Mitbestimmungsrecht des BR bei Änderung der Arbeitszeit?
Hallo liebes Forum ich habe folgende Frage: Wir sind ein Reinigungsbetrieb in pharmazeutischer Industrie. Aufgrund von Hygienevorschriften ist besondere Arbeitskleidung von dem Pharmabetrieb vorgeschrieben. Bisher wurde Arbeitsbeginn und Arbeitsende gestempelt und das vorgeschriebene Umkleiden und Wegezeit als Arbeitszeit bewertet und bezahlt. Seit kurzem soll auf Anordnung des Bereichsleiters erst Arbeitsbeginn und Arbeitsende direkt vor Betreten bzw. nach Verlassen des Arbeitsplatzes gestempelt werden. Das Umkleiden und der Weg soll jetzt nicht mehr innerhalb der Arbeitszeit erfolgen. Ist die Anordnung rechtens? Hat der BR nicht Mitbestimmungsrecht über solch eine Anordnung? Ist das nicht eine versteckte Reduzierung der Arbeitszeit? Danke im voraus. Mary
Community-Antworten (1)
27.05.2006 um 11:25 Uhr
Hallo Mary nach meiner Meinung handelt es sich entweder um eine Veränderung der Arbeitszeit, da habt ihr dann laut BetrVG §87 Mitbestimmungsrechte oder um eine betriebliche Übung, d.h. ihr habt ein Gewohnheitsrecht auf das Umkleiden während der Arbeitszeit. Der AG kann natürlich versuchen eine BV mit euch zu durchzuführen (BetrVG §77) aber er muss sich so oder so an den BR wenden.
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