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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nicht gestempelt, kein Geld - Was kann der BR dagegen unternehmen?

A
Arthur
Jan 2018 bearbeitet

Diese Woche bei uns im Aushang, von der Personalabteilung: Wer mit seiner Stempelkarte bei Arbeitsbeginn nicht einstempelt, bekommt die Arbeitszeit auch nicht bezahlt. Was kann der BR dagegen unternehmen? Oder ist es rechtens?

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Community-Antworten (3)

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DonJohnson

29.04.2009 um 21:31 Uhr

Da könnte man über eine BV bezüglich Beginn und Ende der Arbeitszeit nachdenken... Ansonsten sehe ich da nur individualrechtliche Möäglichkeiten, oder die BV Zeiterfassung ist so formuliert, dass bei Vergessen einer Stempelung ein schriftlicher Beleg eingereicht werden muß!

Wie ist es denn in euerm Fall, wenn man vergißt auszustempeln, wird dann die ganze Nacht bezahlt?

I
Immie

29.04.2009 um 23:37 Uhr

@arthur Wie muss man das jetzt verstehen? -habt ihr die Stempelkarten schon länger, und manche AN benutzen sie nur sporadisch? oder -sind die Stempelkarten ohne die Mitbestimmung des BR neu eingeführt worden?

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DonJohnson

29.04.2009 um 23:46 Uhr

Immi Ich befürchtete das erstere oder dass es keine BV über das Zeiterfassungssystem gibt. Vermutlich argumentierte der AG, dass es zu seinem Direktionsrecht hört dieses einzuführen und der BR hat dann einfach gesagt, dass er es auch so sieht (oh Graus)!

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