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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Überstundenabbau in Coronazeiten

K
käsekuchen59
Mai 2020 bearbeitet

Hallo Mitstreiter,

Bei uns sollen im unter Corona die Überstunden abgebaut werden. Die Mitarbeiter haben schon seit Jahren ein Überstundenkonto. Teilweise mit mehreren 100 Überstunden. Es wird von einigen wie ein Lebensarbeitszeitkonto genutzt. Ein solches Konto gibt es aber offiziell nicht. Das Ganze hat wie gesagt jahrelang keinen gestört. Bei uns gibt es keine Kurzarbeit. Dennoch sollen die Überstunden abgebaut werden. Immer mit dem Hinweis sonst könnte doch Kurzarbeit eingeführt werden. Je nach Anzahl der Überstunden bekommen die Mitarbeiter vorgeschrieben bis wann die Überstunden abzubauen sind. Das ist ein Zeitraum von 3-6 Monaten. Wenn die Stunden nicht bis zum vorgeschriebenen Monat abgebaut sind werden sie mit dem Gehalt ausbezahlt. In unserem Tarifvertrag steht dazu nichts und der AG ist der Meinung der BR hätte keinerlei Mitbestimmung. Es geht zwar nichts verloren allerdings möchten die Kolleginnen und Kollegen ihre jahrelang angesparte Stunden behalten. Auch argumentiert der AG mit der 3 jährigen Verjährungsfrist aus dem BGB. „Die Regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB)“. Wie seht ihr das. Sind wir da wirklich gänzlich außen vor. Gütliche Gespräche mit AG funktionieren in dem Falle nicht. Er behauptet zu Recht das wäre auch finanziell ein Schaden. Überstunden welche vor Jahren erarbeitet wurden sind jetzt durch Tarif und Gehaltserhöhung viel mehr wert.

Hab ihr eine Idee zur Einflussnahme für uns. Wenn Ja bitte mit gesetzlicher Grundlage.

Vielen Dank und bleibt gesund.

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Community-Antworten (3)

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kratzbürste

04.05.2020 um 09:48 Uhr

"der AG ist der Meinung der BR hätte keinerlei Mitbestimmung. " Da irrt der AG gewaltig. Ihr seid in der Mitbestimmung. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ist doch schon im Wortlaut eindeutig.

Außerdem befasst euch mal mit Mehrarbeit bei Kug zu Coronazeiten.

M
Moreno

04.05.2020 um 10:04 Uhr

Ja immer schwierig wenn ein Betriebsrat jahrelang schläft und plötzlich aufwacht!

S
seehas

04.05.2020 um 10:53 Uhr

Wo bitteschön ist das Problem, wenn der Arbeitgeber Kurzarbeit vermeiden möchte? Die ist nämlich schon mit finanziellen Einbußen für die Mitarbeitenden verbunden. Ich persönlich würde sehr viel lieber Stunden abbauen als in Kurzarbeit gehen. Klar seid ihr in der Mitbestimmung wenn die Arbeitszeit verkürzt oder verlängert wird. Aber Euer Arbeitsgeber will ja nichts wegnehmen oder streichen, er will "nur" Überstunden abbauen wenn weniger zu tun ist. Da habe ich in den letzten Wochen in diesem Forum Berichte über ganz andere wilde Ideen gelesen.

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