Hallo zusammen,
Unser AG möchte die Arbeitzeit für alle AN ändern.
Wir, als BR, haben ausgehandelt, dass es für alle AN eine Arbeitszeit Reduzierung bei vollem Lohnausgleich gibt. Teilzeitkräfte werden prozentual angepasst.
Unser AG ändert die Öffnungszeiten. Dies soll in einer Vereinbarung ohne Kündigungsfrist unterschrieben werden. Des Weiteren gibt er für die Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit, für alle, eine BV vor, mit den regelmäßigen Arbeitszeiten für die Handwerker ohne die Angabe der Verwaltung und einer Kündigungsfrist.
Könnt ihr mir sagen, was zu beachten ist . Sind beide Punkte korrekt.