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Kein freier Tag, normale Woche

S
S.b.r.
Mai 2020 bearbeitet

Hallo! Ein Mitarbeiter ist in Vollzeit mit 37,5 Std. pro Woche beschäftigt. Desöfteren wurde im kein freier Tag in einer Woche ( keine Feiertagswoche!!)gewährt. Hierbei handelt es sich um den Einzelhandel, bei dem im Normalfall jeder Mitarbeiter 5 Tage die Woche arbeitet. Auch Samstags. Freie Tage sind variabel. Muss der besagte Mitarbeiter seine fehlenden freien Tage nachholen oder kann er sich diese auszahlen lassen und arbeitet dann wie beschrieben weiter? Uns als BR gefällt diese Auszahlungssache ohne die/den freien Tag nachzuholen überhaupt nicht!

Für Antworten wäre ich sehr dankbar!

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Community-Antworten (6)

P
Pjöööng

30.04.2020 um 16:57 Uhr

Was heißt hier "Normalfall"?

Der Anspruch auf freie Tage müsste ja entweder in einem Tarifvertrag oder einzelvertraglich begründet sein. Auch eine innerbetriebliche Vereinbarung könnte evtl. Rechtsgrundlage sein.

Und was ist mit "fehlende freie Tage nachholen" gemeint? Der Mitarbeiter hat 37,5 Stunden in der Woche zu arbeiten. Wenn diese auf 6 Tage verteilt werden, was soll denn nachgeholt oder ausbezahlt werden?

S
S.b.r.

30.04.2020 um 19:16 Uhr

Der Normalfall bei uns ist so, dass man an 5 Tagen in der Woche seine Sollzeiten arbeitet. Der besagte Mitarbeiter arbeitet aber 45 Stunden in der Woche, wenn er keinen freien Tag hat! Also 7,5 Überstunden. Begründet sind freie Tage nicht. Warum auch? Grundsätzlich steht es jedem Mitarbeiter zu mit 1 freien Tag eingeplant zu werden.

Uns ist es wichtig zu wissen, ob er die fehlenden freien Tag nachholen muss und wenn ja, in welchem Zeitraum.

Ich hoffe die Situation etwas verdeutlicht geschildert zu haben. Lg

O
OSTSEEKÜSTE

30.04.2020 um 23:13 Uhr

Habt ihr einen Tarifvertrag?

S
S.b.r.

01.05.2020 um 00:26 Uhr

Ja, aber den habe ich schon studiert. Da steht nichts brauchbares drin. Nur, das er sich was die Arbeitszeiten betrifft, an das Arbeitszeitgesetz lehnt. Und da steht nur unter Paragraph 3 drin dass man 48 Stunden in 1 Woche arbeiten kann, wenn 52 Wochen lang nicht länger als 8 Stunden täglich gearbeitet wird. Ab wann diese 52 Wochen beginnen ist für mich ebenfalls fraglich.

P
Pjöööng

01.05.2020 um 16:44 Uhr

Sorry S.b.r, aber solche Aussagen wie "Der Normalfall bei uns ist so ..." bringen uns gar kein bisschen weiter. Woher kommt das "Grundsätzlich steht es jedem Mitarbeiter zu mit 1 freien Tag eingeplant zu werden."? Und wenn es ihm zusteht, dann kann er doch drauf verzichten?

Das von Dir zitierte Arbeitszeitgesetz ist offensichtlich nicht das deutsche Arbeitszeitgesetz! Du wirst vermutlich in einem deutschen Betriebsräteforum niemanden finden, der sich mit Arbeitszeitgesetzen aus anderen Ländern auskennt.

B
BRHamburg

02.05.2020 um 17:05 Uhr

In Einzelhandel wird in der Regel von einer 6 Tagewoche ausgegangen. Ebenso geht das deutsche Arbeitszeitgesetz davon aus das Mo - Sa Werktage sind. Es muss also einen Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder andere Vertragliche Regelung geben die festlegt das ihr 38,5 Std in der Woche an 5 Werktagen arbeitet. Nach ArbZG sind 48 Stunden an 6 Werktagen möglich ohne Ausgleich.

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