info!

Beste Grüße
Vampire