Wir haben mit dem Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung bezüglich Kurzarbeit abgeschlossen. Ein Satz stößt mir, bei der BV vom AG, "gewaltig" sauer auf. Und zwar:

"Sollte die Agentur für Arbeit, die Zahlung von Kurzarbeit ablehnen, wird das bezahlte Kurzarbeitergeld vom Mitarbeiter nicht zurückgefordert"

Der Satz der BV des BR war aber:

"Sollte die Agentur für Arbeit – gleich aus welchem Grund – die Zahlung von Kurzarbeitergeld ablehnen, wird den von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten die volle Vergütung gezahlt".

Als ich diese Änderung in der BV vom AG bemerkt habe, habe ich auch sofort darauf hingewiesen das es so nicht übernommen werden kann, und ich mit diesem Satz ein Problem hätte denn sollte die Agentur für Arbeit nicht bezahlen, obwohl der AG die MA in Kurzarbeit geschickt hat, der AG dann auch den vollen Lohn zu bezahlen hätte.

Da wurde ich aber von allen angegriffen, auch vom Betriebsratsvorsitzenden, das wäre so wie vom AG angegeben korrekt, wo kämen wir den hin wenn die Leute für die Zeit sie sie nicht gearbeitet hätten (Kurzarbeit) dann den vollen Lohn bekommen müsste. Mein Versuch den Betriebsratsvorsitzenden und die BR Kollegen, davon zu überzeugen das dieser Satz ein gewaltiger Nachteil für die Belegschaft wäre, im Falle das die Agentur nicht bezahlt, wurde mit "du schon wieder" abgetan. Die BV wurde so unterschrieben.

Ich habe eine Wut auf meiner BR Kollegen. Sollte ein BR in einer BV nicht die Belegschaft absichern? Eure Meinung? Danke