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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Überschreitung Kompetenzen BR bei Neueinstellung?

M
Monky
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen und frohe neues Jahr,

wir haben folgende Frage. Unserm Gremium liegt eine Neueinstellung im Angestelltenbereich vor. Der neue MA war zunächst freiberuflich 2 Monate bei uns tätig und soll nun zunächst für 1 Jahr eingestellt werden. ersteinmal ist festzuhalten, dass jeder neue MA nach § 14 etc. TzBefrG für 6 Monate eingestellt wird. Darüber haben wir eine Vereinbarung mit dem AG (ob das ok ist, sei dahingestellt) damit ALLE gleich behandelt werden. Nun soll er erstmal für 1 Jahr ingestellt werden. Das nächste Problem ist, dass dieser neue MA einen bereits bei uns beschäftigten MA unterstützen soll. Problematisch ist es deswegen, weil die Firma wo der neu einzustellende MA vorher gearbeitet hat, von diesem bestohlen wurde - Datenklau in größerem Stil und dieser neue MA das so laut rumposaunt hat (er rühmt sich damit), das jetzt wirklich alle Bescheid wissen. Der MA der den Job schon lange macht hat jetzt Angst, dass der neue MA das auch in unserem Unternehmen macht und alle Kundendaten klaut und zum nächsten AG geht. Der BR hat den AG darüber informiert incl. Zeugenaussagen und Aussagen von der vorherigen Firma, woraufhin der AG die in der Abteilung arbeitenden MA befragt hat und man die Aussagen über den neuen MA, bestätigt hat. Der AG will ihn aber trotzdem einstellen, mit dem Wissen, dass er alle Kundendaten der anderen Firma geklaut hat, so nach dem Motto, der ist ja noch jung und formbar, wir können zwar Klauseln in seinem Arbeitsvertrag reinschreiben aber die haben vor Gericht eh keinen Bestand und den Jahresvertrag bekommt er ausser der Reihe, weil er ja sonst nicht bei uns anfangen würde + nen kleinen Flitzer als Bonbon obendrauf.

Der BR hat nun über 80 Ecken in Erfahrung gebracht das der AG gegen den BR vorgehen will, wegen überschreitung seiner Kompetenzen, da der BR die Info´s an den AG weitergegeben hat, damit er weiss wen oder was er da einstellt. Der BR soll "abgemahnt werden".

Wir hoffen das jemand etwas dazu sagen kann und bedanken uns im Voraus.

4.88602

Community-Antworten (2)

E
Erwin

04.01.2010 um 15:50 Uhr

@Monky

  1. Der BR ist keine Polizei oder Staatsanwaltschaft. Sein Handeln hier kann sehr wohl Folgen für ihn haben, wenn er hier solche Infos weitergibt. Das ist auch richtig so, denn siehe ersten Satz.

  2. § 14 etc. TzBefrG für 6 Monate eingestellt wird. Darüber haben wir eine Vereinbarung mit dem AG (ob das ok ist, sei dahingestellt) Der "Klammervermerk" ist nicht akzeptabel. Denn der BR ist dazu da um darauf zu achten oder hinzuwirken, dass geltende Gesetze beachtet/ eingehalten werden.

Weiter kenne ich es so, dass BR i.d.R. versuchen auf unbefristete Arb-Verhältnisse hinzuwirken.

M
Monky

04.01.2010 um 16:10 Uhr

  1. Ist korrekt, aber die "bestehenden" MA haben Angst, dass diese in Gefahr sind ihr eigenen Arbeitsplätze zu verlieren.
  2. Ist auch korrekt, aber es ändert nichts an der Tatsache, dass dieses Gesetzt besteht und der BR bezüglicher Neueinstellungen keine andere Wahl gehabt hat als darauf einzugehen. Deshalb auch meine Klammern.

Wenn es nach uns ginge, würden wir alles daran setzen, dass alle einen unbefristeten AV bekommen, aber die Realität sieht anders aus!

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