Kurzarbeit; für die Kurzarbeitszeit auch das Weihnachts- und Urlaubsgeld gekürzt worden - was tun?
Hallo, ich hätte eine sehr wichtige und eilige Frage zum Thema falsche Lohnabrechnung/unberechtigter Lohnabzug: Während der Kurzarbeit ist einigen MA für die Kurzarbeitszeit auch das Weihnachts- und Urlaubsgeld gekürzt worden. Unserer Kenntnis nach, können diese Beträge nur von jedem einzelnen MA "eingefordert" bzw. "eingeklagt" werden. Könnt Ihr mir sagen welche Schritte der MA hier vornehmen muss? Reicht es, dies dem Lohnbüro mitzuteilen (mündlich/schriftlich), oder muss ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden, da nur dieser Klage einreichen kann? Ab wann beginnt eine Frist zu laufen und wie weit kann rückwirkend nachgefordert werden? Vielen Dank und Gruß BR
Community-Antworten (3)
29.04.2009 um 19:25 Uhr
Auf jeden Fall über den Rechtsanwalt. Der sagt dann auch wie lange rückwirkend. Laßt euch also beraten. Eine Sammelklage ist nciht möglich. Das muß jeder selbst machen!
Viel Erfolg
29.04.2009 um 20:40 Uhr
Hallo BetriebsratNRW.
Natürlich hat Don (wie fast immer ) recht! Allerdings wäre vor Einschaltung des Anwaltes schon zu überlegen um welche Summe es hier geht. Ich würde in einem ersten Schritt die Berichtigung der Gehaltsabrechnung fordern. Dies wüde ich schriftlich und nachvollziebar (Mail mit Antwort oder direkt im Personalbüro mit Quittung) einfordern. Dann muß der AG ja reagieren. Wichtige Frage bei Ablehnung: "Wo steht das?" Mit diesen Informationen : weiter bei Don.
MfG
Grinsi
29.04.2009 um 20:42 Uhr
Lade dir doch einmal diese Verdi-Broschüre herunter und zeige diese dem AG, dann lenkt er vielleicht schon ein.
mitbestimmung.verdi.de/betriebsrat/data/kug_entwurf_28_01_2009_.pdf
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