Erstellt am 01.05.2009 um 13:42 Uhr von Akira
Hallo totti
Habt Ihr nicht die Möglichkeit in der Lärmschutzpause eine andere Arbeit auszuführen?
Zitat:
Bei uns ist es sehr laut über 85db Ohrschützer kann ich persönlich nicht tragen weil ich dann keine Gefahr mehr höre und mir etwas passieren könnte.
Auch für solche Probleme gibt es Gehörschutz!!!!!!!!!!!
Erstellt am 01.05.2009 um 15:14 Uhr von totti
Soviel ich weiß gehört die Lärmschutzpause nicht zur arbeitszeit, kann man sie einfachwegnehmen obwohl man sie Jahrelang bekommen hat oder gibts da ein gesetz
oder Pahagraph der es untersagt das man sie behalten kann
gruß totti
Erstellt am 01.05.2009 um 21:38 Uhr von DerAlteHeini
totti
Du solltest erst einmal erklären auf welcher Grundlage ihr diese Lärmschutzpause erhalten habt.
Wenn ihr die Lärmschutzpausen über Jahre erhalten habt, ohne dass dies im AV oder TV vereinbart war, so könnte es durch konkludentes Handeln des AG/AN, zu einem Bestandteil deines Besitzstands geworden sein.
Eine Betriebsvereinbarung, mit der dir in der Vergangenheit gewährte Pausen, die auch vom AG bezahlt wurden, genommen werden, dürfte nichtig sein.
Bei diesem Lärm kein Gehörschutz zu tragen ist unvernünftig. Für fast jeden Lärm gibt es den passenden Gehörschutz.
Wenn du bei Lärm besonderer Gefahr ausgesetzt bist, so ist auch der Gehörschutz zu benutzen aber der AG müsste dann optische Warneinrichtungen anschaffen.