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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Montage Heimfahrten am Feiertag

D
Dorchen1
Mai 2020 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben bei uns eine Handvoll Leute die regelmäßig auf Montage sind. Arbeitszeitbeginn und Ende ist jeweils hier bei uns im Betrieb. Sehr häufig kommt es vor das unsere Leute bis auf die letzte Minute arbeiten um alles zu schaffen, was ja grundsätzlich nicht falsch ist. Allerdings ist es dann meist zu spät um nach einer Woche Montage noch 4 - 5 Stunden heim zu fahren. So haben wir mal wieder das Thema, das sie am Feiertag nach Hause fahren. Wir haben in unserer BV weder Sonntagsarbeit noch Feiertagsarbeit vereinbart. Bei uns wird regulär von Montags bis Freitags gearbeitet. Die Leute fahren von sich aus am Feiertag nach Hause, weil sie dann einfach ausgeruht und fit sind. Wie verhält es sich hier rein versicherungstechnisch und müssen ggf. für den Heimweg noch Zuschläge wegen Feiertag geleistet werden vom Arbeitgeber. Ich freue mich auf Eure Antworten. Danke Doreen

1.260022

Community-Antworten (22)

K
kratzbürste

05.05.2020 um 11:13 Uhr

"Freiwillig" ersetzt nicht die Mitbestimmung

Ob so verfahren werden kann- und ob der BR dieser Praxis zustimmt, würde ich davon abhängig machen, dass der AG Zuschläge zahlt. Sonst wird eben die Arbeit nicht fertig gemacht, sondern nach Hause gefahren.

T
TomScho

05.05.2020 um 12:02 Uhr

@ Kratzbürste , also grundsätzlich ersetzt "Freiwillig" schon die Mitbestimmung, es sei denn , es wird gegen geltende Gesetzte,Verträge, BV etc. verstoßen, da dürften wir dann wieder den Finger erheben.......

  • jetzt mal zu Dorchen :

ich glaube der zeitliche Ansatz ist hier ganz gut, nur das "Freiwillig" solltet Ihr wirkliche einmal prüfen, denn wenn Ihr z.B. vor der Heimfahrt 8-10 h gearbeitet habt und bei euch die Fahrtzeiten Arbeitszeiten sind ( " Arbeitszeitbeginn und Ende ist jeweils hier bei uns im Betrieb.") , dann wird hier gegen geltendes Gesetzt verstoßen und Ihr müsst sogar eingreifen und entsprechende Lösungen/Regelungen finden !!! Da ist es auch erst einmal unerheblich, ob es sich um Feiertage oder generell um Anreise,- oder Abreisetage handelt

C
Catweazle

05.05.2020 um 13:26 Uhr

Offensichtlich werden mit der Heimfahrt Überstunden gemacht. Ihr müsst euch überlegen wie ihr damit umgehen wollt. Versicherungstechnisch ist die Fahrt am nächsten Tag kein Problem. Ich behaupte jetzt mal: "Die Mitbestimmungsrechte und -pflichten können durch Freiwilligkeit nicht eingeschränkt werden."

M
Moreno

05.05.2020 um 15:18 Uhr

@ Kratzbürste , also grundsätzlich ersetzt "Freiwillig" schon die Mitbestimmung, es sei denn , es wird gegen geltende Gesetzte,Verträge, BV etc. verstoßen, da dürften wir dann wieder den Finger erheben....... TomSHO

Ne falsch Tom! Der Betriebsrat ist in der Mitbestimmung bei Beginn, Ende und Verteilung der Arbeitszeit auf die Arbeitstage. Also hebelt die Freiwilligkeit nicht die Mitbestimmung aus.

T
TomScho

05.05.2020 um 17:13 Uhr

@ moreno+ Catweazle - ihr habt meinen Satz nicht verstanden ....generell gilt - gibt es keine Rechtsgrundlage für die Mitbestimmung, kann jeder AG mit dem AN verhandeln und wir sind raus aus der Nummer.

  • aber lasst uns das jetzt nicht weiter ausführen - das ist ein anderes Topic :)

@Catweazle - 8-10 h Arbeitszeit und die anschl. 4-5 h Fahrtzeit als Überstunden zu bezeichnen, ist als BR aber auch gewagt.... :)
Mal im ernst , hier muss eine Regelung her, nach welchem Arbeitspensum , im Verhältnis zur Wegstrecke, eine Rückreise bzw. Anreise stattzufinden hat , anschl. kann man sich dann auch über die Vergütung besser einigen.

Gruß der Tom

M
Moreno

05.05.2020 um 17:32 Uhr

Die Rechtsgrundlage für diese Mitbestimmung ist der §87 BetrVG wieso ist dies ein anderer Topic?

C
Catweazle

05.05.2020 um 17:52 Uhr

Tom, du hast den §87 BetrVG nicht verstanden. Offensichtlich gibt es eine Regelung, dass Beginn und Ende der Arbeitszeit im Betrieb stattfinden. Weitere Regelungen halte ich für überflüssig.

T
TomScho

06.05.2020 um 09:32 Uhr

dann schreibt ihr beiden doch Dorchen mal wie Ihr innerhalb der "Mitbestimmung" hier einen Lösungsansatz seht, bin mal gespannt !!!!

M
Moreno

06.05.2020 um 10:04 Uhr

Na da gibt's ja einige Möglichkeiten. Z.b, dass die Montagegruppen so besetzt sind das die Arbeit rechtzeitig erledigt ist und die AN pünktlich vorm Feiertag wieder zuhause sind.

Denn dies: .... Sehr häufig kommt es vor das unsere Leute bis auf die letzte Minute arbeiten um alles zu schaffen, was ja grundsätzlich nicht falsch ist. Zitat Dorchen....ist grundsätzlich falsch. Da müssen die Arbeitnehmer die schlechte Personalplanung büßen und sind am Feiertag auf der Straße statt bei ihrer Familie.

T
TomScho

06.05.2020 um 12:30 Uhr

@moreno ..... du scheinst den Laden von Dorchen ja gut zu kennen, wenn du behaupten kannst , dass immer die schlechte Personalplanung für die Thematik verantwortlich ist und was machst du in den Fällen, bei denen unvorhersehbare Gründe für eine entsprechende längere Arbeitszeit der Grund war (z.B. kurzfristige Mitarbeitererkrankung vor Ort ) ? .. ich hoffe du erkennst worauf ich hinaus will.... falsche Personalplanung muss ja nicht immer die Ursache für Verzögerungen oder Mehrarbeit sein. Wichtig für Dorchen ist nach meiner Auffassung, das z.B. Hr. Meyer nach 9 h Arbeit nicht "freiwillig" entscheiden kann , ober er noch 5 h Heimfahrt antreten kann, da ja gemäß Aussage von Dorchen die Fahrtzeit hier auch Arbeitszeit ist und man mal einen Blick auf das ArbZG werfen sollte , ggf. muss Hr. Meyer sogar vor Ort bleiben. Hier hätte man dann auch direkt einen Ansatz um dem AG zu erklären, warum er die Fahrtzeit am "Feiertag" oder an einem Samstag als Arbeitszeit bezahlen muss.

M
Moreno

06.05.2020 um 12:36 Uhr

TomScho erst schreibst wir sollen einen Lösungsansatz aufzeigen und dann...du scheinst den Laden ja gut zu kennen??? ... Sehr häufig kommt es vor das unsere Leute bis auf die letzte Minute arbeiten.... Zitat Dorchen. Damit ist ja klar das es sich um Fehlplanung handelt und nicht um eine kurzfristige Mitarbeitererkrankung vor Ort.

C
Catweazle

06.05.2020 um 13:04 Uhr

Hier wird über ein Problem diskutiert welches es gar nicht gibt. Die Frage ist ob für die Fahrt am Feiertag Zuschläge gezahlt werden müssen. Also, einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht.

T
TomScho

06.05.2020 um 13:30 Uhr

@Cat...... stimm dir grundsätzlich zu.... da die Mitarbeiter ja "Freiwillig" erst am nächsten Tag fahren .... :) äh... wie war noch mal meine Einleitung im ersten Post.... :

@ Kratzbürste , also grundsätzlich ersetzt "Freiwillig" schon die Mitbestimmung, es sei denn , es wird gegen geltende Gesetzte,Verträge, BV etc. verstoßen, da dürften wir dann wieder den Finger erheben.......

Gruss an alle Mitstreiter und lasst euch nicht unterkriegen.....

bleibt gesund...

M
Moreno

06.05.2020 um 13:33 Uhr

Nur weil man seine Fehler nochmal aufzählt werden sie nicht richtiger!

P
Pjöööng

06.05.2020 um 13:36 Uhr

Zitat (TomScho): "also grundsätzlich ersetzt 'Freiwillig' schon die Mitbestimmung, es sei denn , es wird gegen geltende Gesetzte,Verträge, BV etc. verstoßen"

Nö! Nöö!! Und noch einmal: Nööö!!!

Freiwillige Überstunden ersetzen nicht die Mitbestimmung! Die freiwillige Übernahme einer neuen Aufgabe ersetzt nicht die Mitbestimmung! Die freiwillige Provozierung einer Kündigung ersetzt nicht die Mitbestimmung! usw. usf.

Lernt man übrigens in der ersten Grundlagenschulung...

W
wdliss

06.05.2020 um 13:41 Uhr

https://www.betriebsrat.com/wissen/betriebsrat/mitbestimmung

"Die Freiwilligkeit von Arbeitnehmern, Überstunden zu leisten, schließt die Mitbestimmung des Betriebsrats nicht aus, vgl. Fitting § 87 Rn. 144, 28. Auflage."

D
Dorchen1

06.05.2020 um 14:01 Uhr

Also die Kollegen bekommen von unseren Auftraggebern in der Regel ein Zeitfenster in denen Sie arbeiten können und dürfen. Stromabschaltungen usw. können halt nicht einfach so gemacht werden. Hier gibt es für unsere Leute feste Vorgaben. Was sagt denn die Berufsgenossenschaft wenn unsere Leute auf der Heimfahrt einen Unfall bauen an einem Feiertag. Hier dürften Sie doch gar nicht unterwegs sein wenn ich nicht ganz falsch liege.

P
Pjöööng

06.05.2020 um 14:29 Uhr

Grundsätzlich gilt ersteinmal § 7 (2) SGB VII !

Das ist also nicht das Problem. Das Problem scheint mir hier eher ein BR zu sein, der seinen Aufgaben nicht nachkommt. Der Arbeitgeber darf hier keine Mehrarbeit ohne Zustimmung des BR anweisen. Der Arbeitgeber kann hier auch nicht erwarten dass der BR am Freitag Nachmittag um 14 Uhr zusammentritt um über seinen Überstundenantrag zu beraten. Er braucht also eine BV die es ihm ermöglicht unter bestimmten Umständen ein bestimmtes Überstundenkontigent kurzfristig anzuweisen. Hat er diese BV nicht, dann MUSS er die Arbeitnehmer auffordern, Freitags um 14:30 (oder wann auch immer) ins Auto zu steigen und heim zu fahren.

T
TomScho

06.05.2020 um 15:14 Uhr

@wdliss danke für den Link.... und ich muss mich revidieren ... die von mir erwähnte "Grundsätzlichkeit" war falsch... !!!

C
celestro

06.05.2020 um 16:26 Uhr

"die von mir erwähnte "Grundsätzlichkeit" war falsch... !!!"

Und auch sonst, ist das von Dir gesagte fast immer falsch.

T
TomScho

07.05.2020 um 16:14 Uhr

buh.... da tritt jetzt aber noch jemand nach..... dann erhelle mich "Nichtwissenden" mit deiner unendlichen Weisheit und teile Dorchen in diesem Forum mit, wie man es fast immer richtig macht.

C
celestro

07.05.2020 um 17:01 Uhr

Weiß jetzt nicht, was unklar sein soll. Aber machen wir es doch anders: DU zeigst uns ein Einziges Beispiel, bei dem es eine Mitbestimmung des BR gibt und diese durch die Zustimmung des Mitarbeiters entfällt. Wir sind gespannt.

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