W.A.F. LogoSeminare

Nachtzuschläge in Kurzarbeit

NJ
Nordisch Jung
Apr 2020 bearbeitet

Hallo,

Ich arbeite 5 Tage die Woche im Nachtdienst. Mein Arbeitgeber hat seit dem 1.4. Kurzarbeit angeordnet.

Seit diesem Zeitpunkt befinde ich mich in 100% Kurzarbeit. Damit der Verlust des Lohnes sowie die u Kosten ein wenig gedeckt werden, gibt es monatlich einen härtefond von 100.000 Euro netto.

Als Mitglied des Gesamtbetriebsrates müssen wir die Anträge vorbereiten, beurteilen usw , so dass am Ende des Monats wir mit dem Arbeitgeber die Anträge gemeinsam noch mal durchgehen und besprechen, bevor diese ausgezahlt werden.

Dafür werden wir entlohnt. Anstatt 100% Kurzarbeitergeld werden wir entsprechend des Aufwandes reduziert. Das bedeutet in meinem Fall, dass ich auf 60% Kurzarbeitergeld gehe.

Dazu müssen sie wissen, das aus versicherungstechnischen Gründen der Betrieb während der Kurzarbeit nicht alleine gelassen werden darf. Weiterhin fallen kleine Aufgaben sowie Anfragen an, welche täglich bearbeitet werden müssen. Aus diesem Grund gibt es ein notfallteam, welche alle Schichten abdecken.

Unter anderem arbeitet nachts jemand. DieE bekommen nachweislich Zuschläge für die Nacht.

Steht mir als Betriebsratsmitglied, der immer nachts gearbeitet hat gesetzlich auch Zuschläge zu, wenn ich meine Tätigkeit als GBR Mitglied nachkomme und der Arbeitgeber das in der GBV Kurzarbeit vereinbart hat oder wird in Kurzarbeit kein Zuschlag gezahlt?

Einzig über den § 78 2. Satz BetrVG könnte ich an das Geld kommen, weil ich nicht benachteiligt werden darf.

Jedoch interessiert mich , ob mir auch so Nachtzuschläge zustehen würde, angenommen ich wäre im Notfallteam und nicht im Betriebsrat. Wenn dies geregelt ist, dann steht es auch mir zu.

Der MTV hat da nichts speziell geregelt. Es wird nur erwähnt, dass in der Nacht ND Zuschläge gezahlt werden müssen, wenn man arbeitet.

Mit freundlichen Grüßen

Christian

33806

Community-Antworten (6)

B
BRHamburg

30.04.2020 um 08:40 Uhr

Wenn Sie Nachts arbeiten steht Ihnen der Zuschlag zu. Wenn Sie von 13:00 bis 17:00 Uhr mit dem Arbeitgeber reden steht Ihnen kein Nachtschicht Zuschlag zu.

C
celestro

30.04.2020 um 08:46 Uhr

Als erstes würde ich mir den Text selbst nochmal durchlesen und mich fragen "kann jemand diese Frage durch lesen des Textes beantworten"? Ich würde sagen, NEIN.

1.) Also ist die Zahlung der Zuschläge jetzt in der GBV verankert, oder nicht?

2.) Du arbeitest jetzt zwar, aber nicht mehr nachts ... soweit richtig?

3.) Die Personen, welche nachts arbeiten sind auch in Kurzarbeit?

sofern Du Dir diese Fragen selbst nochmal ganz deutlich vor Augen geführt hast, dürften sich die meisten Dinge auch von selbst erledigen denke ich.

NJ
Nordisch Jung

30.04.2020 um 09:10 Uhr

Also ich denk mir oft das hier manche sind , die es nicht schaffen neutral und sachlich jmd helfen zu können. Von 10 fragen habe ich noch nie ne richtige , korrekte Antwort bekommen. Viele reden in einem Ton, der zum kotzen ist. Dazu ist es fachlich total falsch.

Klar steht es mir zu.

  1. Paragraph 37 abs 2,3 BetrVG i.v.m. Paragraph 78 2. Satz BetrVG . Schließlich habe ich erwähnt das andere , welche mich nachts vertreten Zuschläge bekommen. Somit bekomme ich tagsüber auch welche.

  2. gibt es keine Klausel im MTV und in der GBV verhindert, die Zahlung in Kurzarbeit Nicht zu zahlen.

Grüße

C
celestro

30.04.2020 um 09:26 Uhr

Ich kann weder im Beitrag von BRHamburg, noch in meinem einen "Ton der zum Kotzen ist" finden. Und unsachlich ebenfalls nicht. Ob richtig oder falsch, darüber kann man diskutieren.

Wobei man sich natürlich die Frage stellen muss, wieso man eine Frage überhaupt stellt, von der man glaubt, die Antwort zu kennen. Naja ....

Zitat: "Schließlich habe ich erwähnt das andere , welche mich nachts vertreten Zuschläge bekommen."

erm ... nö!

NJ
Nordisch Jung

30.04.2020 um 09:35 Uhr

@celestro

Also es ist nicht mein Ding hier zu lästern, aber es gibt ein Sprichwort. wer lesen kann ist klar von Vorteil.

Vielleicht fängt man damit an, bevor man schreibt. Was Du mal wieder nicht gelesen hast, wirst du wieder selbst herausfinden müssen.

Ich als Nachtdienst bekomme, wenn ich als BR tagsüber BR Tätigkeiten ausübe immer meine Nachtzuschläge, egal ob ich auf einer WAF Schulung, GBR Sitzung, BR Sitzung bin. Solange ich als BR unterwegs bin, bekomme ich diese.

Meine Frage war, ob sich in Kurzarbeit anders verhält.

Ich hatte in dem ersten Text geschrieben, dass ich weiß, dass ich dies bekomme, da andere Kollegen im Notfallteam, die nachts arbeiten, Zuschläge erhalten. Somit bekomme ich auch welche, da ich nicht schlechter gestellt werden darf.

Jedoch war meine Frage, hätte ich das auch so bekommen, wenn keiner nachts gearbeitet hätte und ich sage ja. Im MTV sowie in der GBV steht nichts gegenteiliges drinnen. Aber das mit dem MTV hatte ich ja bereits im ersten Text erwähnt. Da wären wir wieder beim wer lesen kann...

Ps. Hhamburg hat ganz nett geschrieben.

Grüße

C
celestro

30.04.2020 um 09:39 Uhr

"Unter anderem arbeitet nachts jemand. DieE bekommen nachweislich Zuschläge für die Nacht."

Das mag für Dich bedeuten: "da vertritt MICH jemand nachts", für mich aber nicht. Und darum geht es auch im Rest meines Posts. Es werden Dinge geschrieben, aber nicht wirklich klar. Hier deutlich zu machen, das Dinge nicht klar sind, ist also "ein Ton der zum Kotzen ist"? Sorry, aber ich würde mit solchen Anwandlungen mal zum Arzt gehen. Denn normal ist das nicht.

Ihre Antwort