Hallo liebes Forum
ich habe folgende Frage: Wir sind ein Reinigungsbetrieb in pharmazeutischer Industrie. Aufgrund von Hygienevorschriften ist besondere Arbeitskleidung von dem Pharmabetrieb vorgeschrieben. Bisher wurde Arbeitsbeginn und Arbeitsende gestempelt und das vorgeschriebene Umkleiden und Wegezeit als Arbeitszeit bewertet und bezahlt. Seit kurzem soll auf Anordnung des Bereichsleiters erst Arbeitsbeginn und Arbeitsende direkt vor Betreten bzw. nach Verlassen des Arbeitsplatzes gestempelt werden. Das Umkleiden und der Weg soll jetzt nicht mehr innerhalb der Arbeitszeit erfolgen. Ist die Anordnung rechtens? Hat der BR nicht Mitbestimmungsrecht über solch eine Anordnung? Ist das nicht eine versteckte Reduzierung der Arbeitszeit?
Danke im voraus.
Mary