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Neue GF akzeptiert Betriebsrat nicht

J
jaypar
Jun 2018 bearbeitet

In ein paar Wochen übernimmt eine neue GF unseren Kleinbetrieb (15 MA), aber es gibt schon jetzt Probleme.

Beispielsweise gibt es eine Stelle, die umstrukturiert werden sollte, da die Mitarbeiterin, die bisher diese Stelle besetzte, in eine andere Abteilung gewechselt ist (mit nu 5 Std. mehr an Arbeitszeit). So war es mir im Monatsgespräch gesagt worden und ich hatte schon im letzten Monat darum gebeten, mich entsprechend einzubeziehen. Im aktuellen Monatsgespräch jedoch, teilt die (bald) neue GF mir dann mit, dass sie diese Stelle gestrichen hat. Ich war völlig davon überfahren und meinte dann, dass sie vorher ja zu mir lediglich gesagt habe, dass die Stelle umstrukturiert wird. Von Streichung war nie die Rede. Dazu meinte sie dann nur, sie habe das nie so gesagt... was definitiv nicht der Wahrheit entspricht!!

Im § 92 BetrVG steht natürlich recht klar drin, dass der BR vorher einzubeziehen ist etc. Aber meine Frage ist nun, wie Ihr an meiner Stelle vorgehen würdet? Man muss natürlich fairer Weise auch bedenken, dass die neue GF noch unerfahren als GF ist und natürlich auch unter einem gewissen Druck steht. Da würde ich nicht gleich die Kanonen auspacken wollen :-)

Es gibt aber noch ein weiteres Problem: Eine Kollegin hat sich an mich als BR gewendet, da sie gerne mehr Gehalt möchte. Sie kann sich aber bei solchen Dingen schlecht "verkaufen" und hat mich daher gebeten, das Gespräch mit der GF zu suchen. Darauf reagierte die neue GF mit Unverständnis. Sie meinte, dass "wir alles mündige Bürger sind, die doch selbst für sich sprechen können". Und sie ist der Meinung, dass man mit ihr doch jederzeit reden könne. Ich habe ihr dann erklärt, dass es natürlich meine Pflicht ist, einem MA zu helfen, wenn ich eingeschaltet werde und dass es auch völlig OK ist, denn schließlich gibt es in unserem Kleinbetrieb ja einen BR. Darauf hin lachte sie (ja, tatsächlich!!) und zog all das ins Lächerliche.

Sofort nach dem BR-Gespräch stürzte sie aus der Türe zu der Mitarbeiterin und sagte dieser wohl dann auch, dass die es besser finden würde, wenn sie in solchen Sachen den direkten Weg zu ihr sucht (der genaue Wortlaut ist mir jedoch NICHT bekannt). Hier sind wir u.U. dann schon nah ein einer Aufwiegelung der Belegschaft gegen den BR... jedenfalls dann, wenn sie Druck erzueugt hätte in diesem Gespräch mit der Mitarbeiterin.

Wie also würdet Ihr reagieren. Und welche Reaktion wäre in diesem speziellen Fall sinnvoll?

Danke und Gruß, jaypar

42506

Community-Antworten (6)

P
Pickel

25.06.2018 um 12:20 Uhr

Indem er dir sagt dass die Stelle gestrichen wird macht der Geschäftsführer genau das - er bezieht dich ein und du hast natürlich die Gelegenheit dazu dann deine Meinung zu äußern. Zu glauben dass die strategischen Überlegungen vorher gemeinsam mit dem BR stattfinden ist eher naiv.

J
jaypar

25.06.2018 um 12:35 Uhr

...aber genau so steht es im Gesetz des § 92: "...anhand von Unterlagen rechtzeitig und umfassend zu unterrichten." Und im Kommentar steht, dass dies natürlich VOR der Entscheidung sein muss, da ansonsten der BR ja eben keine Möglichkeit hat, eigene Vorschläge zu machen.

Was sollen meine Vorschläge jetzt denn noch bringen? Die Entscheidung ist bereits getroffen. Die GF (und Vorstand) haben den Beschluss bereits gefaßt.

Also kann ich das "naiv" nur zurückweisen...

B
BRHamburg

25.06.2018 um 12:48 Uhr

Ich glaube das du etwas naiv bist. Zum Punkt Stellenstreichung hat Pickel schon etwas gesagt. Was die Gehaltserhöhung angeht, ist es nicht Aufgabe eines BR solche Verhandlungen zuführen. Und ich rate auch dringend davon ab es zutun. Du kannst die Kollegen bei solchen Gesprächen unterstützen, aber führen muss der jenige das Gespräch selber. Den was ist wenn du bei einem Erfolg hast und beim nächsten nicht? Dann bist du der Buhman weil du nicht genug getan hast.

C
celestro

25.06.2018 um 12:58 Uhr

Die GF muß meiner Meinung nach nicht dulden, daß ein MA ein BRM zur Gehaltsverhandlung mitbringt.

B
BRHamburg

25.06.2018 um 13:07 Uhr

Deshalb habe ich auch unterstützen geschrieben, den ich bin mir auch nicht sicher. Das müsste man wohl von Fall zu Fall klären. Aber man kann ja auch schon im Vorfeld die Kollegen " beraten".

C
Challenger

25.06.2018 um 13:09 Uhr

Zitat celestro : Die GF muß meiner Meinung nach nicht dulden, daß ein MA ein BRM zur Gehaltsverhandlung mitbringt.

Wenn man das Ding etwas anders aufzieht, könnte es meiner Meinung nach durchaus klappen.

§ 82: Anhörungs- und Erörterungsrecht des Arbeitnehmers (1) .............. (2) Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass ihm die Berechnung und Zusammensetzung seines Arbeitsentgelts erläutert und dass mit ihm die Beurteilung seiner Leistungen sowie die Möglichkeiten seiner beruflichen Entwicklung im Betrieb erörtert werden. Er kann ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen. Das Mitglied des Betriebsrats hat über den Inhalt dieser Verhandlungen Stillschweigen zu bewahren, soweit es vom Arbeitnehmer im Einzelfall nicht von dieser Verpflichtung entbunden wird.

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