Erreichbarkeit während Kurzarbeit für Agentur für Arbeit
Hallo zusammen :)
Ist es bei dieser Krise so, dass man als Arbeitnehmer sich während eines "Kurzarbeitstages" zu Hause aufhalten muss, um für die Agentur für Arbeit abrufbar zu sein? Ich habe nämlich schon vermehrt gehört, dass es dieses Mal so nicht sein soll. Leider habe ich bislang hierzu keine verlässliche Aussage gefunden. Könnt ihr mir bitte weiterhelfen.
Vielen Dank im Voraus!
Community-Antworten (4)
05.05.2020 um 10:15 Uhr
Hast Du kein Handy oder einen Anrufbeantworter? Zuhause musst Du nicht sein.
05.05.2020 um 11:27 Uhr
Es geht ja nicht um mich, sondern um die Mitarbeiter des Unternehmens. Das heißt, dass Sie nur bei Telefon erreichbar sein müssen? Woher bekommt denn das Arbeitsamt die Telefonnummer? Muss man die als Arbeitnehmer dem Arbeitsamt übergeben
Entschuldigt, dass ich hier immer Arbeitsamt schreibe - Agentur für Arbeit ist mir hierbei gerade zu lang :)
05.05.2020 um 11:39 Uhr
2.6.1 Ruhen des Anspruchs bei Säumniszeiten Fordert die zuständige Agentur für Arbeit den/die Be-zieher/-in von Kug auf, sich an arbeitsfreien Tagen bei der Agentur für Arbeit zu melden und kommt dieser trotz Belehrung über die Rechtsfolgen ohne wichtigen Grund einer solchen Aufforderung nicht nach, so ruht das Kug während der Säumniszeit für die Dauer von 1 Woche. Quelle: arbeitsagentur
Also wird man eventuell aufgefordert sich an arbeitsfreien Tagen zu melden aber man braucht nicht zuhause warten ob man angerufen wird :-) geht auch mit Handy vom Baggersee aus!
05.05.2020 um 11:53 Uhr
Woher hast Du die Information dass man während der Kurzarbeit für die Agentur für Arbeit jederzeit zu Hause erreichbar sein muss?
Ich kenne das Thema nur vom Arbeitslosengeld und dort ist man verpflichtet, täglich einmal in den Briefkasten zu schauen ob da etwas von der Agentur ist. Warum sollten die Anforderungen bei Kurzarbeitergeld höher sein und wozu sollte einen die Agentur "abrufen"?
Verwandte Themen
Kurzarbeit, wenn die Agentur für Arbeit nicht bezahlt.
ÄlterWir haben mit dem Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung bezüglich Kurzarbeit abgeschlossen. Ein Satz stößt mir, bei der BV vom AG, "gewaltig" sauer auf. Und zwar: "Sollte die Agentur für Arbeit, die
Mehrarbeit während der Kurzarbeit (Zeitraum ist unklar)
ÄlterHallo alle zusammen, ich hab eine Frage: Das Unternehmen hat für die Monate Jul bis Ende Dezember mit Zustimmung des Betriebsrates und gültiger Betriebsvereinbarung (Gültigkeit von 07 - 12/14) Kur
Kurzarbeit / Coronakrise: dringende Fragen!
ÄlterMoin moin an alle, ich habe einige wichtige und dringende Fragen. Meine Frau hat gestern am 17.03. ein Schreiben vom Arbeitgeber erhalten, dass ab 16.03.2020 Kurzarbeit ansteht. Jeder Arbeitnehmer/in
AG möchte Kurzarbeitergeld nicht vorfinanzieren
ÄlterHallo zusammen, unsere Firma (Dienstleistungsbranche) erwägt aufgrund der aktuellen Situation (Corona-Virus) und die sich hieraus ergebenden wirtschaftlichen Folgen Kurzarbeit einzuführen und hat be
Pflicht des Arbeitgebers in Bezug auf SGB IX § 164
ÄlterHallo zusammen, laut § 164 SGB IX ist der Arbeitgeber ja verpflichtet zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arb