Weihnachtsgeld anteilmäßig - für neue MA?
anfang des jahres ist unser betrieb um eine neue filiale gewachsen. neue MA wurden zum 08.01.07 eingestellt. frage: haben neue MA anteilmäßig ein recht auf weihnachtsgeld für dieses jahr?
Community-Antworten (1)
18.09.2007 um 12:26 Uhr
Ein Recht auf Sonderzahlungen besteht nicht, es sei denn, es besteht eine betriebliche Übung bzw. eine BV wo dieses festgehalten ist. In der Regel sind solche Sonderzahlungen freiwillig und es besteht kein Rechtsanspruch. Schau nochmal genau in den Arbeitsvertrag, dort ist dieses geregelt ab wann einem Sonderzahlungen zustehen können, meistens gibts es dafür Stichtage.
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