BV Kurzarbeit Feiertag - Was können wir tun wen sich der AG nicht an diese BV hält?
Hallo, die Situation ist Donnerstag bis Montag wird Kurzarbeit gemacht. Freitag ( 1.Mai ) ist Feiertag. Laut § 2 Abs.2 EFZG muß das Entgeld so bezahlt werden wie an diesem Tag gearbeitet worden wäre. Also in diesem Fall beträgt die Lohnzahlung des Feiertags auch nur die Höhe des Kurzarbeitergeldes, oder? Wir haben in unserer BV zur Kurzarbeit vereinbart das der Lohn bei Feiertagen so gezahlt würde als wäre voll gearbeitet worden. Was können wir tun wen sich der AG aber nicht an diese BV hält.
Community-Antworten (3)
02.05.2009 um 09:49 Uhr
Warum sollte sich der AG nicht an diese BV halten sollen? Hat er was angedeutet?
02.05.2009 um 14:57 Uhr
@Antrial, Der Ag ist Vertragsgegner er muss sich an die Bv halten,ansonsten hätte er sie nie abschliessen können oder aber er hätte kündigen können. > Arbeitsgericht.
03.05.2009 um 00:36 Uhr
Hallo SpongBob, im Moment ist alles noch Buschfunk, war aber bisher jedesmal zutreffend. Wir schätzen unser AG will testen wie weit er gehen kann.
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