Kurzarbeit - jetzt fällt auch noch das Urlaubsgeld weg - gibt es Kompromisse?
Wir haben seit dem 1. April 2009 Kurzarbeit bei uns im Betrieb, was auch mit einer Betriebsvereinbarung geregelt ist. Gestern hatten wir eine Sitzung mit der Geschäftsleitung. In dem Gespräch wurde uns mitgeteilt, dass die Firma das Urlaubsgeld zum Juni wohl nicht zahlen kann. So richtig rückte unsere GL damit nicht raus, ob es sich um den gesamten Urlaubsbetrag handelt, ob der Auszahlungszeitpunkt in Frage steht etc. Habt Ihr da Erfahrungen? Wie schätzt Ihr aufgrund dessen die Lage unseres Betriebes ein? Geht es jetzt zu Ende mit unserem Betrieb, wenn die Firma noch nicht mal mehr das Urlaubsgeld zahlen kann? Welche Kompromisse gibt es zwischen dem MA und der GL?
Community-Antworten (7)
30.04.2009 um 11:37 Uhr
@festländerin, gibt es einen WA?
30.04.2009 um 11:52 Uhr
@ridgeback Nein, wir haben keinen Wirtschaftsausschuß
30.04.2009 um 12:04 Uhr
@festländerin, schau mal in eueren TV, was der regelt.
°...... 1. April 2009 Kurzarbeit bei ......, was auch mit einer Betriebsvereinbarung geregelt ist.° Was habt ihr denn in eurer BV über Urlaubsgeld geregelt?
30.04.2009 um 12:44 Uhr
@ridgeback
In unserer BV steht:
Während der Kurzarbeit wird bei folgenden Tatbeständen der Anspruch so berechnet, als würde nicht kurz gearbeitet:
- Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld
Soweit nach Beendigung der Kurzarbeit die Höhe der Leistungen (z. B. Urlaubsentgelt, Entgeltfortzahlung) von Zeiträumen abhängt, in denen Kurzarbeit geleistet wurde, werden die Leistungen berechnet, als wenn keine Kurzarbeit eingeführt worden wäre.
Das ist das, was wir bzgl. Urlaub geregelt haben.
30.04.2009 um 12:49 Uhr
@festländerin, dann solltet ihr, den AG freundlichst daraufhinweisen, dass er sich an die Vereinbarungen zu halten hat, ansonsten der BR, sich weiter Schritte vorbehält.
30.04.2009 um 13:58 Uhr
@ridgeback
Dann wird die GL sagen, okay, dann sagt uns, wer jetzt gehen soll... Welche Wahl haben wir denn?
30.04.2009 um 14:04 Uhr
festländerin, Ihr habt die Wahl:
- den Einblick in die aktuellen Zahlen (unter Hinzuziehung eines Sachverständigen) zu verlangen
- den AG darauf hinzuweisen, dass über Entlohnung mit Euch nicht zu verhandeln ist, da dies unter TV Vorbehalt steht
- eine BetrVers zum Thema zu machen und die KollegInnen zu informieren
- die Gewerkschaft ins Boot zu holen
- über eine betriebliche, interne Lösung nachzudenken, der die MA aber m.E. dann einzeln zustimmen müssten
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