Erstellt am 04.05.2009 um 10:05 Uhr von kriegsrat
... wenn ihr in eurer BV das so vereinbart habt, dann schon...
ansonsten seid ihr wieder in der mitbestimmung.....
aber da offenbar die BV noch nicht abgeschlossen ist, würde ich eben diesen punkt noch entsprechend regeln...
was man jetzt vereinbart, erspart einem spätere streitereien
Erstellt am 04.05.2009 um 13:03 Uhr von pirat
@Vampire,
1. Variante,
soll eine BV über die Einführung von Kurzarbeit normative Wirkung für die betroffenen Arbeitsverhältnisse entfalten, so sollten in ihr Beginn und Dauer, die Lage und Verteilung der Arbeitszeit, die Auswahl der von der Kurzarbeit betroffenen AN oder Abteilungen sowie auch die Zeiträume, in denen die Arbeit ganz ausfallen soll, festgelegt werden....
2. Variante,
Eine BV kann aber auch so gestaltet werden, dass sie abstrakt gehalten ist und die personelle Festlegung des Personenkreises einer formlosen Absprache den Betriebsparteien überlässt....