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Kurzarbeit - Direktionsrecht Personalauswahl

V
Vampire
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich des Direktionsrechts in der Kurzarbeit:

Wir werden mit der GL eine BV abschließen in der die Kurzarbeit geregelt ist. Nun steht der Personenkreis fest, der Kurzarbeit machen könnte! Hat die GL nun die Möglichkeit per Direktionsrecht aus dem Personenkreis, die Kollegen auszuwählen, die letztendlich in Kurzarbeit gehen?

Danke für Eure Info!

Beste Grüße Vampire

5.30502

Community-Antworten (2)

K
Kriegsrat

04.05.2009 um 12:05 Uhr

... wenn ihr in eurer BV das so vereinbart habt, dann schon... ansonsten seid ihr wieder in der mitbestimmung.....

aber da offenbar die BV noch nicht abgeschlossen ist, würde ich eben diesen punkt noch entsprechend regeln... was man jetzt vereinbart, erspart einem spätere streitereien

P
pirat

04.05.2009 um 15:03 Uhr

@Vampire,

  1. Variante, soll eine BV über die Einführung von Kurzarbeit normative Wirkung für die betroffenen Arbeitsverhältnisse entfalten, so sollten in ihr Beginn und Dauer, die Lage und Verteilung der Arbeitszeit, die Auswahl der von der Kurzarbeit betroffenen AN oder Abteilungen sowie auch die Zeiträume, in denen die Arbeit ganz ausfallen soll, festgelegt werden....

  2. Variante, Eine BV kann aber auch so gestaltet werden, dass sie abstrakt gehalten ist und die personelle Festlegung des Personenkreises einer formlosen Absprache den Betriebsparteien überlässt....

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