Erstellt am 30.04.2009 um 09:37 Uhr von ridgeback
@festländerin,
gibt es einen WA?
Erstellt am 30.04.2009 um 09:52 Uhr von festländerin
@ridgeback
Nein, wir haben keinen Wirtschaftsausschuß
Erstellt am 30.04.2009 um 10:04 Uhr von ridgeback
@festländerin,
schau mal in eueren TV, was der regelt.
°...... 1. April 2009 Kurzarbeit bei ......, was auch mit einer Betriebsvereinbarung geregelt ist.°
Was habt ihr denn in eurer BV über Urlaubsgeld geregelt?
Erstellt am 30.04.2009 um 10:44 Uhr von festländerin
@ridgeback
In unserer BV steht:
Während der Kurzarbeit wird bei folgenden Tatbeständen der Anspruch so berechnet, als würde nicht kurz gearbeitet:
1. Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld
2.
3.
Soweit nach Beendigung der Kurzarbeit die Höhe der Leistungen (z. B. Urlaubsentgelt, Entgeltfortzahlung) von Zeiträumen abhängt, in denen Kurzarbeit geleistet wurde, werden die Leistungen berechnet, als wenn keine Kurzarbeit eingeführt worden wäre.
Das ist das, was wir bzgl. Urlaub geregelt haben.
Erstellt am 30.04.2009 um 10:49 Uhr von ridgeback
@festländerin,
dann solltet ihr, den AG freundlichst daraufhinweisen, dass er sich an die Vereinbarungen zu halten hat, ansonsten der BR, sich weiter Schritte vorbehält.
Erstellt am 30.04.2009 um 11:58 Uhr von festländerin
@ridgeback
Dann wird die GL sagen, okay, dann sagt uns, wer jetzt gehen soll...
Welche Wahl haben wir denn?
Erstellt am 30.04.2009 um 12:04 Uhr von Lotte
festländerin,
Ihr habt die Wahl:
- den Einblick in die aktuellen Zahlen (unter Hinzuziehung eines Sachverständigen) zu verlangen
- den AG darauf hinzuweisen, dass über Entlohnung mit Euch nicht zu verhandeln ist, da dies unter TV Vorbehalt steht
- eine BetrVers zum Thema zu machen und die KollegInnen zu informieren
- die Gewerkschaft ins Boot zu holen
- über eine betriebliche, interne Lösung nachzudenken, der die MA aber m.E. dann einzeln zustimmen müssten